Ausgewählte verpflichtete Unternehmen und Unternehmer haben mit dem Geldwäschegesetz einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. Dessen Funktion sollte nicht unterschätzt werden: Gerne als schlichte Kontaktperson eingeschätzt handelt es sich um einen Eckpfeiler des betriebsinternen Compliance, der nicht nur helfen kann Bussgelder zu verhindern sondern darüber hinaus von herausragender Bedeutung für die Führungsebene sein kann, wenn eine eigene Strafbarkeit im Raum steht.
Geldwäschebeauftragter: Wer muss einen Geldwäschebeauftragten bestellen?
Das Gesetz unterscheidet: Es gibt zum einen Verpflichtete, die zwingend einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben, dies sind:
- Kreditinstitute,
- Finanzdienstleistungsinstitute,
- Zahlungsinstitute,
- Finanzunternehmen,
- Versicherungsunternehmen,
- Kapitalverwaltungsgesellschaften, sowie
- ausgewählte Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen
Alle anderen können auf Anordnung der Aufsichtsbehörde dazu verpflichtet werden, sind es aber nicht automatisch. Dabei soll die Aufsichtsbehörde bei Güterhändlern dann eine solche Anordnung vornehmen, wenn es um „hochwertige Güter“ geht.
Andererseits besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit eine Befreiung zu beantragen.
Wer kann als Geldwäschebeauftragter bestellt werden?
Besondere qualitative Voraussetzungen gibt es erst einmal nicht. In der Natur der Sache liegt es, dass gleichwohl eine gewisse Schulung und Fachwissen zumindest im Bereich rechtliche Grundlagen und Organisation vorhanden sein sollte. Die Bestellung des Geldwäschebeauftragten ist der Aufsichtsbehörde vorab namentlich anzuzeigen – die Behörde kann bei fehlender Eignung intervenieren und die Abberufung erzwingen.
Stellung des Geldwäschebeauftragten
Der Geldwäschebeauftragte muss in der Hierarchie der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet sein, berichtet dieser unmittelbar und darf nicht vom Ausland aus agieren.
Das Direktionsrecht der Geschäftsleitung ist eingeschränkt: Wenn der Geldwäschebeauftragte die Erstattung einer Meldung beabsichtigt unterliegt er mit dem Gesetz nicht dem Direktionsrecht durch die Geschäftsleitung. Dies ist auch wichtig, zugleich für den Geldwäschebeauftragten ein Haftungsrisiko, denn er ist unmittelbar für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften zuständig. Hauptaufgabe des Geldwäschebeauftragten dabei ist die Kommunikation: Er ist Ansprechpartner für die Strafverfolgungsbehörden und die sonstigen zuständigen Behörden.
Im Weiteren gilt:
- Ihm sind ausreichende Befugnisse und die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen und
- ihm ist ungehinderter Zugang zu sämtlichen Informationen, Daten, Aufzeichnungen und Systemen zu gewähren oder zu verschaffen, die von Bedeutung sein können.
Verteidigung bei Geldwäsche
Beim Vorwurf Geldwäsche verteidigen unsere Strafverteidiger professionell und ruhig, vom Vorwurf bis zur Einziehung.
Arbeitsrechtliche Stellung des Geldwäschebeauftragten – Kündigungsschutz
Dem Geldwäschebeauftragten darf erst einmal mit dem Gesetz wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben keine Benachteiligung im Beschäftigungsverhältnis entstehen. Er geniesst also eine besondere Stellung, gerade auch zum Schutz der selbstständigen und von Haftungsproblemen getragenen Stellung.
Der Geldwäschebeauftragte geniesst während der Zeit seiner Bestellung Kündigungsschutz, dies darüber hinaus für das auf seine Abberufung folgende Jahr. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung gegeben sind.