Am 11. November 2021 entschied das Bundespatentgericht (BPatG) in München (Aktenzeichen: 11 W (pat) 5/21), dass eine Erfinderbenennung gemäß § 37 Abs. 1 Patentgesetz (PatG) nur eine natürliche Person umfassen kann. Diese Entscheidung wirft eine grundlegende Frage auf: Kann eine künstliche Intelligenz (KI) als Erfinder im Sinne des PatG anerkannt werden? Inhalte Anzeigen 1 Sachverhalt … KI ist kein Erfinder weiterlesen
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