Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten der PKW-EnVKV ist Wettbewerbsverstoss und kann abgemahnt werden

Der Volständigkeit halber: Die Informationspflichten nach der „Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ (auch Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung oder ) gehören auf Grund ihrer verbraucherschützenden Zielsetzung mit gängiger Rechtsprechung zu den marktbezogenen Regelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. Dazu: OLG Hamm, 4 U 159/07; OLG Köln, 6 U 217/06; OLG Oldenburg, 1 U 41/06. Dementsprechend handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß der abgemahnt werden kann.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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