Cybercrime Lagebild NRW 2018

Kürzlich wurde das „Cybercrime Lagebild NRW 2018“ durch das LKA NRW vorgestellt, was regelmässig im Vorlauf des Bundeslagesbildes (durch das BKA) geschieht. Interessant ist, dass nach einiger Zeit wieder ein Rückgang der Straftaten im Zuständigkeitsbereich des LKA NRW vermeldet wird:

Entwicklung der Cybercrime Fallzahlen in NRW – Quelle: Cybercrime Lagebild NRW 2018, LKA NRW

Das Lagebild NRW 2018 ist überraschend unaufgeregt, ich habe auf Anhieb keine besondren Themenschwerpunkte gefunden. Insgesamt ist zu sehen, dass der Hauptanteil der statistischen Entwicklung dem Bereich Computerbetrug (§263a StGB) zufällt, wo sich unter dem nicht näher erläuterten Stichpunkt „Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB“ ein erheblicher Rückgang feststellen lässt. Prozentual stark und durchaus überraschend ist mit gut 35% der Anteil der Taten im klassischen Bereich Datenveränderung und Computersabotage zu erwähnen.

Bemerkenswert dürfte allenfalls sein, dass in diesem Jahr das Thema „Porno-Scam“ eine besondere Erwähnung gefunden hat, wobei auch hier das LKA NRW nochmals betont, dass kein einziger Fall einer echten Videoaufnahme bekannt geworden ist – im weiteren möchte ich dazu auf meinen Beitrag Zum Thema Porno-Scam verweisen, den ich zugleich aktualisiert habe.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.