Schlagwort: Unterlassungsanspruch

Rechtsanwalt für Unterlassungsanspruch: Ein Unterlassungsanspruch beinhaltet das Recht, von einem anderen zu verlangen, eine bestimmte Handlung einzustellen und zukünftig zu unterlassen. In unserer Kanzlei spielt der Unterlassungsanspruch im Medienrecht und IT-Recht samt Schutzrechte eine Rolle.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Zulässigkeit identifizierbarer Berichterstattung über Vorstandsarbeit

    Zulässigkeit identifizierbarer Berichterstattung über Vorstandsarbeit

    Das Landgericht Berlin (Az. 27 O 285/25) hat sich zur Zulässigkeit von Presseberichterstattung über interne Vorgänge in Führungsebenen geäußert, die auch für die Unternehmenspraxis von Relevanz sein können: Zentraler Ausgangspunkt ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Berichterstattung über angebliche Verfehlungen der Führungsspitze eines Versorgungswerks als Persönlichkeitsrechtsverletzung angesehen werden kann.

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  • OLG Hamm zur Zulässigkeit von Spam-Kennzeichnungen

    OLG Hamm zur Zulässigkeit von Spam-Kennzeichnungen

    Die Frage, wo die Grenzen zwischen zulässiger Suchmaschinenoptimierung und unlauterem Suchmaschinen-Spamming verlaufen, ist nicht nur für Betreiber von Webseiten, sondern auch für Anbieter von Filtersoftware von Bedeutung. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem frühen Urteil vom 1. März 2007 (Aktenzeichen: 4 U 142/06) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Kennzeichnung einer Website als „Spam“ durch eine Filtersoftware rechtmäßig ist. Die Entscheidung betrifft den Konflikt zwischen dem Interesse an transparenter Suchmaschinennutzung und dem Schutz vor unlauterer Wettbewerbsbeeinträchtigung. Sie bietet eine brauchbare Orientierung für die Bewertung von Suchmaschinenmanipulationen und die Zulässigkeit von Gegenmaßnahmen durch Dritte.

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  • DSGVO: Kontrollverlust über personenbezogene Daten – EUGH zum immateriellen Schaden

    DSGVO: Kontrollverlust über personenbezogene Daten – EUGH zum immateriellen Schaden

    Datenschutz als Grundrecht und seine praktischen Herausforderungen: Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentrales Grundrecht in der Europäischen Union, verankert in Artikel 8 der Charta der Grundrechte. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konkretisiert dieses Recht und schafft einheitliche Standards für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Doch was passiert, wenn dieses Recht verletzt wird? Welche Ansprüche haben Betroffene, wenn sie die Kontrolle über ihre Daten verlieren – sei es durch unbefugte Weitergabe, Datenlecks oder andere Verstöße?

    Mit diesen Fragen setzte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 4. September 2025 (C-655/23) auseinander. Der Fall betraf eine Bewerberin, deren vertrauliche Gehaltsverhandlungen durch einen Fehler einer Bank an einen Dritten weitergeleitet wurden. Die Entscheidung des EuGH klärt nicht nur die Voraussetzungen für Unterlassungsansprüche, sondern vor allem, wann ein immaterieller Schaden vorliegt und wie dieser zu entschädigen ist. Besonders relevant ist die Frage, ob bereits der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten einen ersatzfähigen Schaden darstellt – eine Thematik, die weit über den konkreten Fall hinausgeht und die Praxis des Datenschutzrechts prägen wird.

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  • Spitzenstellungsbehauptung bei Software

    Spitzenstellungsbehauptung bei Software

    Superlative in der Werbung: Wenn „einfachste und effizienteste“ zu weit geht – Werbeaussagen mit Superlativen wie „das einfachste und effizienteste Lernmanagementsystem“ sind ein klassisches Mittel, um Kunden zu überzeugen. Doch was aus Marketingsicht verlockend klingt, kann wettbewerbsrechtlich problematisch sein.

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem aktuellen Urteil vom 8. Juli 2025 (Az. 9 U 443/25) klargestellt, dass solche Spitzenstellungsbehauptungen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind. Die Entscheidung betrifft einen Streit zwischen zwei Anbietern von Lernmanagement-Systemen (LMS) und wirft grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit von Alleinstellungswerbung, zur Dringlichkeit im einstweiligen Rechtsschutz und zur Abgrenzung zwischen legitimer Werbung und irreführender Geschäftspraxis auf.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Gewerbliche Schutzrechte: Unterlassungsansprüche in der Insolvenz

    Gewerbliche Schutzrechte: Unterlassungsansprüche in der Insolvenz

    Es ist eine Konstellation, die für Unternehmen wie für ihre juristischen Berater gleichermaßen unangenehm ist: Ein Rechtsstreit um gewerbliche Schutzrechte läuft bereits, doch plötzlich wird über das Vermögen des Gegners das Insolvenzverfahren eröffnet. Plötzlich steht nicht mehr nur die Frage im Raum, ob ein Geschmacksmuster, eine Marke oder ein Patent verletzt wurde, sondern auch, wie der unterbrochene Prozess überhaupt weitergeführt werden kann.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31. Juli 2025 (I ZR 127/24 – „Griffleiste“) nun klargestellt, unter welchen Bedingungen ein Gläubiger in einer solchen Situation seinen Unterlassungsanspruch noch durchsetzen kann – und wo die Grenzen liegen. Die Entscheidung ist nicht nur für das Designrecht relevant, sondern wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Immaterialgüterrecht und Insolvenz auf.

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  • DSGVO: Keine Datenschutzverletzung bei freiwilliger Einwilligung

    DSGVO: Keine Datenschutzverletzung bei freiwilliger Einwilligung

    AG Nürnberg zur Datenweitergabe an Auskunfteien: In einem Urteil vom 9. Juli 2025 (AG Nürnberg, Urt. v. 09.07.2025 – 22 C 1423/25) befasste sich das Amtsgericht Nürnberg mit der Wirksamkeit datenschutzrechtlicher Einwilligungen im Rahmen von Telekommunikationsverträgen.

    Der Kläger begehrte immateriellen Schadensersatz sowie Unterlassung und Feststellung künftiger Schäden wegen der Übermittlung sogenannter Positivdaten an eine Auskunftei. Die Entscheidung setzt sich mit der Tragweite des Einwilligungserfordernisses, dem datenschutzrechtlichen Koppelungsverbot und den Voraussetzungen eines immateriellen Schadens nach Art. 82 DSGVO auseinander – und grenzt den Schutzbereich klar gegen bloß abstrakte Befürchtungen und Vertragsmodalitäten ab.

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  • Werktitelverletzung bei Computerspielen

    Werktitelverletzung bei Computerspielen

    Anforderungen an Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr bei Titel für Computerspielen: Die wirtschaftliche Bedeutung von Computerspielen als Kulturgüter und Handelsobjekte stellt das Kennzeichenrecht regelmäßig vor neue Herausforderungen. Der rechtliche Schutz von Spieltiteln, insbesondere gegen Nachahmung oder marktschädliche Anlehnung, wirft dabei komplexe und spannende Abgrenzungsfragen auf.

    In einer aktuellen Entscheidung (LG Hamburg, Urt. v. 03.07.2025 – 327 O 298/24) befasst sich nun das Landgericht Hamburg mit dem Umfang und der Priorität eines Werktitelrechts an einem Computerspiel. Im Zentrum steht die Frage, ob der Titel „RAFT“, unter dem die Klägerin seit Ende 2016 ein Open-World-Survival-Spiel vertreibt, gegenüber später erschienenen Handyspielen mit ähnlichen Bezeichnungen schutzfähig ist. Die Entscheidung bietet eine instruktive dogmatische Klärung zu Voraussetzungen und Reichweite des Titelschutzes bei Softwareprodukten.

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  • Open Source Software und Recht

    Open Source Software und Recht

    Open-Source-Software (OSS) ist längst das Rückgrat der modernen Softwareentwicklung und digitalen Infrastruktur. Unternehmen, Start-ups und Behörden nutzen selbstverständlich Frameworks, Bibliotheken und Systemkomponenten, deren Quellcode öffentlich zugänglich ist. Doch mit dieser technischen Freiheit geht eine rechtliche Verantwortung einher, die oft unterschätzt wird. Wer Open-Source-Software nutzt – sei es zur internen Entwicklung oder in kommerziellen Produkten –, betritt ein komplexes Feld aus Urheberrecht, Lizenzrecht und Vertragsgestaltung.

    Im Folgenden möchte ich einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund um Open-Source-Software geben, um Entscheidern und Entwicklern Orientierung zu bieten und sie dabei zu unterstützen, typische Risiken zu vermeiden. Dabei schreibe ich selbst seit Jahrzehnten zu diesem Thema.

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  • Business Tools rechtswidrig im Einsatz: 5000 EUR Schadensersatz

    Business Tools rechtswidrig im Einsatz: 5000 EUR Schadensersatz

    LG Leipzig zur Reichweite von Nutzungsverträgen bei Datenverarbeitung auf Drittseiten: Wie weit reicht die datenschutzrechtliche Kontrolle eines Nutzers über seine personenbezogenen Daten im digitalen Alltag – auch abseits der besuchten Plattform selbst?

    Mit dieser grundsätzlichen Frage befasste sich das Landgericht Leipzig in seinem Urteil vom 04.07.2025 (Az. 05 O 2351/23). Im Mittelpunkt stand die datenrechtliche Praxis eines großen Plattformbetreibers, der mittels sogenannter Business Tools personenbezogene Daten auch beim Besuch Dritter Webseiten und Apps verarbeitete. Die Entscheidung setzt Maßstäbe zur Verantwortlichkeit nach der DSGVO und zieht enge Grenzen für die Verwertung solcher Daten außerhalb der eigenen Dienste.

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  • LG München I zur unzulässigen Verwertung fremder Mediathekeninhalte auf Streaming-Plattformen

    LG München I zur unzulässigen Verwertung fremder Mediathekeninhalte auf Streaming-Plattformen

    Die Einbindung öffentlich-rechtlicher Inhalte durch private Anbieter steht zunehmend im Spannungsfeld medien- und urheberrechtlicher Regelungen. Das Landgericht München I hat in einem bemerkenswerten Urteil vom 28. Mai 2025 (Az. 37 O 2223/25) entschieden, dass die nicht autorisierte Integration einer öffentlich-rechtlichen Mediathek in das Basisangebot einer kommerziellen Streaming-Plattform rechtswidrig ist. Es geht um zentrale Klarstellungen zur Reichweite von § 80 Abs. 1 Nr. 3 MStV, zur Schutzgesetzqualität dieser Norm und zur Reichweite des urheberrechtlich zulässigen „Embedding“.

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  • Darlegungs- und Beweislast bei datenschutzrechtlichen Löschungsansprüchen

    Darlegungs- und Beweislast bei datenschutzrechtlichen Löschungsansprüchen

    Mit einem Hinweisbeschluss vom 11. Juni 2025 (Az. 3 U 383/25) hat das Oberlandesgericht Nürnberg präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Betroffene von Wirtschaftsauskunfteien die Löschung erledigter negativer Einträge verlangen können. Die Entscheidung fügt sich ein in eine Reihe jüngerer obergerichtlicher Urteile, welche die Rechtmäßigkeit dreijähriger Speicherfristen betonen – und klärt insbesondere die Darlegungslast des Betroffenen im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

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  • Kein Unterlassungsanspruch wegen Plagiatsvorwurf

    Kein Unterlassungsanspruch wegen Plagiatsvorwurf

    Reichweite der Meinungsfreiheit bei akademischer Kritik: Ein Plagiatsvorwurf trifft den akademischen Ruf in seinem Kern. Gerade deshalb liegt es nahe, gegen solche Anschuldigungen gerichtlich vorzugehen. Umso aufschlussreicher ist das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 2. Juni 2025 (Az. 10 U 47/24), das einen Unterlassungsanspruch wegen eines Plagiatsvorwurfs verneint – und dabei grundlegende Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht verdeutlicht.

    Die Entscheidung zeigt eindrücklich, in welchem Spannungsverhältnis sich Wissenschaftsfreiheit, Persönlichkeitsrecht und die Presse- bzw. Meinungsfreiheit bewegen, insbesondere dann, wenn wissenschaftliche Kritik den Verdacht akademischen Fehlverhaltens äußert.

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  • BGH konkretisiert den Schutz der Privatsphäre Prominenter

    BGH konkretisiert den Schutz der Privatsphäre Prominenter

    Luftbildaufnahmen von Prominenten-Domizilen: Mit Urteil vom 5. November 2024 (Az. VI ZR 110/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung zur Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei der Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Veröffentlichung eines Luftbilds eines Feriendomizils eines prominenten Ehepaars, das aus einem Verkaufsprospekt stammte, ohne deren Zustimmung gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt. Der Senat nutzte den Fall, um zentrale dogmatische Linien des Privatsphärenschutzes zu klären und die Maßstäbe für die Abwägung mit der Pressefreiheit zu präzisieren.

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