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  • Vergewaltigungsvorwurf, § 177 StGB: Wenn jede Stunde zählt

    Vergewaltigungsvorwurf, § 177 StGB: Wenn jede Stunde zählt

    Wer morgens aufwacht und erfährt, dass gegen ihn ein Verfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet wurde, steht schlagartig vor einer Situation, die das Leben in Sekunden auf den Kopf stellen kann. Beruf, Familie, Freiheit – alles steht auf dem Spiel, noch bevor auch nur ein Richter den Namen des Beschuldigten gelesen hat.

    Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 13.300 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und schwerem sexuellem Übergriff polizeilich erfasst – ein Höchststand seit Jahren und das sechste Jahr in Folge mit steigenden Zahlen. Das Bundeskriminalamt führt den Anstieg unter anderem auf eine höhere Anzeigebereitschaft zurück. Was diese Zahl nicht sagt: Wie viele dieser Verfahren mit Einstellung oder Freispruch enden. Denn die polizeiliche Kriminalstatistik bildet das Hellfeld der Ermittlungen ab, nicht den Ausgang des Strafverfahrens. Wir verteidigen seit Jahrzehnten ebenso soezialisiert wie erfahren in unserer Kanzlei beim Vorwurf Vergewaltigung und wissen nicht nur, was zu tun ist, sondern auch, wie aufgelöst Betroffene sind.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Messer im Schlafraum: Vorwurf schwerer Vergewaltigung

    Messer im Schlafraum: Vorwurf schwerer Vergewaltigung

    Wer eine Frau zum Geschlechtsverkehr zwingt und dabei ein Messer in Griffweite hat, ohne es bei der Tat in die Hand zu nehmen, steht schnell nur als „einfacher“ Vergewaltiger vor Gericht – und merkt erst spät, dass der Unterschied zwischen § 177 Abs. 7 Nr. 1 und Abs. 8 StGB über Jahre zusätzlicher Haft entscheidet. Genau an dieser Schwelle setzt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2026 (2 StR 419/25) an, mit dem der 2. Strafsenat ein Urteil des Landgerichts Erfurt aufgehoben hat, weil dieses die schwere Vergewaltigung gar nicht erst geprüft hatte.

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  • Sonderpflicht und Gehilfenstrafe: Doppelte Milderung bei Steuerzeichen-Hinterziehung

    Sonderpflicht und Gehilfenstrafe: Doppelte Milderung bei Steuerzeichen-Hinterziehung

    Wer einer Bande nur die eigene GmbH und eine Büroanschrift leiht, ohne je selbst einen Glimmstängel zu produzieren, fühlt sich am Rand des Geschehens – und entdeckt im Strafausspruch dennoch eine Verurteilung, die ihn wie einen Vollverpflichteten behandelt. Genau an dieser Stelle hakt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20. Januar 2026 (1 StR 414/25) ein und entscheidet eine bislang offene Frage des Tabaksteuerstrafrechts: Das Tatbestandsmerkmal „pflichtwidrig“ in § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO ist ein strafbarkeitsbegründendes besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB – mit unmittelbaren Folgen für die Strafzumessung des nicht selbst verpflichteten Gehilfen.

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  • Neutrale Alltagshandlung oder strafbare Solidarisierung: Der Gehilfe im Schwarzarbeitssystem

    Neutrale Alltagshandlung oder strafbare Solidarisierung: Der Gehilfe im Schwarzarbeitssystem

    Wer auf einer Baustelle Quartiere organisiert, Transporter beschafft und an Besprechungen teilnimmt, hält sich womöglich für einen bloßen Dienstleister – bis ihm die Strafkammer erklärt, dass er Teil eines Systems der Schwarzarbeit war und für mehr als 600.000 Euro vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge mithaftet. Genau dieser Konflikt zwischen dem äußerlich Unverdächtigen und dem strafrechtlich Vorwerfbaren steht im Zentrum eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2026 (1 StR 618/25), mit dem der 1. Strafsenat die Revision eines Gehilfen im Wesentlichen verworfen und zugleich eine bemerkenswerte Distanzierung von der Rechtsprechung des 4. Strafsenats vorgenommen hat.

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  • Sitzblockade, mittelbare Täterschaft: Wenn der Vordermann freiwillig wartet

    Sitzblockade, mittelbare Täterschaft: Wenn der Vordermann freiwillig wartet

    Ein Lkw-Fahrer steht vor einer Sitzblockade, könnte theoretisch noch umkehren – und entscheidet sich, zu bleiben. Was für ihn eine harmlose Geduldsprobe ist, wird für die Blockierer hinter ihm zum strafrechtlichen Problem: Denn nach Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden haften sie auch dann wegen Nötigung, wenn der vorderste Fahrer rechtlich gar nicht weiterfahren musste. Mit Urteil vom 27. März 2026 (Az. 1 ORs 25 SRs 447/25) hat der 1. Strafsenat einen Freispruch des Amtsgerichts Eilenburg aufgehoben und die sogenannte „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ deutlich erweitert.

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  • EVB-IT: Open Source wird zum Standard

    EVB-IT: Open Source wird zum Standard

    Was die modernisierten EVB-IT für die öffentliche Beschaffung mit Open Source bedeuten

    Ende März 2026 hat der Bund die wichtigsten Vertragsvorlagen für IT-Beschaffung grundlegend überarbeitet. Wer Software an die öffentliche Hand liefert – oder als Behörde beschafft – sollte die neuen Spielregeln kennen. Sie verschieben nicht nur Detailklauseln, sondern eine grundsätzliche Logik … wofür es auch an der Zeit war.

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  • Cyberangriff auf Unternehmen

    Cyberangriff auf Unternehmen

    Was in den ersten Stunden nach einem Cyberangriff über Schaden und Haftung entscheidet

    Am Stuttgarter Staatstheater stand Anfang 2026 plötzlich ein Mann am Telefon, den niemand bestellt hatte: ein Verhandler, der zwischen einem öffentlichen Kulturbetrieb und einer Erpressergruppe vermitteln sollte. Die ZEIT hat den Fall im Januar nachgezeichnet – verschlüsselte Systeme, eine Lösegeldforderung in Kryptowährung, ein Prozess vor dem Landgericht, und am Ende die nüchterne Erkenntnis, dass die Täter sich verhalten wie scheue Wildtiere, die beim kleinsten Fehler verschwinden. Was sich liest wie ein Krimi, ist für die deutsche Wirtschaft längst Alltag. Und es trifft nicht mehr nur die Konzerne, sondern mit voller Wucht den Mittelstand.

    Der Bitkom beziffert den jährlichen Schaden durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage für 2025 auf 289,2 Milliarden Euro, davon über 200 Milliarden allein durch Cyberattacken. 87 Prozent der Unternehmen waren betroffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik registrierte zuletzt täglich 119 neue Schwachstellen – ein Zuwachs von fast einem Viertel binnen eines Jahres. Wer in dieser Lage glaubt, ein gut gemeinter Notfallplan im Aktenordner reiche aus, hat die eigentliche Dynamik eines Angriffs nicht verstanden.

    Ich selbst habe umfangreich fachlich zu dem Thema publiziert: zur Haftung der Geschäftsleitung, Haftungsverteilung im Schadensfall beim CEO-Fraud, dem Recht der Cyberversicherungen – aber auch zu Erscheinungsformen modernen Cybercrimes.

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  • Kinderpornographie als Karriereende

    Kinderpornographie als Karriereende

    Es gibt Karrieren, die alles richtig zu machen scheinen: 13 Punkte in der letzten Beurteilung, Beförderung zum Rechtspflegerat, Leistungsprämien über mehr als ein Jahrzehnt, zuletzt eine Führungsposition als Gruppenleiter. Und doch kann ein einziger Bereich des Privatlebens diese gesamte berufliche Existenz zum Einsturz bringen – nämlich dann, wenn ausgerechnet der Hüter des Rechts sich selbst über das Strafrecht hinwegsetzt. Das Verwaltungsgericht München hatte mit Urteil vom 17. Februar 2025 (M 19L DK 23.699) über einen solchen Fall zu befinden und erkannte auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme: die Entfernung eines Rechtspflegers aus dem Beamtenverhältnis wegen des Sich-Verschaffens und Besitzes von Kinder- und Jugendpornographie.

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  • Tokenmaxxing am Arbeitsplatz: Dürfen Unternehmen die KI-Nutzung ihrer Mitarbeiter überwachen?

    Tokenmaxxing am Arbeitsplatz: Dürfen Unternehmen die KI-Nutzung ihrer Mitarbeiter überwachen?

    KI-Assistenten gehören längst zum Arbeitsalltag. Mit ihnen entsteht aber eine neue betriebliche Messgröße: der Token-Verbrauch. Wer viele Token verbraucht, gilt schnell als „produktiv“ – und genau das setzt Fehlanreize. Bei Amazon und anderen US-Konzernen ist daraus bereits ein Phänomen geworden, das unter dem Stichwort Tokenmaxxing diskutiert wird. Für das Management stellen sich zwei Fragen, die juristisch sauber zu trennen sind: Darf der Arbeitgeber die Tokennutzung seiner Beschäftigten überhaupt überwachen? Und wie ist es arbeitsrechtlich zu bewerten, wenn Mitarbeiter ihren Token-Verbrauch künstlich aufblähen?

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  • Kann nach einer Hausdurchsuchung erneut durchsucht werden?

    Kann nach einer Hausdurchsuchung erneut durchsucht werden?

    Wer als Beschuldigter eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lässt, glaubt das Schlimmste überstanden – bis die Ermittler ein zweites Mal vor der Tür stehen, obwohl sich am Tatverdacht nichts geändert hat. Genau diese Wiederholung empfinden Betroffene als doppelte Demütigung, und sie wirft die Frage auf, ob der Staat an derselben Stelle beliebig oft eindringen darf. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 21. Mai 2026 (Az. 12 Qs 31/26) die Grenzen dieser Wiederholungsdurchsuchung präzise abgesteckt.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Lizenz aus zweiter Hand, eigene Haftung: Der Händler in der Bilderkette

    Lizenz aus zweiter Hand, eigene Haftung: Der Händler in der Bilderkette

    Ein Baustoffhändler lädt vier Parkettfotos auf seine Website, die er ganz selbstverständlich von seinem Lieferanten bekommen hat – und steht Jahre später vor Gericht, weil der Fotograf nie zugestimmt hat. Wer Werbebilder aus der Vertriebskette übernimmt, vertraut darauf, dass „der von oben“ schon die Rechte hatte. Genau dieses Vertrauen kann teuer werden, wie das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Mai 2026 (Az. 13 U 88/25) zeigt.

    Neben zahlreichen Beiträgen hier auf der Webseite habe ich zu Schadensersatz und Abmahnkosten bei einer Urheberrechtsverletzung etwas publiziert unter Ferner, jurisPR-ITR 21/2023 Anm. 6

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  • Gefälschte IBAN, echter Verlust: Haftung bei gefälschter Rechnung per Mail

    Gefälschte IBAN, echter Verlust: Haftung bei gefälschter Rechnung per Mail

    Ein 76-jähriger Rentner überweist gut 109.000 Euro für 42 Goldbarren – und das Geld landet bei Kriminellen, weil eine abgefangene E-Mail eine fremde Kontonummer trug. Wer in der Erwartung lebt, mit der Überweisung sei seine Pflicht erledigt, erlebt in solchen Fällen ein böses Erwachen: Das Geld ist weg, der Verkäufer fordert weiter, und niemand möchte den Schaden tragen. Genau diese Konstellation hatte das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 8 O 266/25) zu entscheiden – und es entschied konsequent zu Lasten des Zahlenden.

    Ich habe mich der Thematik, speziell der Problematik der Erfüllungswirkung beim CEO Fraud unter anderem in meinen Veröffntlichungen in Ferner, jurisPR-ITR 5/2026 Anm. 6 und Ferner, jurisPR-ITR 2/2025 Anm. 6 gewidmet.

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  • Deepfake-Vorwurf und Pressefreiheit: Was ein Promi-Verfahren über Verdachtsberichterstattung lehrt

    Deepfake-Vorwurf und Pressefreiheit: Was ein Promi-Verfahren über Verdachtsberichterstattung lehrt

    Ein bekannter Schauspieler liest am Frühstückstisch, dass ein Magazin ihn auf der Titelseite mit dem Satz „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ pointiert – und erfährt zugleich, dass er sich mit presserechtlichen Mitteln kaum dagegen wehren kann. Genau diese Erfahrung steht hinter dem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 7. Mai 2026 (Az. 324 O 149/26), der einen Verfügungsantrag eines Moderators gegen einen Verlag überwiegend abwies. Die Entscheidung ist deshalb instruktiv, weil sie zeigt, wie das Äußerungsrecht auf ein Phänomen reagiert, für das der Strafgesetzgeber noch keine eigene Antwort gefunden hat: die Erstellung und Verbreitung von Deepfake-Pornografie.

    Beachten Sie zum Thema Deepfakes auch meinen juristischen Fachaufsatz „Technischer und rechtlicher Überblick zu Deepfakes“, erschienen in Ferner, AnwZert ITR 20/2024 Anm. 2

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  • Scheinselbständigkeit: Wann der Slow-Motion-Operator selbständig bleibt

    Scheinselbständigkeit: Wann der Slow-Motion-Operator selbständig bleibt

    Ein hochspezialisierter Freelancer arbeitet jahrelang für wechselnde Auftraggeber, stellt Rechnungen, zahlt in die Künstlersozialkasse ein – und erhält dann von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid, der seine gesamte Tätigkeit rückwirkend zur abhängigen Beschäftigung erklärt. Für viele in der Medien- und Kreativbranche ist das eine existenzielle Bedrohung, weil es um Beitragsnachforderungen und das Selbstverständnis der eigenen Berufsausübung geht. Das Bayerische Landessozialgericht hatte in seinem Urteil vom 7. April 2025 (Az. L 7 BA 24/24) genau eine solche Konstellation zu beurteilen und entschied zugunsten des Betroffenen.

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  • Zulässigkeit von Meinungsäußerung ohne ausreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte

    Zulässigkeit von Meinungsäußerung ohne ausreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte

    Wenn Recherche zur Wahrheitsprobe wird: Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, das es vom „verrauchten Pferdewettbüro“ bis zur Marktführerschaft gebracht hat, muss damit rechnen, dass die Öffentlichkeit eines Tages genauer hinschaut – und nicht jede Bewertung schmeichelhaft ausfällt. Genau an diesem Punkt setzt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs an: Mit Urteil vom 10. März 2026 (VI ZR 194/23) hat der VI. Zivilsenat klargestellt, dass eine abschätzige, als Meinungsäußerung zu qualifizierende Kritik nicht allein deshalb unzulässig wird, weil sie als Ergebnis einer journalistischen Recherche präsentiert wird, die bei objektiver Betrachtung keine ausreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte bietet. Die Vorinstanzen – das LG München I und das OLG München – hatten das anders gesehen; der BGH wies die Klage vollständig ab.

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