Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird bald die Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen in Europa zur Pflicht machen. In Deutschland läuft die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in nationales Recht bereits auf Hochtouren. Der jüngste Entwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, die Regelungen so weit wie möglich an die Vorgaben der EU anzupassen.
Dies bedeutet jedoch auch eine erhebliche zusätzliche Belastung für viele Unternehmen. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Punkte des Entwurfs vorgestellt, ergänzt durch die neuesten Entwicklungen und Stellungnahmen des Bundesrats, die Unternehmen unbedingt beachten sollten.
Was ist die CSRD und wen betrifft sie?
Die CSRD erweitert die bereits bestehenden Berichtspflichten aus der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und betrifft zukünftig weitaus mehr Unternehmen. Betroffen sind nicht nur große Unternehmen, sondern auch viele mittelgroße Unternehmen sowie börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Besonders relevant ist, dass Unternehmen nun nicht nur über ihre eigenen Tätigkeiten berichten müssen, sondern auch über die ihrer gesamten Wertschöpfungskette.
Zu den betroffenen Unternehmen zählen:
- Große Unternehmen mit mindestens zwei von drei Kriterien: 250 Mitarbeiter, 40 Millionen Euro Umsatz oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme.
- Kapitalmarktorientierte KMUs, die bislang von den Berichtspflichten weitgehend verschont blieben.
- Tochtergesellschaften von großen Unternehmen, die in deren konsolidierte Berichte einbezogen werden.
Wesentliche Neuerungen und Berichtspflichten
Die CSRD verlangt eine umfassende Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG). Neu ist, dass die Berichte nicht nur auf die eigene Tätigkeit beschränkt sind, sondern die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmens einbeziehen müssen. Unternehmen müssen sich daher intensiv mit den Aktivitäten ihrer Zulieferer auseinandersetzen und die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft transparent machen.
Folgende Anforderungen kommen auf die Unternehmen zu:
- Erweiterte Berichterstattung: Unternehmen müssen darlegen, wie ihre Strategien im Einklang mit globalen Klimazielen, wie dem Pariser Abkommen, stehen. Zudem müssen soziale Aspekte und gute Unternehmensführung thematisiert werden.
- Prüfung und Transparenz: Die Berichte müssen von externen Prüfern geprüft und in einem standardisierten, elektronischen Format veröffentlicht werden.
- Integration in den Lagebericht: Nachhaltigkeitsberichte werden nicht mehr separat erstellt, sondern müssen Teil des Lageberichts sein und die finanziellen Ergebnisse des Unternehmens ergänzen.
Die Einschätzung des Bundesrats
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2024 den Regierungsentwurf geprüft und dazu umfangreiche Stellungnahmen abgegeben. Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht, äußert aber auch Bedenken bezüglich der enormen zusätzlichen Belastungen, die auf Unternehmen zukommen.
Bürokratische Belastung und Fachkräftemangel
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Umsetzung der CSRD für viele Unternehmen, insbesondere für KMU, eine erhebliche Mehrbelastung darstellt. Neben den hohen Kosten, die durch die Einführung neuer Berichtssysteme entstehen, stellt der Fachkräftemangel eine große Herausforderung dar. Unternehmen werden gezwungen sein, qualifiziertes Personal für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzusetzen, was jedoch in vielen Fällen zulasten anderer wichtiger Projekte gehen könnte, insbesondere bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
Schutz für kleine und mittlere Unternehmen
Besonders KMUs sind laut Bundesrat von den indirekten Auswirkungen der CSRD betroffen. Obwohl sie in vielen Fällen nicht direkt zur Berichterstattung verpflichtet sind, müssen sie dennoch Informationen an größere Unternehmen weitergeben, mit denen sie in Geschäftsbeziehungen stehen. Der Bundesrat schlägt daher vor, einen „Value-Chain-Reporting-Cap“ einzuführen, der KMUs vor übermäßigen Informationsanforderungen schützt. Große Unternehmen sollen auf Basis von Annahmen und Schätzungen arbeiten können, falls von KMUs keine detaillierten Daten bereitgestellt werden.
Doppelbelastung durch Berichtspflichten
Ein weiterer wichtiger Punkt der Kritik betrifft die möglichen Doppelbelastungen durch bereits bestehende nationale und europäische Berichtspflichten, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Der Bundesrat fordert hier eine Harmonisierung und Vereinfachung der Berichtspflichten, um unnötigen Mehraufwand zu vermeiden.
Handlungsempfehlungen für Unternehmer
Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, sollten bereits jetzt Maßnahmen ergreifen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Folgende Schritte sind dabei besonders wichtig:
- Bestandsaufnahme: Unternehmen sollten ihre aktuellen Berichtssysteme überprüfen und an die neuen Anforderungen der CSRD anpassen.
- Nachhaltigkeitsstrategie: Eine klare Verknüpfung der ESG-Ziele mit der Unternehmensstrategie ist entscheidend, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
- Mitarbeiterschulungen: Das Personal sollte frühzeitig in den neuen Berichtsanforderungen geschult werden, um die Umsetzung reibungslos zu gestalten.
- IT-Systeme: Die Einführung von digitalen Tools zur Datenerfassung und -analyse ist unerlässlich, um den Überblick über die gesamte Wertschöpfungskette zu behalten.

Die neuen Berichtspflichten der CSRD mögen auf den ersten Blick als bürokratische Hürde erscheinen, bieten Unternehmen jedoch langfristig auch Chancen. Transparente und nachvollziehbare Berichte über nachhaltiges Wirtschaften sind zunehmend ein Wettbewerbsvorteil, da Investoren, Kunden und andere Stakeholder immer mehr Wert auf ESG-Aspekte legen. Die frühzeitige Vorbereitung auf die CSRD kann Unternehmen somit nicht nur regulatorische Sicherheit verschaffen, sondern auch ihre Position auf dem Markt stärken.
Fazit: Der richtige Weg, aber eine Herausforderung
Die CSRD bringt tiefgreifende Veränderungen für die Unternehmenslandschaft in Europa. Während der Druck auf Unternehmen, nachhaltig und transparent zu wirtschaften, wächst, bieten sich auch Chancen, durch verantwortungsvolles Handeln Wettbewerbsvorteile zu sichern. Allerdings dürfen die zusätzlichen Belastungen, insbesondere für KMUs, nicht unterschätzt werden.
Die Stellungnahmen des Bundesrats zeigen, dass auf politischer Ebene weiterhin Diskussionen geführt werden, um die Auswirkungen für Unternehmen abzufedern und gleichzeitig den Anforderungen der EU-Richtlinie gerecht zu werden.
- KI-Agenten als Innentäter: Wie OpenClaw & Co. zum Haftungs- & Sicherheitsrisiko werden - 14. März 2026
- Retrograde Telegram-Überwachung als Quellen-TKÜ - 13. März 2026
- Cyber Resilience Act als Ende der analogen Fabrik - 11. März 2026
