BGH zur erweiterten Vermögensabschöpfung bei Wohnungseinbruch: Die erweiterte Einziehung gemäß § 73a StGB ist ein wirkmächtiges Instrument der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Sie erlaubt es, Gegenstände auch dann einzuziehen, wenn sie nicht unmittelbar aus der verfahrensgegenständlichen Tat stammen – unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 17. Oktober 2024 (6 StR 408/24) erneut klargestellt, dass diese Form der Einziehung nicht auf bloße Vermutungen oder abstrakte Möglichkeiten gestützt werden darf. Vielmehr bedarf es belastbarer Anhaltspunkte, die eine konkrete Zuordnung zu einer rechtswidrigen Herkunftstat ausschließen – eine präzise Entscheidung mit weitreichenden Folgen für die Praxis.
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