Kürzlich wurde das „Cybercrime Lagebild NRW 2018“ durch das LKA NRW vorgestellt, was regelmässig im Vorlauf des Bundeslagesbildes (durch das BKA) geschieht. Interessant ist, dass nach einiger Zeit wieder ein Rückgang der Straftaten im Zuständigkeitsbereich des LKA NRW vermeldet wird:
Das Lagebild NRW 2018 ist überraschend unaufgeregt, ich habe auf Anhieb keine besondren Themenschwerpunkte gefunden. Insgesamt ist zu sehen, dass der Hauptanteil der statistischen Entwicklung dem Bereich Computerbetrug (§263a StGB) zufällt, wo sich unter dem nicht näher erläuterten Stichpunkt „Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB“ ein erheblicher Rückgang feststellen lässt. Prozentual stark und durchaus überraschend ist mit gut 35% der Anteil der Taten im klassischen Bereich Datenveränderung und Computersabotage zu erwähnen.
Bemerkenswert dürfte allenfalls sein, dass in diesem Jahr das Thema „Porno-Scam“ eine besondere Erwähnung gefunden hat, wobei auch hier das LKA NRW nochmals betont, dass kein einziger Fall einer echten Videoaufnahme bekannt geworden ist – im weiteren möchte ich dazu auf meinen Beitrag Zum Thema Porno-Scam verweisen, den ich zugleich aktualisiert habe.
- BGH zur Zulässigkeit einer identifizierenden Presseberichterstattung über Polizeigewalt - 9. Februar 2025
- OLG Bamberg zur Auskunft über Nutzer von Arbeitgeberbewertungsportalen - 9. Februar 2025
- OLG Dresden zur Löschungspflicht von Arbeitgeberbewertungen - 9. Februar 2025