Hinweis: Abmahnungen wegen „STFU“

Beim Deutschen Patent- und Markenamt gibt es eine Wort-STFU„, die nun für ein wenig Aufsehen erregt: Das Kürzel, auch gebräuchlich für die Abkürzung von „Shut the Fuck up“, findet sich nämlich auf manchen T-Shirts in Shops wieder – was wiederum eine Verletzung von Markenrechten darstellen kann. Diesbezüglich gibt es aktuell angeblich eine Abmahnung eines Shops. Da die u.a. mit den Klassen 25, 28 (Nizza) eingtragen ist, also für viele gebräuchliche Kleidungsmittel, muss an dieser Stelle (auch und besonders) u.a. mit dem Verkauf selbstgedruckter T-Shirts und weiteren Bekleidungsstücken Vorsicht geübt werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Ich bin Softwareentwickler, in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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