Es ist eine Konstellation, die für Unternehmen wie für ihre juristischen Berater gleichermaßen unangenehm ist: Ein Rechtsstreit um gewerbliche Schutzrechte läuft bereits, doch plötzlich wird über das Vermögen des Gegners das Insolvenzverfahren eröffnet. Plötzlich steht nicht mehr nur die Frage im Raum, ob ein Geschmacksmuster, eine Marke oder ein Patent verletzt wurde, sondern auch, wie der unterbrochene Prozess überhaupt weitergeführt werden kann.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31. Juli 2025 (I ZR 127/24 – „Griffleiste“) nun klargestellt, unter welchen Bedingungen ein Gläubiger in einer solchen Situation seinen Unterlassungsanspruch noch durchsetzen kann – und wo die Grenzen liegen. Die Entscheidung ist nicht nur für das Designrecht relevant, sondern wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Immaterialgüterrecht und Insolvenz auf.
(mehr …)















