Das Büro ist bis zum 10.04.2026 geschlossen

Mitarbeiterkontrolle bei einem Internet-Versandhändler


In der Verhandlung vom 9.2.23 hat das Verwaltungsgericht Hannover (10 A 6199/20) die von der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen ausgesprochene Untersagungsverfügung gegenüber der Amazon Logistik Winsen GmbH aufgehoben. Mit dieser Verfügung hatte die LfD Niedersachsen der Amazon Logistik Winsen GmbH untersagt, ununterbrochen und jeweils aktuell und minutengenau Qualitäts- und Quantitätsleistungsdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erheben und weiter zu verarbeiten.

Der Landesdatenschutzbeauftragte in Niedersachsen postierte sich umgehend:

„Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegt“, sagt die Landesbeauftragte Barbara Thiel. „Der durch die minutengenaue Leistungsdatenerhebung sowie deren weitere Verarbeitung entstehende Anpassungs- und Leistungsdruck ist aus meiner Sicht höher zu gewichten als das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens.“

Wie das Verwaltungsgericht sieht auch die LfD Niedersachsen, dass für den Beschäftigtendatenschutz dringender Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers besteht und klare Regelungen erlassen werden müssen: „Die Grenzen einer Datenverarbeitung von Beschäftigten müssen gesetzlich klar festgelegt werden“, so Thiel.

Der aktuelle Fall zeige, wie berechtigt die Forderungen der Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder aus ihrer Entschließung „Die Zeit für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist ‚Jetzt‘!“, veröffentlicht am 04.05.2022 seien.

Probleme am Arbeitsplatz? Unsere Experten für (IT-)Arbeitsrecht und Kündigungsschutz helfen Ihnen weiter!

In unserer renommierten Kanzlei bieten wir umfassende Beratung im Arbeitsrecht mit besonderem Fokus auf IT-Arbeitsrecht für Unternehmen und Geschäftsführer. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten steht Ihnen zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Probleme zu lösen. Mit unserer spezialisierten Expertise im IT-Arbeitsrecht sind wir in der Lage, komplexe rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit Managerhaftung, Technologie und Arbeitsverhältnissen zu bewältigen.

In dieser Entschließung wird der Bundesgesetzgeber unter anderem dazu aufgefordert, gesetzliche Eckpunkte für Grenzen der Verhaltens- sowie Leistungskontrolle zu schaffen.

Gegen das Urteil hat das Verwaltungsgericht Hannover die Berufung zugelassen. Ob die LfD Niedersachsen hiervon Gebrauch machen wird, wird Gegenstand einer Auseinandersetzung mit der schriftlichen Urteilsbegründung sein. (Quelle: Pressemitteilung der Landesdatenschutzbehörde Niedersachsen)

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.