Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall

Auch das Amtsgericht Hamburg-St.Georg (920 C 481/13) hält nochmals fest, dass bei einem ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass der Auffahrende entweder durch

  • ungenügenden Sicherheitsabstand und/oder
  • unangepasste Geschwindigkeit und/oder
  • allgemeine Unaufmerksamkeit

den Unfall verursacht und verschuldet hat.

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.