Als ich über die Entscheidung des OLG Düsseldorf (I-15 W 14/11 , hier vorgestellt) zum Thema „einstweiliger Rechtsschutz bei eBay-Bewertungen“ besprochen habe, ist mir ein gewichtiger Aspekt durch gegangen: Das OLG hat sich auch mit der gerne genutzten Äußerung „Finger Weg!“ beschäftigt und stellt dazu fest:
Bei der Einleitung „Finger weg“ handelt es sich um ein Werturteil, mit welchem die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten worden wäre. Es ist wegen der besonderen Bedeutung der Meinungsfreiheit und ihres durch das Grundgesetz gebotenen Schutzes ein strenger Maßstab anzulegen. Unter Berücksichtigung der Umstände ist eine bloße Diffamierung des Antragstellers durch die beanstandete Äußerung nicht festzustellen. Zugunsten der Antragsgegnerin wäre auch zu berücksichtigen, dass sie trotz Rücksendung der Ware ihr Geld nicht zurückerhalten hat, ohne dass die Antragstellerin hierzu offenkundig berechtigt wäre.
Im Ergebnis tendiert das OLG Düsseldorf also dazu, die Äußerung „Finger Weg!“ als Meinungsäußerung zuzulassen, was eigentlich nicht überraschend ist – aber mit dieser Fundstelle durchaus noch besser vertretbar. (So auch schon vorher das LG Hamburg, 325 O 206/09).
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.