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Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall

Auch das Amtsgericht Hamburg-St.Georg (920 C 481/13) hält nochmals fest, dass bei einem Auffahrunfall ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass der Auffahrende entweder durch

  • ungenügenden Sicherheitsabstand und/oder
  • unangepasste Geschwindigkeit und/oder
  • allgemeine Unaufmerksamkeit

den Unfall verursacht und verschuldet hat.

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)