Der aktuelle Entwurf des Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetzes (StrERG) aus dem jahr 2024 zielt darauf ab, das bestehende Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) zu reformieren und die zu zahlende Entschädigung bei unrecht erlittener Haft deutlich anzuheben.
Hauptziele des Gesetzentwurfs
- Materielle Besserstellung und Unterstützung: Personen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen finanziell besser gestellt und unterstützt werden.
- Rehabilitation: Die Rehabilitierung zu Unrecht Verurteilter soll gestärkt werden.
- Verfahrensvereinfachungen: Das Entschädigungsverfahren und das anschließende Rechtsbehelfsverfahren sollen vereinfacht werden.
Wichtige Änderungen im Detail
- Erhöhung der Haftentschädigungspauschale:
- Anhebung der Pauschale von 75 Euro auf 100 Euro pro Tag.
- Für Haftdauern von mehr als sechs Monaten wird die Pauschale auf 200 Euro pro Tag erhöht.
- Keine Anrechnung von Ersparnissen: Auf die Entschädigung werden künftig keine durch die Haft ersparten Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung angerechnet.
- Kostenlose anwaltliche Erstberatung: Einführung eines Anspruchs auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung für Betroffene, deren Entschädigungspflicht rechtskräftig festgestellt wurde.
- Erleichterungen im Entschädigungsverfahren:
- Verlängerung der Frist zur Beantragung einer gerichtlichen Entscheidung von einem Monat auf zwei Monate.
- Verlängerung der Antragsfrist im Betragsverfahren von sechs Monaten auf ein Jahr.
- Einführung der Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldloser Versäumung der Antrags- oder Klagefrist.
- Erweiterte Belehrungspflichten der Staatsanwaltschaft gegenüber den Entschädigungsberechtigten.
- Änderungen der Strafprozessordnung: Zu Unrecht Verurteilte erhalten bei erfolgreicher Wiederaufnahme des Verfahrens einen Anspruch auf öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des früheren Urteils im Bundesanzeiger.
- Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes: Rechtsanwälte erhalten einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse für die Durchführung der Erstberatung.
Weitere Details und Auswirkungen
- Haushaltsausgaben: Der Bundeshaushalt wird nur geringfügig belastet. Die Justizhaushalte der Länder werden voraussichtlich um knapp 3,1 Millionen Euro jährlich belastet.
- Erfüllungsaufwand: Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Die Wirtschaft wird jährlich mit etwa 3.300 Euro belastet.
- Verwaltung: Für die Verwaltung entsteht ein minimaler zusätzlicher Aufwand, der im Rahmen der bestehenden Personalausstattung bewältigt werden kann.
Ausblick
Durch diese umfassenden Änderungen soll das StrEG modernisiert und den Bedürfnissen der Betroffenen besser gerecht werden, indem es eine fairere und gerechtere Entschädigung für zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehungen bietet und die Betroffenen besser unterstützt und rehabilitiert.
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