Filesharing-Plattform share-online.biz abgeschaltet

Wieder einmal ist eine grosse – wenn nicht DIE grosse – Plattform zur Vermarktung von Urheberrechtsverletzungen durch Ermittlungsbehörden stillgelegt worden: Die Seite share-online.biz wurde abgeschaltet. Zugleich wird unmittelbar die Angst der Nutzer befeuert, es könne (möglicherweise Zeitnah) eine Welle von Abmahnungen kommen, Klickbaiting lohnt sich halt auch Ende 2019. Viel halte ich von sowas nicht, Interessant sind die Vorgänge gleichwohl.

Für mich beispielsweise spannend ist, dass wir aktuell durchaus eine Aneinanderreihung von Stillgelegten Plattformen erleben, die teilweise schon lange existierten – ich beobachte. mit Spannung, ob hier irgendwann einmal ein Zusammenhang zu dem stillgelegten Cyberbunker offenbart wird. Zwingend ist der Rückschluss auf keinen Fall, es kann genauso gut schlichter Zufall sein.

Wie so oft ist die Frage, die sich vielen stellt, ob sie als Nutzer nun Ärger zu befürchten haben – wer da anders sagt als “weiss man nicht”, der fischt im Trüben. Ob jemals ein einfacher Nutzer hier etwas hört liegt an zu vielen Unwägbarkeiten, insbesondere vorweg an der Frage, ob die Ermittlungsbehörden überhaupt Zugriff auf zurückverfolgbare Daten einzelner Nutzer erhalten. Nach meinem Eindruck läuft es vielmehr so, dass man sich letztlich neben den eigentlichen Betreibern auf einige “Hauptcharaktere” festlegt, etwa Admins, Mods und Top-Uploader (jeweils natürlich sofern systembedingt vorhanden), um hier dann mit hohem Ermittlungsaufwand ggfs. noch Erfolge vorzuweisen. Kompensiert wird dies dann am Ende durch eine exemplarische Strafe bei denen, die sich letztlich in einer Anklage wiederfinden.

Jedenfalls normale Nutzer sollten sich weder durch Internetbeiträge in Panik versetzen lassen, noch glauben, dass man da “garantiert nie was hört” – man kann es schlicht nicht vorhersagen. Die Top-User und Betreiber dagegen sollten sich frühzeitig um entsprechende anwaltliche Beratung kümmern – was mich immer wieder wundert ist, wie die Betroffenen in den Tag hineinleben und dann nach der Hausdurchsuchung plötzlich panisch anfangen Anwalt zu suchen – gerade weil man sich in Sicherheit wiegt, sollte man sich frühzeitig um einen Beistand kümmern der im Fall der Fälle sofort zur Verfügung steht!

Hier liegt auch das Hauptaugenmerk einer Verteidigung: Wer grosse prozessuale Raffinesse wie in Grisham-Krimis erwartet, die selbst bei offenkundig Schuldigen noch Freisprüche hervorzaubern, der kennt das deutsche Strafrechtssystem wenig: Fälle wie dieser laden vielmehr dazu ein, intensiv darüber zu streiten, wie viele Fälle tatsächlich am Ende vorliegen (“Verklammerung” ist hier das Stichwort, um die Fallzahlen zu verkleinern); weiterhin sind gerade Fälle massenhafter Urheberrechtsverletzungen der Klassiker, in dem die Gerichte bei einer Gesamtstrafenbildung daran zu erinnern sind, dass die Einsatzstrafe angemessen zu erhöhen ist, aber nicht über Gebühr eine Exemplarische Strafe angestrebt werden darf.

Links dazu:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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