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Schlagwort: Insolvenz

Insolvenz bezeichnet das Verfahren, in dem ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig wird und eine Schuldenregulierung durchführt. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden die Gläubiger befriedigt und das Vermögen des Schuldners verwertet.

In Deutschland stellen sich im Zusammenhang mit einer Insolvenz besonders viele strafrechtliche Fragen. So kann der Vorwurf der Insolvenzverschleppung, der Untreue oder des Bankrotts im Raum stehen. Insbesondere Unternehmer sollten sich daher frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Insolvenz vertraut machen und im Zweifel einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren.

Beachten Sie unseren Eintrag zum Insolvenzstrafrecht; wir sind nur als Strafverteidiger im Insolvenzstrafrecht tätig; bei allgemeinen Fragen zur Insolvenz suchen Sie nach einem Rechtsanwalt im Insolvenzrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Bankrott, Buchführungspflichten und die Fallstricke der Insolvenz

    Bankrott, Buchführungspflichten und die Fallstricke der Insolvenz

    Die Abgrenzung zwischen nachlässigem Wirtschaften und strafbarem Bankrott ist oft eine Frage der Details. Das zeigt ein aktueller Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2025 (4 StR 541/24), in dem das Gericht die Verurteilung eines faktischen Geschäftsführers wegen Bankrotts in mehreren Fällen aufhob und gleichzeitig grundsätzliche Klarstellungen zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit traf. Der Fall illustriert, wie schnell unternehmerisches Fehlverhalten in der Krise zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann – aber auch, wo die Grenzen der Strafbarkeit liegen.

    Dabei ging es um einen Angeklagten, der als faktischer Geschäftsführer zweier GmbHs fungierte und wegen Bankrotts, Insolvenzverschleppung sowie Vorenthaltens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Der BGH hob Teile des Urteils auf und verwies die Sache zurück, weil das Landgericht Hagen in zentralen Punkten die rechtlichen Anforderungen an die Tatbestände des Bankrotts verkannt hatte. Besonders aufschlussreich sind die Ausführungen des Gerichts zu den Voraussetzungen der Buchführungspflichten, der Feststellung von Zahlungsunfähigkeit und den Grenzen der Täuschungshandlungen im Insolvenzkontext.

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  • Alleinverantwortung statt Solidarhaftung: LG Stuttgart zur internen Haftungsverteilung unter GmbH-Geschäftsführern

    Alleinverantwortung statt Solidarhaftung: LG Stuttgart zur internen Haftungsverteilung unter GmbH-Geschäftsführern

    Wer haftet, wenn die GmbH in die Insolvenz rutscht: Wenn eine GmbH in finanzielle Schieflage gerät und Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern nicht abgeführt werden, haften die Geschäftsführer gesamtschuldnerisch – das ist bekannt. Doch wie verteilen sich diese Haftungsrisiken im Innenverhältnis zwischen den Geschäftsführern? Muss jeder gleichermaßen einstehen, oder trägt derjenige die volle Verantwortung, der für die Finanzen zuständig war?

    Das Landgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil vom 19. Februar 2025 (Az.: 49 O 13/23) klargestellt: Wer die finanzielle Verantwortung trägt, haftet im Regelfall auch allein. Die Entscheidung zeigt, wie Gerichte die interne Zuständigkeitsverteilung bewerten und wann Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht kommen.

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  • Gewerbliche Schutzrechte: Unterlassungsansprüche in der Insolvenz

    Gewerbliche Schutzrechte: Unterlassungsansprüche in der Insolvenz

    Es ist eine Konstellation, die für Unternehmen wie für ihre juristischen Berater gleichermaßen unangenehm ist: Ein Rechtsstreit um gewerbliche Schutzrechte läuft bereits, doch plötzlich wird über das Vermögen des Gegners das Insolvenzverfahren eröffnet. Plötzlich steht nicht mehr nur die Frage im Raum, ob ein Geschmacksmuster, eine Marke oder ein Patent verletzt wurde, sondern auch, wie der unterbrochene Prozess überhaupt weitergeführt werden kann.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31. Juli 2025 (I ZR 127/24 – „Griffleiste“) nun klargestellt, unter welchen Bedingungen ein Gläubiger in einer solchen Situation seinen Unterlassungsanspruch noch durchsetzen kann – und wo die Grenzen liegen. Die Entscheidung ist nicht nur für das Designrecht relevant, sondern wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Immaterialgüterrecht und Insolvenz auf.

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  • Keine Insolvenzanfechtung bei Steuerzahlungen aufgrund bestandskräftiger Bescheide

    Keine Insolvenzanfechtung bei Steuerzahlungen aufgrund bestandskräftiger Bescheide

    Mit Urteil vom 18. Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof (IX ZR 32/24) eine grundlegende Klärung zur insolvenzrechtlichen Anfechtung von Steuerzahlungen durch den Schuldner getroffen. Im Zentrum steht die dogmatisch wie praktisch bedeutsame Frage, ob das Finanzamt einen Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen sich gelten lassen muss, wenn es Zahlungen aus einem bestandskräftigen Steuerbescheid erhalten hat – obwohl nachträglich feststeht, dass die Steuerforderung nicht bestanden hat. Der BGH lehnt die Anfechtbarkeit solcher Zahlungen ab und begründet dies mit einer klaren Trennung zwischen Steuerverfahrensrecht und Insolvenzrecht.

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  • Geschäftsführerhaftung bei Strom-Leerverkäufen

    Geschäftsführerhaftung bei Strom-Leerverkäufen

    Die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 9. April 2025 (Az. 4 U 144/23) betrifft einen spektakulären Fall geschäftsführender Verantwortung im Rahmen kommunaler Energieversorgung. Im Zentrum steht die persönliche Haftung eines kommunalen GmbH-Geschäftsführers für hochspekulative Strom-Leerverkäufe, die in einer wirtschaftlichen Katastrophe mündeten.

    Der Senat bejaht nicht nur eine Pflichtverletzung im Sinne des § 43 Abs. 2 GmbHG, sondern erkennt zudem eine deliktische Verantwortlichkeit gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB. Damit konkretisiert das Urteil die Anforderungen an ein pflichtgemäßes Geschäftsführerverhalten unter risikobehafteten Marktbedingungen – und stärkt die Rechtsstellung kommunaler Gesellschaften und ihrer Organe.

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  • LG Ravensburg: Belehrungspflichten bei qualifiziert nachrangigen Darlehen im Crowdfunding

    LG Ravensburg: Belehrungspflichten bei qualifiziert nachrangigen Darlehen im Crowdfunding

    Crowdfunding-Plattformen haben sich als innovative Finanzierungsform im deutschen Kapitalmarkt etabliert. Zugleich werfen sie grundlegende haftungsrechtliche Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf die Pflichten gegenüber (Klein-)Anlegern. Mit Urteil vom 7. Februar 2025 (Az. 2 O 99/24) nimmt das Landgericht Ravensburg Stellung zu den Aufklärungspflichten einer Crowdfunding-Plattform bei qualifiziert nachrangigen Darlehen und stellt – in Abgrenzung zur Linie des OLG Dresden – hohe Anforderungen an die Risikobelehrung. Die Entscheidung markiert einen Konfliktpunkt zwischen Verbraucherschutz und liberaler Vertragsautonomie im digitalen Kapitalmarktrecht.

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  • KWG: Keine Beihilfe durch Crowdfunding-Plattform bei wirksamem Nachrangdarlehen

    KWG: Keine Beihilfe durch Crowdfunding-Plattform bei wirksamem Nachrangdarlehen

    Crowdfunding-Plattformen stellen für Start-ups ein attraktives Finanzierungsinstrument dar, werfen aus rechtlicher Sicht jedoch zunehmend komplexe Fragen auf – insbesondere im Spannungsfeld zwischen erlaubnispflichtigem Einlagengeschäft und zulässiger alternativer Kapitalaufnahme.

    Das Oberlandesgericht Dresden hatte in seinem Urteil vom 5. März 2025 (Az. 5 U 1392/24) zu entscheiden, ob die Bereitstellung eines Investmentvertrags mit qualifiziertem Nachrang durch eine Crowdinvesting-Plattform eine Beihilfe zum unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften nach dem Kreditwesengesetz (KWG) darstellt. Die Entscheidung beleuchtet zentrale Aspekte der AGB-Kontrolle, die Schutzgesetzqualität des § 32 KWG und die Haftung aus vorvertraglichem Vertrauensverhältnis.

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  • Vermögensabschöpfung: BGH konkretisiert die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 76a Abs. 4 StGB

    Vermögensabschöpfung: BGH konkretisiert die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 76a Abs. 4 StGB

    Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung hat sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Instrument der Kriminalitätsbekämpfung entwickelt – insbesondere durch die Reform von 2017, die die Einziehung von Vermögenswerten weitgehend von einer strafrechtlichen Verurteilung des Betroffenen entkoppelt hat. In diesem Kontext gewinnt § 76a Abs. 4 StGB zunehmende praktische Relevanz: Die Vorschrift erlaubt die selbstständige erweiterte Einziehung auch gegenüber unbeteiligten Dritten.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 4. Juni 2025 (5 StR 622/24) nun klargestellt, dass bei dieser Form der Einziehung eine umfassende und differenzierte Verhältnismäßigkeitsprüfung unerlässlich ist – auch und gerade dann, wenn ein gutgläubiger Dritter betroffen ist. Die Entscheidung erteilt pauschalen Maßstäben eine Absage und fordert stattdessen eine sorgfältige Einzelfallbewertung.

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  • Anfechtbarkeit von Sozialversicherungszahlungen in der Krise

    Anfechtbarkeit von Sozialversicherungszahlungen in der Krise

    Die insolvenzrechtliche Deckungsanfechtung gemäß § 131 InsO ist ein scharfes Schwert des Insolvenzverwalters zur Rückholung vor Insolvenzeröffnung geleisteter Zahlungen. Eine zentrale Voraussetzung ist die Inkongruenz der Leistung, also das Fehlen eines fälligen, durchsetzbaren Anspruchs in exakt der gewährten Form. Die Dogmatik hierzu ist reich entwickelt – nicht jedoch in der Konstellation, in der Sozialversicherungsträger ihre Beiträge mit vermeintlich harmlosen Schreiben anmahnen, denen jedoch ein unmittelbarer Vollstreckungsdruck innewohnt.

    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. IX ZR 80/24) klargestellt, dass auch ein „freundlich“ formulierter Bescheid eines Sozialversicherungsträgers inkongruente Deckung begründen kann, wenn er nach objektiver Sicht des Schuldners die Einleitung der Zwangsvollstreckung unmissverständlich in Aussicht stellt. Der Beschluss bringt nicht nur dogmatische Präzisierung, sondern entfaltet erhebliche Relevanz für die insolvenzrechtliche Praxis bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern – ud wohl auch im Arbeitsstrafrecht.

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  • OLG Brandenburg zur Haftung des Geschäftsführers gegenüber dem Sachwalter

    OLG Brandenburg zur Haftung des Geschäftsführers gegenüber dem Sachwalter

    Schadensersatz im Schutzschirmverfahren: Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO soll Unternehmen in der Krise eine Sanierung unter eigener Regie ermöglichen, ohne dabei den Gläubigerschutz auszuhöhlen. Dass dabei nicht nur Pflichten gegenüber der Gesellschaft, sondern auch gegenüber dem gerichtlich bestellten Sachwalter entstehen können, zeigt der Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 22. Februar 2023 (Az. 7 W 78/22). Die Entscheidung klärt haftungsrechtliche Grundsätze im Kontext der Eigenverwaltung und unterstreicht, dass der Geschäftsführer auch im Schutzschirmverfahren in einer fiduciär geprägten Verantwortung gegenüber dem Verfahrenssachwalter steht.

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  • Einziehung und Verhältnis von kumulativer Freiheits- und Geldstrafe

    Einziehung und Verhältnis von kumulativer Freiheits- und Geldstrafe

    Ein Angeklagter hatte über Monate gefälschte Impfnachweise verkauft und sich damit einen beträchtlichen Gewinn verschafft. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn wegen Urkundenfälschung in 85 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und verhängte daneben eine Gesamtgeldstrafe von 210 Tagessätzen. Außerdem ordnete es die Einziehung des Erlöses in Höhe von rund 15.800 € an.

    Die Staatsanwaltschaft beanstandete, dass das Gericht Freiheits- und Geldstrafe kumulativ verhängt hatte, obwohl der unrechtmäßig erlangte Gewinn bereits durch Einziehung abgeschöpft wurde.

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  • Ein Erpresserbrief aus dem Drucker – Wie ein Cyberangriff eine Traditionsfirma in die Knie zwingt

    Ein Erpresserbrief aus dem Drucker – Wie ein Cyberangriff eine Traditionsfirma in die Knie zwingt

    Was wie eine Szene aus einem Hollywood-Thriller klingt, ist im Mai in Euskirchen Realität geworden: Alle Drucker einer alteingesessenen Serviettenfabrik spucken plötzlich Erpresserbriefe aus. So schildert es der Kölner Stadt-Anzeiger — und er berichtet weiter, dass die Firma Fasana, die über ein Jahrhundert lang Servietten produziert hat, inzwischen Insolvenz anmelden musste.

    Der Ablauf zeigt exemplarisch, wie verletzlich selbst robuste Produktionsbetriebe sind, wenn IT-Sicherheit versagt – und warum das stets haftende Management die Cybersicherheit auf dem Schirm haben muss: Nach dem Angriff war kein Laptop mehr nutzbar, sämtliche Rechensysteme waren stillgelegt, Aufträge im Wert von mehreren Hunderttausend Euro blieben unerledigt. Laut WDR rechnet das Unternehmen mit einem finanziellen Schaden in Millionenhöhe.

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  • BGH klärt Grundsatzfrage zur fiktiven Gesamtstrafe im Insolvenzverfahren

    BGH klärt Grundsatzfrage zur fiktiven Gesamtstrafe im Insolvenzverfahren

    Ein Unternehmensleiter beantragte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und bat um Verfahrenskostenstundung, um die Gerichtskosten nicht sofort zahlen zu müssen. Dabei erklärte er, wie gesetzlich gefordert, dass er in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer sogenannten Insolvenzstraftat (wie Insolvenzverschleppung oder Bankrott) zu einer erheblichen Strafe verurteilt wurde. Tatsächlich war er aber kurz zuvor wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und mehrfachen Bankrotts zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt worden.

    Die Einzelstrafen betrugen:

    • 130 Tagessätze für Insolvenzverschleppung
    • 4×70 Tagessätze für Bankrott

    Das Insolvenzgericht hob daraufhin die Stundung der Verfahrenskosten auf, weil es meinte, der Schuldner habe falsche Angaben gemacht: Die Verurteilung zu einer so hohen Gesamtstrafe sei verschwiegen worden.

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  • Schneeballsysteme und Insolvenzrecht: Zur Anfechtbarkeit von Scheingewinnen bei stillen Beteiligungen

    Schneeballsysteme und Insolvenzrecht: Zur Anfechtbarkeit von Scheingewinnen bei stillen Beteiligungen

    Immer wieder geraten Kapitalanleger in die Falle betrügerischer Schneeballsysteme, bei denen vermeintlich lukrative Beteiligungsmodelle in Wahrheit nur durch neue Anlegergelder aufrechterhalten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 20. März 2025 (Az. IX ZR 141/23) erneut mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Auszahlungen an stille Gesellschafter in der Insolvenz des betreibenden Unternehmens als unentgeltliche Leistungen anfechtbar sind – und dabei die Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis von der Nichtschuld präzisiert.

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  • OLG Frankfurt zur wissentlichen Pflichtverletzung bei Verstoß gegen die Masseerhaltungspflicht

    OLG Frankfurt zur wissentlichen Pflichtverletzung bei Verstoß gegen die Masseerhaltungspflicht

    Kardinalpflichten, Krisenmanagement und Versicherungsschutz: Die insolvenzrechtliche Verantwortung von Geschäftsführern ist nicht nur haftungsrechtlich brisant, sondern zunehmend auch versicherungsrechtlich umkämpft. Mit Urteil vom 5. März 2025 (Az. 7 U 134/23) hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Haftungslinie für D&O-Versicherer weiter konturiert. Im Fokus stand die Frage, ob ein Geschäftsführer, der trotz offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit weiterhin Zahlungen tätigt, eine „wissentliche Pflichtverletzung“ im Sinne der D&O-Bedingungen begeht – und ob der Versicherungsschutz dadurch ausgeschlossen ist.

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