Cybercrime Lagebild NRW 2018

Kürzlich wurde das „Cybercrime Lagebild NRW 2018“ durch das LKA NRW vorgestellt, was regelmässig im Vorlauf des Bundeslagesbildes (durch das BKA) geschieht. Interessant ist, dass nach einiger Zeit wieder ein Rückgang der Straftaten im Zuständigkeitsbereich des LKA NRW vermeldet wird:

Cybercrime Lagebild NRW 2018 - Rechtsanwalt Ferner
Entwicklung der Cybercrime Fallzahlen in NRW – Quelle: Cybercrime Lagebild NRW 2018, LKA NRW

Das Lagebild NRW 2018 ist überraschend unaufgeregt, ich habe auf Anhieb keine besondren Themenschwerpunkte gefunden. Insgesamt ist zu sehen, dass der Hauptanteil der statistischen Entwicklung dem Bereich (§263a StGB) zufällt, wo sich unter dem nicht näher erläuterten Stichpunkt „Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB“ ein erheblicher Rückgang feststellen lässt. Prozentual stark und durchaus überraschend ist mit gut 35% der Anteil der Taten im klassischen Bereich und zu erwähnen.

Bemerkenswert dürfte allenfalls sein, dass in diesem Jahr das Thema „Porno-Scam“ eine besondere Erwähnung gefunden hat, wobei auch hier das LKA NRW nochmals betont, dass kein einziger Fall einer echten Videoaufnahme bekannt geworden ist – im weiteren möchte ich dazu auf meinen Beitrag Zum Thema Porno-Scam verweisen, den ich zugleich aktualisiert habe.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.