Mit dem Urteil des Landgerichts Rostock vom 20.11.2024 (Az. 2 O 450/24) rückt ein hochaktuelles Thema in den Mittelpunkt des Zivilrechts: die Frage, wer bei einer sogenannten Fehlinformation durch Phishing-Angriffe das Risiko der Fehlüberweisung trägt. Die Entscheidung bringt Klarheit in die Rechtslage bei manipulierten Rechnungsdaten – und erteilt dem Versuch, die Haftung auf das Opfer eines Cyberangriffs abzuwälzen, eine klare Absage.
(mehr …)Kategorie: Wirtschaftsstrafrecht
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Kooperation auf dem Prüfstand: Das OLG Celle zur rechtlichen und kartellrechtlichen Bewertung eines Kooperationsvertrags im Maschinenbau
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat sich in einem Beschluss vom 14.11.2024 (Az. 13 U 13/24) mit der rechtlichen Einordnung und kartellrechtlichen Zulässigkeit eines Kooperationsvertrags befasst, der die Entwicklung und Herstellung zweier technischer Anlagen – einer Bepuderungsmaschine und einer Schneideanlage – zum Gegenstand hatte. Zentrale Punkte der Entscheidung waren dabei die Auslegung des Vertrags, die Einordnung als Rahmenlieferverhältnis oder Absatzmittlungsverhältnis sowie die kartellrechtliche Beurteilung wechselseitiger Ausschließlichkeitsbindungen und deren Kündigung.
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Compliance rechnet sich: BGH zur geldbußenmindernden Wirkung effektiver Compliance-Systeme
Ein Signal an das Management: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 9. Mai 2017 (1 StR 265/16) eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die für Geschäftsleitungen und Compliance-Verantwortliche von erheblicher Bedeutung ist: Die Etablierung eines wirksamen Compliance-Systems kann bei der Bemessung von Unternehmensgeldbußen im Ordnungswidrigkeitenrecht bußgeldmindernd berücksichtigt werden.
Dieses Urteil ist nicht nur juristisch bemerkenswert – es sendet vor allem eine klare wirtschaftliche Botschaft: Compliance rechnet sich.
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Die Einziehung von Taterträgen beim untauglichen Versuch
Mit seiner Entscheidung vom 25. Juli 2024 hat das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 7 Ws 253/23) eine grundlegende Frage zur Einziehung von Taterträgen geklärt: Ist die Vermögensabschöpfung auch dann möglich, wenn es sich lediglich um den untauglichen Versuch einer Straftat handelt? Der Fall drehte sich um mutmaßliche Insidergeschäfte, bei denen der Beschuldigte aufgrund vermeintlicher Insiderinformationen Wertpapiere erworben und mit Gewinn veräußert haben soll. Die Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und zeigt die Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung auf.
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Russische Cyberangriffe auf westliche Logistik- und Technologieunternehmen 2025
Lagebild zur hybriden Bedrohung: Ein aktuelles multinationales Lagebild belegt eindrucksvoll: Die russische Militärgeheimdienst-Einheit GRU 85. GTsSS (militärische Einheit 26165), besser bekannt unter Namen wie APT28, Fancy Bear oder BlueDelta, intensiviert ihre Cyberaktivitäten gegen westliche Logistik- und Technologieunternehmen. Betroffen sind insbesondere Akteure, die direkt oder mittelbar in die Lieferung von Hilfsgütern an die Ukraine involviert sind.
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BGH zur Schadensbestimmung beim gewerbsmäßigen Bandenbetrug
Mit seinem Beschluss vom 4. Dezember 2024 (Az. 2 StR 352/23) hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zentrale Grundsätze zur dogmatischen Bestimmung des Vermögensschadens im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB geschärft.
Die Entscheidung befasst sich mit einem Fall besonders komplexer Täuschungskonstellationen im Immobiliensektor, in denen gutgläubige Makler über gefälschte Mietinteressenten zur Auszahlung hoher Provisionsanteile bewegt wurden. Die rechtliche Herausforderung lag nicht allein in der Bewertung des Täuschungsgeschehens, sondern vor allem in der exakten Abgrenzung des Vermögensschadens – sowohl für die Strafbarkeit als auch für die Strafzumessung.
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BVerfG zur Verzögerung von Beschwerdeentscheidungen beim Vermögensarrest: Effektiver Rechtsschutz duldet keinen Aufschub
In seinem Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2024 (Az. 1 BvR 2116/24) äußert sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bemerkenswert deutlich zur verfassungsrechtlichen Problematik überlanger Bearbeitungszeiten bei Beschwerden gegen strafprozessuale Vermögensarreste (§ 111e StPO). Auch wenn die Verfassungsbeschwerde letztlich als unzulässig verworfen wurde, enthält die Entscheidung wesentliche verfassungsrechtliche Hinweise: Die faktische oder bewusste Verzögerung einer Entscheidung durch das Beschwerdegericht kann gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen – also den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.
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Strafbarkeit bei Geldwäsche-Logistik
BGH konkretisiert die Strafbarkeit bei bandenmäßigem Betrug: Mit Beschluss vom 22. April 2025 (Az. 5 StR 29/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil zur Abgrenzung zwischen Betrug und Geldwäsche gefällt. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob ein Bandenmitglied, das innerhalb der Organisation Tatbeute weiterleitet, wegen Geldwäsche belangt werden kann – obwohl es selbst an der Vortat beteiligt war. Der BGH verneint dies unter bestimmten Voraussetzungen und hebt damit eine Verurteilung wegen bandenmäßiger Geldwäsche auf. Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für die Praxis der Strafverfolgung im Bereich organisierter Betrugsdelikte.
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Einziehung trotz „Teilkontamination“
BGH zur Vermögensabschöpfung bei Geldwäscheverdacht: Mit Beschluss vom 13. Februar 2025 (Az. 2 StR 419/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Entscheidung zur Einziehung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Geldwäschefällen gefällt.
Konkret geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Grundstücke eingezogen werden können, wenn diese teilweise mit legalen Mitteln erworben wurden, zugleich aber auch mit aus Drogengeschäften stammenden Geldern („teilkontaminiert“) finanziert wurden. Die Entscheidung wirft ein scharfes Licht auf die Voraussetzungen der selbständigen Einziehung (§§ 73 ff. StGB) und die Beweismaßstäbe in der Vermögensabschöpfung.
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LG Mannheim zur Höchstdauer von Vermögensarresten
In einer praxisrelevanten Entscheidung vom 14. Oktober 2024 (Az. 25 KLs 635 Js 13071/18) hat das Landgericht Mannheim klare Grenzen für die zeitliche Dauer eines Vermögensarrests gezogen. Im Zentrum steht die Frage, wie lange ein solcher Eingriff in das Vermögen eines Betroffenen aufrechterhalten werden darf, wenn sich das Hauptverfahren über Jahre hinzieht. Das Gericht hebt den Arrest auf und verweist auf das Übermaßverbot als entscheidende Schranke für staatliches Handeln. Die Entscheidung setzt ein deutliches Zeichen für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit auch in komplexen Wirtschaftsstrafsachen.
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Durchsuchung bei Geldwäscheverdacht
LG Saarbrücken konkretisiert Anforderungen an den doppelten Anfangsverdacht: Mit Beschluss vom 18. Juli 2024 (Az. 13 Qs 19/24) hat die 4. Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken eine wichtige Entscheidung zur verfassungsrechtlichen Begrenzung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen getroffen.
Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, welche Voraussetzungen für die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung bei Geldwäscheverdacht erfüllt sein müssen – insbesondere unter der seit März 2021 geltenden Fassung des § 261 StGB im „all-crimes“-Modell. Das Gericht stellt klar: Auch nach neuer Gesetzeslage muss ein „doppelter Anfangsverdacht“ vorliegen – ein bloßer Verdacht auf eine Geldwäschehandlung genügt nicht.
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Einziehung: Zurückhaltende Prüfung der Einlassung reicht nicht
BGH betont Anforderungen an Einziehungsentscheidungen und Umgang mit Einlassungen: Mit Urteil vom 8. Januar 2025 (Az. 6 StR 241/24) hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg teilweise aufgehoben, soweit es um die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 23.270 Euro und den Verzicht auf eine weitergehende Einziehung ging. Das Urteil verdeutlicht einmal mehr die präzisen Anforderungen an die richterliche Prüfung von Einziehungsfragen und unterstreicht die Notwendigkeit, Einlassungen des Angeklagten kritisch zu würdigen, insbesondere wenn sie zur Höhe oder Herkunft von Vermögensbestandteilen abgegeben werden.
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OLG Köln zur Einziehung bei unerlaubtem Zahlungsdienst
Eingriff in fremde Vermögenssphären braucht klare Grenze: Mit Beschluss vom 4. Juli 2024 (Az. 3 Ws 33/24) hat das Oberlandesgericht Köln über die Reichweite einer Vermögensabschöpfung bei einer Dritteinziehung nach § 73b StGB entschieden. Konkret ging es um die Frage, ob Vermögenswerte, die bei einem mutmaßlich unerlaubt betriebenen Zahlungsdienstleister liegen, vollständig der Einziehung unterliegen können, oder ob eine Differenzierung zwischen Taterträgen und bloßen Tatobjekten geboten ist. Die Entscheidung ist ein instruktives Beispiel für die restriktive Handhabung der Einziehung bei Drittbeteiligten und verdeutlicht die notwendige rechtsstaatliche Begrenzung strafprozessualer Zugriffsbefugnisse.
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Strafbare Markenfälschung: Was Betroffene wissen müssen
Wer mit dem Vorwurf strafbarer Markenfälschung konfrontiert wird, Marken gefälscht oder gefälschte Produkte gehandelt zu haben, sieht sich schnell in einem undurchsichtigen Dickicht aus zivilrechtlichen, wirtschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Risiken wieder. Dabei ist das Markenstrafrecht heute kein exotisches Nebengebiet mehr – sondern ein zentraler Bestandteil der Strafverfolgung bei Produktpiraterie. Die Realität zeigt: Solche Vorwürfe treffen nicht nur organisierte Kriminalität, sondern auch Selbstständige, Online-Händler und Importeure, die sich mit komplexen Regeln und hohen Risiken konfrontiert sehen.
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Steuerhinterziehung im Restaurant: Anforderungen an das Urteil
Mit seinem Beschluss vom 1. April 2025 (1 StR 489/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung des Landgerichts Dresden teilweise aufgehoben. Das Urteil hatte den Angeklagten unter anderem wegen Steuerhinterziehung in 16 Fällen sowie wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen verurteilt. Während Letzteres rechtsfehlerfrei festgestellt wurde, beanstandete der BGH im Bereich der Steuerhinterziehung erhebliche formelle und inhaltliche Mängel. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die prozessualen Anforderungen an die Abfassung von Urteilsgründen im Steuerstrafrecht und auf den fehleranfälligen Umgang mit komplexen steuerlichen Zurechnungsfragen bei gewerblichem Zusammenwirken.
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