Schlagwort: Unterlassungsanspruch

Rechtsanwalt für Unterlassungsanspruch: Ein Unterlassungsanspruch beinhaltet das Recht, von einem anderen zu verlangen, eine bestimmte Handlung einzustellen und zukünftig zu unterlassen. In unserer Kanzlei spielt der Unterlassungsanspruch im Medienrecht und IT-Recht samt Schutzrechte eine Rolle.

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Keine Unterlassungsansprüche eines Systemhauses bei nur behaupteten Software-Nutzungsrechten

    Keine Unterlassungsansprüche eines Systemhauses bei nur behaupteten Software-Nutzungsrechten

    Präzisierung der Aktivlegitimation nach § 97 Abs. 1 UrhG: Die dogmatischen Grundlagen der urheberrechtlichen Anspruchsberechtigung bei Softwareprojekten in arbeitsteilig strukturierten militärischen Beschaffungsvorhaben werfen nicht schnell schwierige Abgrenzungsfragen zwischen Urheber, ausschließlichem Nutzungsrechtsinhaber und schlichter Nutzungsberechtigter auf, wie das OLG Hamburg zeigt.

    Mit Urteil vom 16. Januar 2025 (5 U 93/23) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg dieses anspruchsvolle Thema anlässlich einer Auseinandersetzung um eine Kommunikations-Management-Software für F125-Fregatten ausführlich durchdrungen – und die Reichweite der Aktivlegitimation für Unterlassungsansprüche nach § 97 Abs. 1 UrhG im Kontext einfacher Nutzungsrechte dezidiert herausgearbeitet. Die Entscheidung verdient über den Einzelfall hinaus Beachtung, da sie zentrale Grundsätze zur Zuweisung von Verwertungspositionen bei werkvertraglicher Softwareentwicklung bestätigt und zugleich Klarheit über die Reichweite des § 31 Abs. 5 UrhG („Übertragungszwecklehre“) schafft.

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  • LG Berlin: Keine Unterlassung bei Äußerung von „SLAPP“-Vorwurf

    LG Berlin: Keine Unterlassung bei Äußerung von „SLAPP“-Vorwurf

    Zur rechtlichen Zulässigkeit wertender Medienäußerungen in den Medien: Die Entscheidung des Landgerichts Berlin (27 O 182/24) vom 20. März 2025 betrifft ein rechtlich und gesellschaftspolitisch gleichermaßen sensibles Thema: die Frage, ob die Bezeichnung eines gerichtlichen Vorgehens als sogenannter „SLAPP-Fall“ (Strategic Lawsuit Against Public Participation) eine unzulässige Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt – oder ob es sich hierbei um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Das Urteil reiht sich ein in die wachsende rechtliche Auseinandersetzung mit sogenannten Einschüchterungsklagen gegen Medien und zivilgesellschaftliche Akteure.

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  • Konkludente Einwilligung: Namens- und Bildveröffentlichung im Presserecht

    Konkludente Einwilligung: Namens- und Bildveröffentlichung im Presserecht

    Mit Urteil vom 4. März 2025 (Az. 27 O 110/24) hat das Landgericht Berlin eine Entscheidung getroffen, die über ihren konkreten Einzelfall hinaus Maßstäbe für den Umgang mit konkludenter Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten im Presserecht setzt. Im Zentrum stand die Frage, ob eine identifizierende Berichterstattung – bestehend aus Foto, vollem Namen und Altersangabe – über eine betroffene Person zulässig ist, wenn diese sich im Rahmen einer journalistischen Recherche in ihrer Wohnung fotografieren ließ und persönliche Angaben machte, ohne dem Vorgang zu widersprechen.

    Die Entscheidung beleuchtet dabei nicht nur die klassische Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Reichweite des Medienprivilegs unter der DSGVO sowie zur rechtlichen Qualität des journalistischen Gesprächs auf. Dass das Gericht eine konkludente Einwilligung annimmt, ohne dass eine aktive Erklärung des Einverständnisses dokumentiert wurde, rückt den Maßstab für die Annahme eines freiwilligen Rechtsverzichts erneut in den Mittelpunkt der Debatte.

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  • Marktmissbräuchliche Sperrung von Inhalten auf sozialen Netzwerken

    Marktmissbräuchliche Sperrung von Inhalten auf sozialen Netzwerken

    OLG Düsseldorf zur Sperrung geschäftlicher Inhalte auf sozialen Netzwerken: In einem wegweisenden Urteil vom 2. April 2025 (Az. U (Kart) 5/24) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Sperrung geschäftlich genutzter Inhalte durch ein marktbeherrschendes soziales Netzwerk ohne vorherige oder unverzüglich nachträgliche Begründung und Anhörung des betroffenen Nutzers eine unbillige Behinderung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB darstellt. Damit präzisiert das Gericht die kartellrechtlichen Grenzen der Plattformregulierung und stärkt zugleich die verfassungsrechtlich fundierten Verfahrensrechte von Unternehmen auf digitalen Märkten.

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  • OLG Dresden zur Wiederholungsgefahr und Persönlichkeitsrechtsverletzung im Äußerungsrecht

    OLG Dresden zur Wiederholungsgefahr und Persönlichkeitsrechtsverletzung im Äußerungsrecht

    In einem aktuellen Beschluss vom 27. März 2025 (Az. 4 U 185/25) hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden eine zentrale Weichenstellung im Äußerungsrecht vorgenommen. Im Zentrum stand die Frage, ob ein Veranstalter wegen einer Bildunterschrift, die den Auftritt einer externen Person mit einem als NS-Symbol interpretierten Zeichen beschreibt, einen Unterlassungsanspruch geltend machen kann – obwohl er selbst nicht abgebildet ist. Die Entscheidung befasst sich in nuancierter Weise mit der Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, den Anforderungen an eine Wiederholungsgefahr und dem Verhältnis von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung.

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  • Löschungs- und Unterlassungsanspruch bei Bildaufnahmen

    Löschungs- und Unterlassungsanspruch bei Bildaufnahmen

    Mit Beschluss vom 25. März 2025 (VI ZB 32/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Entscheidung zur prozessualen Schwelle für die Zulässigkeit der Berufung gefällt. Konkret ging es um die Beschwer einer beklagten Partei, die zur Löschung von Foto- bzw. Videoaufnahmen sowie zur Unterlassung künftiger Bildanfertigungen verurteilt worden war. Die Instanzgerichte hatten die Berufung mit der Begründung verworfen, die Beschwer betrage weniger als 600 Euro. Der BGH stellte klar: Wird der Unterlassungsaspekt nicht hinreichend gewürdigt, liegt ein Verstoß gegen das grundrechtlich geschützte Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz vor.

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  • Veröffentlichung von Tagebucheinträgen in der Cum-Ex-Affäre: Pressefreiheit vor Persönlichkeitsrecht

    Veröffentlichung von Tagebucheinträgen in der Cum-Ex-Affäre: Pressefreiheit vor Persönlichkeitsrecht

    Mit Urteil vom 17. Oktober 2023 (Az. 7 U 54/21) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg ein aufsehenerregendes medienrechtliches Verfahren entschieden, das weit über den konkreten Fall hinausweist. Im Zentrum stand die Frage, ob ein ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender einer Privatbank die wörtliche Veröffentlichung von Tagebucheinträgen verbieten lassen kann, die aus beschlagnahmten Unterlagen stammen und im Kontext strafrechtlicher Ermittlungen zur sogenannten Cum-Ex-Affäre mediale Aufmerksamkeit erfuhren. Das OLG bejahte die Zulässigkeit der Berichterstattung und betonte das überragende Interesse der Öffentlichkeit an der Aufklärung politisch und wirtschaftlich relevanter Vorgänge.

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  • Ersatz-Tanks für E-Zigaretten und der Jugendschutz

    Ersatz-Tanks für E-Zigaretten und der Jugendschutz

    OLG Hamm zur Auslegung des § 10 JuSchG im Versandhandel: Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. April 2025 (Az. 4 U 29/24) in einem wettbewerbsrechtlichen Berufungsverfahren entschieden, dass auch nicht befüllte Ersatz-Tanks für E-Zigaretten dem jugendschutzrechtlichen Versandverbot nach § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG unterliegen. Die Entscheidung betrifft einen konfliktträchtigen Grenzbereich zwischen technischem Zubehörhandel und gesetzlichem Schutzauftrag im Jugendmedienschutzrecht. Sie rückt zudem erneut die Anforderungen an die wettbewerbsrechtliche Abmahnung sowie die Reichweite der Aktivlegitimation von Mitbewerbern in den Mittelpunkt.

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  • Reale Person als Vorlage für fiktive Person im Roman: Kunst oder Persönlichkeitsverletzung?

    Reale Person als Vorlage für fiktive Person im Roman: Kunst oder Persönlichkeitsverletzung?

    Hanseatisches OLG Hamburg zum Verhältnis von Fiktion, Realität und rechtlicher Grenze im Roman: Mit Beschluss vom 18. März 2025 (Az. 7 W 23/25) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einen medienrechtlich wie grundrechtlich bedeutsamen Maßstab zur Frage entwickelt, wann ein Roman, dessen Figuren erkennbare reale Vorbilder haben, das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.

    Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand das Spannungsverhältnis zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Kunstfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre real existierender Personen. Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an eine rechtlich relevante Identifizierbarkeit, die Bedeutung der Fiktionalisierung und die Rolle der Gesamtanmutung eines literarischen Werks.

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  • Geheimnisschutz: Passwortweitergabe zu Datenbank als Rechtsbruch

    Geheimnisschutz: Passwortweitergabe zu Datenbank als Rechtsbruch

    LG Nürnberg zur vertraglichen und geschäftsgeheimnisrechtlichen Bewertung von Datenbankzugängen: Mit Urteil vom 27. Dezember 2024 (Az. 19 O 556/24) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth grundlegende Klarstellungen zur rechtlichen Einordnung der Weitergabe von Zugangsdaten zu einem professionellen Datenbankdienst getroffen.

    Im Zentrum der Entscheidung stehen die vertragliche Pflicht zur Geheimhaltung, der Schutz von Passwörtern und Datenbankinhalten als Geschäftsgeheimnis sowie die Abgrenzung zur urheberrechtlichen Sphäre. Für Anbieter datenbasierter Dienstleistungen, aber auch für Unternehmen mit lizenzierten Fremdsystemen ist das Urteil von hoher praktischer Relevanz, da es eine fundierte dogmatische Verbindung zwischen BGB, GeschGehG und UrhG zieht – und dabei zugleich deutlich macht, dass vertragliche Nebenpflichten mehr sind als bloße Formalien.

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  • Beweissicherung versus Datenschutz: Unzulässigkeit der Aufbewahrung privater Videoaufnahmen im Nachbarschaftsstreit

    Beweissicherung versus Datenschutz: Unzulässigkeit der Aufbewahrung privater Videoaufnahmen im Nachbarschaftsstreit

    Die Frage, wann private Foto- oder Videoaufnahmen im zivilrechtlichen Kontext datenschutzrechtlich zulässig sind, beschäftigt die Gerichte regelmäßig – nicht zuletzt seit Inkrafttreten der DSGVO. Das Urteil des Amtsgerichts Lörrach vom 3. März 2025 (Az. 3 C 1099/24) ist in dieser Hinsicht von besonderem Interesse: Es stellt klar, dass selbst ein nachvollziehbares Interesse an Beweissicherung im nachbarschaftlichen Umfeld nicht jede Datenverarbeitung rechtfertigt. Entscheidend ist vielmehr die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung – und diese kann objektiv fehlen, selbst wenn subjektiv ein Konflikt vorliegt.

    Das Gericht stellt dabei hohe Anforderungen an die Zulässigkeit privater Überwachungshandlungen und betont zugleich die gerichtliche Kontrollkompetenz hinsichtlich der behaupteten Indizqualität solcher Aufnahmen. Das Urteil zeigt exemplarisch, wie sich der datenschutzrechtliche Grundsatz der Datenminimierung auch im Spannungsfeld privater Rechtsdurchsetzung behauptet.

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  • OLG Köln zur rechtlichen Grenze journalistischer Kritik bei Vorwürfen manipulativer Meinungsforschung

    OLG Köln zur rechtlichen Grenze journalistischer Kritik bei Vorwürfen manipulativer Meinungsforschung

    In einer wegweisenden Entscheidung vom 20. Februar 2025 (Az. 15 U 231/24) hat das Oberlandesgericht Köln klargestellt, dass Medienberichte, die ein Meinungsforschungsinstitut wegen angeblich fragwürdiger Methodik kritisieren und mit dem Begriff „Fake News“ sowie dem Vorwurf der „Manipulation“ arbeiten, nicht zwangsläufig das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Unternehmens verletzen. Die Entscheidung stellt einen juristischen Leitfaden für die Abgrenzung zwischen unzulässiger Tatsachenbehauptung und zulässiger Wertung dar – gerade im Kontext gesellschaftlich relevanter Debatten um Vertrauen in Daten, Umfragen und Medienrealitäten.

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  • Zum immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO

    Zum immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Januar 2025 (Az. VI ZR 109/23) behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO besteht. Dieses Urteil reiht sich in eine Reihe von Entscheidungen ein, die sich mit der Auslegung und Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befassen. Der BGH entschied im konkreten Fall zugunsten des Beklagten und lehnte den Anspruch des Klägers ab, was die Anforderungen an den immateriellen Schadensersatz präzisiert und die Rechtslage für künftige Verfahren klärt.

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  • BAG zu Catch-All-Klauseln bei Geschäftsgeheimnissen

    BAG zu Catch-All-Klauseln bei Geschäftsgeheimnissen

    Am 17. Oktober 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) über die Wirksamkeit sogenannter Catch-All-Klauseln in Arbeitsverträgen sowie über die Voraussetzungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) (Az. 8 AZR 172/23). Die Entscheidung betraf insbesondere die Frage, ob eine pauschale Geheimhaltungsverpflichtung, die über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinausgeht, zulässig ist und unter welchen Bedingungen ein Unterlassungsanspruch zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen besteht.

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