Das Landgericht Frankfurt (2/03 O 27/14) hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass ein Verstoss gegen die Pflicht zur Vorhaltung einer Datenschutzerklärung keinen Verstoss nach §13 TMG darstellt, insbesondere weil ein Verstoss hiergegen wettbewerbsrechtlich nicht spürbar ist: Die fehlende Unterrichtung über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem „Gefällt mir“-Button wirkt sich…WeiterlesenLG Frankfurt: Social Media Plugins verstossen nicht gegen §13 TMG
Schlagwort: Social Media Recht
Rechtsanwalt für Social Media Recht: Social Media sind Online-Plattformen, die es Nutzern ermöglichen, Inhalte zu erstellen, zu teilen und zu diskutieren. Beispiele hierfür sind Facebook, Instagram, Twitter oder LinkedIn. Social-Media-Recht“ bezieht sich auf die Gesamtheit der Rechtsnormen und -praktiken, die sich auf die Nutzung von Social-Media-Plattformen beziehen. Beachten Sie, dass wir für Verbraucher im IT-Recht / Social Media Recht nicht tätig sind!
Im Zusammenhang mit Social Media ergibt sich ein vielfältiger IT-rechtlicher Beratungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Nutzungsbedingungen sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, wie z.B. des Urheberrechts oder des Rechts am eigenen Bild. Es handelt sich um ein relativ neues und sich schnell entwickelndes Rechtsgebiet, das sich mit Themen wie Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht, Meinungsfreiheit und Zensur, Werbung und Marketing, Cybermobbing und Verleumdung sowie anderen Rechtsfragen befasst, die in der Online-Kommunikation auftreten können:
- Datenschutz und Datensicherheit: Social-Media-Plattformen sammeln eine beträchtliche Menge an persönlichen Daten ihrer Nutzer. Daher müssen sie Datenschutzgesetze wie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten.
- Urheberrecht: Viele Menschen teilen Inhalte wie Musik, Bilder und Videos auf Social Media Plattformen. Dies kann jedoch zu Urheberrechtsverletzungen führen, wenn der Nutzer nicht die Rechte an den geteilten Inhalten besitzt.
- Markenrecht: Unternehmen nutzen Social Media für Marketing- und Werbezwecke. Dabei können sie jedoch Markenrechte verletzen, wenn sie beispielsweise ein Markenlogo unerlaubt verwenden.
- Meinungsfreiheit und Zensur: Social-Media-Plattformen stehen oft vor der Herausforderung, die Meinungsfreiheit ihrer Nutzer zu gewährleisten und gleichzeitig Hassreden und Falschmeldungen zu unterdrücken.
- Vertragsrecht: Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Social-Media-Plattformen stellen rechtlich bindende Verträge dar. Nutzer, die gegen diese Bedingungen verstoßen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
- Arbeitsrecht: Arbeitgeber müssen auch das Recht ihrer Mitarbeiter auf Privatsphäre berücksichtigen, wenn sie Social Media für Hintergrundchecks oder zur Überwachung der Aktivitäten ihrer Mitarbeiter nutzen.
Das Recht der sozialen Medien ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das verschiedene Rechtsbereiche miteinander verbindet. Es erfordert daher ein umfassendes Verständnis mehrerer Rechtsgebiete sowie Kenntnisse der neuesten technologischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Trends.
Ein Fachanwalt für IT-Recht kann Unternehmen, insbesondere Provider und Softwareentwickler, im Zusammenhang mit Social Media rechtlich beraten und unterstützen. Er kann beispielsweise bei der Erstellung von Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen helfen und Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Standards unterstützen. Auch bei der Durchsetzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten kann ein IT-Rechtler Unternehmen unterstützen.
Eine aktuelle Entscheidung des LG Düsseldorf (12 O 151/15, hier als PDF), herbeigeführt durch eine Klage der Verbraucherzentrale, sorgt für Aufsehen: Die Entscheidung geht in die Richtung, dass ein unreflektierter Einsatz von Social-Media-Plugins wie dem Facebook-Like-Button einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Der Kollege Schwenke hat bereits bei Allfacebook die Entscheidung sehr umfassend kommentiert, daher möchte ich mich…WeiterlesenLG Düsseldorf: Social-Media-Plugins möglicher Weise unzulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (16 U 64/15) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein inhaltlichen Zu-Eigen-Machen auf Facebook beim Teilen eines Beitrags erkannt werden kann. Dabei stellt das OLG relativ kurz aber nicht falsch fest, dass einem „Gefällt mir“ eine inhaltliche Bedeutung zukommen kann, während das „Teilen“ von Beiträgen für sich allein genommen…WeiterlesenSocial Media Recht: Zum Zu Eigen machen bei Aktionen auf Facebook
Das so genannte „Sexting“ – gemeint ist das digitale versenden von eigenen Nacktaufnahmen – beschäftigt immer häufiger Juristen. Im August 2015 hat die Staatsanwaltschaft Aachen in der Aachener Zeitung (Ausgabe 191, Seite 9) das Thema offensiv angesprochen und vor den Folgen gewarnt. Die dortigen Hinweise decken sich insoweit auch mit unseren Erfahrungen in solchen Fällen.WeiterlesenSexting – Rechtslage und rechtliche Folgen
Das Landgericht Aschaffenburg (2 HK O 54/11) hat sich mit der Impressumspflicht auf Facebook beschäftigtund – wenig überraschend – festgestellt: „Auch Nutzer von „Social Media“ wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt“ Dass man zu dieser Feststellung lapidar auf zwei andere…WeiterlesenLG Aschaffenburg zur Impressumspflicht auf Facebook
Das Verwaltungsgericht Aachen (Aktenzeichen 1 L 251/13) hatte sich mit einem Lehrer zu beschäftigen, der zu seiner 16-Jährigen Schülerin über soziale Netzwerke Kontakt hielt und sie zuletzt darüber auch mit sexuellen Aufforderungen angeschrieben hat. Das Gericht hat im einstweiligen Recthsschutz entschieden, dass die Bezirksregierung Köln deb Betroffenen Lehrer die weitere Diensttätigkeit rechtmäßig untersagt hat: Bereits…WeiterlesenVG Aachen: Unterrichtsverbot für Lehrer nach sexuellen Anzüglichkeiten zu Schülerin über soziales Netzwerk
Spätestens seit dem Streit um Facebook-Like-Buttons steht die Frage im Raum: Können Datenschutzverstöße die auf einer geschäftlichen Webseite begangen werden, wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden? Die Antwort hängt an der dahinter stehenden Frage, ob es sich bei Datenschutznormen um Marktverhaltensregeln handelt. Und während erste Gerichte sich noch uneins sind, wie mit Social-Media-Plugins umzugehen ist, scheinen die Fronten…WeiterlesenDatenschutzverstöße & fehlende Datenschutzerklärung können als Wettbewerbsverstoss abgemahnt werden (Rechtslage vor DSGVO)
Social Media ist weiterhin ein Brandthema in Schulen, der hiesige Alltag zeigt dabei, dass manche Schule mitunter hilflos, ja sogar vollkommen falsch handelt. Dazu soll im Folgenden an Hand eines Beispiels ein kleiner Einstieg gegeben werden. Ein typischer Sachverhalt aus dem Leben soll als Beispiel dienen: Schüler wurden von einer Unterrichtsstunde ausgeschlossen, weil ihre Eltern…WeiterlesenSoziale Netze & Datenschutz in Schulen