Spielzeugverordnung: Neue Informationspflichten bei Spielzeug geplant

Und weiter geht es im Informationspflichten-Karussell: Der Bundesrat berät über eine Reform der „Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug)“, die durchaus weitreichende Konsequenzen hat. Wer in die Vorlage blickt (hier zu finden), der stellt zwei Dinge in diesem Zusammenhang fest:

  1. Es gibt mit dem geplanten §4 neue Pflichten für Hersteller, so u.a. eine Produktkennziffer und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beizufügen (dazu den bisherigen §2 III der aktuellen Verordnung betrachten).
  2. Auf die Händler werden nun weitreichende Pflichten übertragen (dazu den §7 beachten), die ich kurz fassen möchte mit: Wo ein Hersteller Mist gebaut hat, darf ein Händler die entsprechende Ware nicht mehr anbieten. Nicht überlesen darf man als Händler dabei den neuen §11 IV der geplanten Verordnung, der verlangt, dass vor dem Kauf auf ausschlaggebende Sicherheitshinweise ausdrücklich und verständlich hingewiesen werden muss; ausdrücklich auch beim Kauf im Internet. Damit wird eine Sicherheitsbelehrung für Online-Shops mittels eines Gummi-Paragraphen festgezurrt. Abmahnungen im Bereich von Spielzeug-Shops werden damit wohl nur eine Frage der Zeit sein.

Hinweis: Beachten Sie unseren Beitrag zum Verkauf selbstgemachter Sachen

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.