Das Europäisches Patentamt („EPA“) hat im Dezember 2019 zwei europäische Patentanmeldungen zurückgewiesen, in denen eine Maschine als Erfinder benannt wurde. In beiden Patentanmeldungen wird als Erfinder die Bezeichnung einer KI angegeben, die sodann als „eine Art konnektionistische künstliche Intelligenz“ beschrieben wird.
Die Anmelderin der Patente erklärte, dass sie das Recht auf das europäische Patent vom Erfinder als dessen Rechtsnachfolgerin erworben hat. Nach Anhörung des Vorbringens der Klägerin in einer nicht öffentlichen mündlichen Verhandlung am 25. November wies das EPA beide Patentanmeldungen mit der Begründung zurück, dass sie nicht die Anforderung des Europäischen Patentübereinkommens („EPÜ“) erfüllen, wonach ein in der Anmeldung benannter Erfinder ein Mensch und keine Maschine sein muss.
Inhaltlich ist die Entscheidung weder besonders überraschend noch wegweisend – sie zeigt aber auf, dass die Problematik des Schutzes von KI und KI-Ergebnissen immer weiter Thema sein wird. Durchaus berechtigt war der Hinweis der Anmelderin, dass ohnehin KI bei vielen Entwicklungen in irgendeiner Form beteiligt ist – und schon sehr bald wird sich eine erhebliche Problematik ergeben, wenn autonome Prozesse Ergebnisse erzeugen, die durch (hohe) Investitionen von Menschen entstehen, aber die Schutzfrage nicht geklärt ist oder nur durch „Trinkserei“ geklärt werden kann.
Die Thematik KI steht bereits auf meiner Artikel-Agenda, aktuell arbeite ich an für das 1. Quartal 2020 geplanten Beiträgen (erscheinen hier auf der Seite) zu diesen Themen:
- Schutz von KI und KI-Ergebnissen
- KI und Datenschutz
- Eigentum an Daten
- Schutz von Software
Link dazu:
- Justizminister wünschen allgemeine Autoschlüssel-Kopie für Ermittler - 7. Dezember 2024
- KCanG: BGH zur Zusammenrechnung von Freimengen - 5. Dezember 2024
- BVerfG zu Encrochat: Keine generellen Beweisverwertungsverbote - 5. Dezember 2024