Anordnung eines Berufsverbots im Strafverfahren

Der (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung wichtige Leitlinien zur Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB formuliert. Im Urteil vom 26. März 2024 (Aktenzeichen 4 StR 416/23) wurden bedeutende Aspekte beleuchtet, die bei der Beurteilung der Notwendigkeit eines Berufsverbots als Maßregel der Besserung und Sicherung zu berücksichtigen sind. Diese Entscheidung bietet aufschlussreiche Einsichten in die rechtlichen Erwägungen, die solch eine schwerwiegende berufliche Restriktion rechtfertigen.

Sachverhalt

Der Angeklagte, ein Arzt von Beruf, wurde wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses zu einer von drei Jahren verurteilt. Zudem wurde ihm für die Dauer von fünf Jahren untersagt, seinen Beruf auszuüben. Der Fall umfasste schwerwiegende Vorwürfe, bei denen der Angeklagte eine psychisch labile Patientin sexuell missbrauchte. Trotz der Schwere der Tat führte die Revision des Angeklagten zu einer Aufhebung des Maßregelausspruchs durch den BGH.

Rechtliche Analyse

Der BGH hob den Maßregelausspruch auf, da das Landgericht wesentliche Kriterien bei der Gefährlichkeitsprognose nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Insbesondere wurde bemängelt, dass das Landgericht nicht in Betracht zog, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat strafrechtlich unbelastet war und bereits eine empfindliche Freiheitsstrafe erhalten hatte, welche möglicherweise ausreichen könnte, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten.

Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und umfassenden Prüfung aller relevanten Umstände, bevor ein so gravierender Eingriff wie ein Berufsverbot verhängt wird. Hierzu zählen die bisherige Berufsausübung des Täters und die Frage, inwieweit bereits die Verurteilung selbst als Abschreckung dienen kann.

Fazit und Auswirkungen

Die Entscheidung des BGH dient als nochmalige Orientierung zur Handhabung von Berufsverboten in Strafverfahren. Sie zeigt auf, dass ein Berufsverbot nicht automatisch bei jeder Verurteilung im beruflichen Kontext folgen kann, sondern eine individuelle und differenzierte Betrachtung erfordert. Dies trägt zur Rechtssicherheit bei und gewährleistet, dass Berufsverbote nur in Fällen verhängt werden, in denen sie zum Schutz der Öffentlichkeit tatsächlich notwendig sind.

Die Entscheidung stärkt somit die Rechtsposition von Berufsangehörigen, indem sie klarstellt, dass ein Berufsverbot eine letzte Maßnahme darstellt, die wohlüberlegt und auf einer soliden Grundlage basierend ergriffen werden muss.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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