Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten der PKW-EnVKV ist Wettbewerbsverstoss und kann abgemahnt werden

Der Volständigkeit halber: Die Informationspflichten nach der „Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ (auch Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung oder Pkw-EnVKV) gehören auf Grund ihrer verbraucherschützenden Zielsetzung mit gängiger Rechtsprechung zu den marktbezogenen Regelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. Dazu: OLG Hamm, 4 U 159/07; OLG Köln, 6 U 217/06; OLG Oldenburg, 1 U 41/06. Dementsprechend handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß der abgemahnt werden kann.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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