Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall

Auch das Amtsgericht Hamburg-St.Georg (920 C 481/13) hält nochmals fest, dass bei einem Auffahrunfall ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass der Auffahrende entweder durch

  • ungenügenden Sicherheitsabstand und/oder
  • unangepasste Geschwindigkeit und/oder
  • allgemeine Unaufmerksamkeit

den Unfall verursacht und verschuldet hat.

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht.