Hinweis: Abmahnungen wegen „STFU“

Beim Deutschen Patent- und Markenamt gibt es eine Wort-Bildmarke „STFU„, die nun für ein wenig Aufsehen erregt: Das Kürzel, auch gebräuchlich für die Abkürzung von „Shut the Fuck up“, findet sich nämlich auf manchen T-Shirts in Shops wieder – was wiederum eine Verletzung von Markenrechten darstellen kann. Diesbezüglich gibt es aktuell angeblich eine Abmahnung eines Shops. Da die Marke u.a. mit den Klassen 25, 28 (Nizza) eingtragen ist, also für viele gebräuchliche Kleidungsmittel, muss an dieser Stelle (auch und besonders) u.a. mit dem Verkauf selbstgedruckter T-Shirts und weiteren Bekleidungsstücken Vorsicht geübt werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.