„Crowdfunding“ ist heute in aller Munde, ich hatte dazu bereits eine erste kurze Übersicht geboten, zu finden hier. Dabei hatte ich die Rolle, insbesondere die Rechte der „Unterstützer“ bewusst offen gelassen und mir für einen späteren Artikel aufgehoben, was ich nun nachholen möchte. Denn die Frage liegt auf der Hand: Welche Rechte hat der „Unterstützer“, der mit seinem Geld ein Projekt fördert? Und wo liegen Risiken?
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Schlagwort: Insolvenz
Insolvenz bezeichnet das Verfahren, in dem ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig wird und eine Schuldenregulierung durchführt. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden die Gläubiger befriedigt und das Vermögen des Schuldners verwertet.
In Deutschland stellen sich im Zusammenhang mit einer Insolvenz besonders viele strafrechtliche Fragen. So kann der Vorwurf der Insolvenzverschleppung, der Untreue oder des Bankrotts im Raum stehen. Insbesondere Unternehmer sollten sich daher frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Insolvenz vertraut machen und im Zweifel einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren.
Beachten Sie unseren Eintrag zum Insolvenzstrafrecht; wir sind nur als Strafverteidiger im Insolvenzstrafrecht tätig; bei allgemeinen Fragen zur Insolvenz suchen Sie nach einem Rechtsanwalt im Insolvenzrecht
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
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Crowdfunding: Rechtliche Beziehungen der Nutzer auf deutschen Plattformen
Schuldnerverzeichnis im Internet: Datesnchützer kritisieren elektronisches Schuldnerverzeichnis
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder übt Kritik an dem geplanten „elektronischen Schuldnerverzeichnis“ (es geht um den ab 2013 vorgesehen Zugriff per Internet auf die Schuldnerverzeichnisse, siehe dazu auch Insolvenzbekanntmachungen.de als „Spiegelbild“). Hintergrund sind Befürchtungen hinsichtlich der Such-Maske: Dass etwa sichergestellt sein muss, dass bei gleichem Namen (also es gibt mehrere Personen mit dem gleichen Namen, das ist keine so besondere Konstellation) von Betroffenen nicht jemand fälschlicherweise von einem Suchenden dort identifiert wird. Dazu kommt, dass diese Formulare eine recht weitgehende Suche ermöglichen, die Insolvenzbekanntmachungen sind da ein gutes Beispiel – um unberechtigte Massenanfragen zu verhindern, sollen entsprechende Schutzvorrichtungen installiert werden. Insgesamt bleibt derzeit abzuwarten, wie das Formular konkret aussehen wird.
OLG Zweibrücken zum Phishing
Das OLG Zweibrücken (4 U 133/08) hat sich bereits im Januar 2010 mit dem Phishing beschäftigt und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:
- Das Phishing von Daten ist eine Straftat entsprechend §263a StGB
- Der Empfang und die Weiterleitung von Geldern aus Phishing (sogenannte „Finanzagenten“) fällt unter den Straftatbestand des §261 StGB
- Der Geschädigte – hier ging es um die Bank – hat einen Anspruch auf Rückzahlung der weitergeleiteten Gelder aus §823 II BGB i.V.m. §261 StGB
Nun ist zu beachten, dass bei „Finanzagenten“ im Regelfall kein Vorsatz nachzuweisen sein wird, da man zwar vermuten kann, dass die sich denken konnten, dass das Geld aus illegalen Quellen kommt, aber keine konkrete Vorstellung hatten. Am Rande sei bemerkt, dass mancher Finanzagent auch schlicht blöd ist. An dieser Stelle hilft §261 V StGB, der eine Strafbarkeit auch bei „leichtfertigem Verkennen“ der Quelle des Geldes normiert. Diese Feststellung ist auch wichtig, um eine potenzielle „Entreicherung“ zu verneinen, da man über den §819 BGB nachdenken muss. Auch wenn dieser nur die positive Kenntnis des rechtlichen Mangels beim Empfang des Geldes vorsieht: Wer sich dieser Kenntnis „bösgläubig verschließt“, also die Augen vor dem verschließt, was jedem anderen klar sein muss, der wird gleichsam erfasst.
Verteidigung bei Geldwäsche
Beim Vorwurf Geldwäsche verteidigen unsere Strafverteidiger professionell und ruhig, vom Vorwurf bis zur Einziehung.
Das Ergebnis bedeutet harte Zeiten für – auch einfach nur blöde – Finanzagenten, sowohl Zivilrechtlich als auch Strafrechtlich. Dabei sollte man sich das Urteil des OLG Zweibrücken markieren, auch wenn es ein zivilrechtliches Urteil ist: Es ist endlich einmal eine OLG-Entscheidung zum Thema, die umfassend alle Facetten des „Phishing“ beleuchtet.
(mehr …)Beihilfe zum Anlagebetrug – Flowtex
In der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 15.10.2007 (Az. 12 U 208/05) ging es um den Flowtex-Betrugsskandal, bei dem unter anderem die Frage der Beihilfe zum Anlagebetrug thematisiert wurde. Dieser Fall ist besonders interessant, da er die Verstrickungen zwischen den Haupttätern und möglichen staatlichen Unterstützern beleuchtet und die rechtlichen Konsequenzen solcher Verflechtungen aufzeigt – wenn auch vor einem Zivilgericht.
(mehr …)insolvenzanfechtung: Geld bekommen und es behalten dürfen ist zweierlei
In wirtschaftlich schlechten Zeiten lässt die Zahlungsmoral nach. Doch auch wer bei einer finanziell angeschlagenen Firma letztendlich an sein Geld kommt, kann noch nicht aufatmen. Wird die Schuldnerin nämlich in nahem zeitlichen Zusammenhang insolvent, so muss das Geld eventuell an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden.
Mietkaution: Mieter kann bei einer Insolvenz des Vermieters leer ausgehen
Der Wohnungsmieter kann eine gestellte Mietkaution bei einer Insolvenz des Vermieters nur ungeschmälert herausverlangen (aussondern), wenn der Vermieter – wie es das Gesetz vorschreibt – die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat.
Verzicht des Hauptschuldners und Bürgenhaftung
Ein ohne zeitliche Einschränkung ausgesprochener Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist regelmäßig dahin zu verstehen, dass er auf die dreißigjährige Maximalfrist des § 202 Abs. 2 BGB begrenzt ist, soweit sich aus der Auslegung der Erklärung nichts Abweichendes ergibt.
Nach § 768 Abs. 2 BGB kann der Hauptschuldner durch den Verzicht auf die Einrede der Verjährung die Haftung des Bürgen nicht erweitern. Dabei ist es unerheblich, ob im Zeitpunkt der Erklärung des Verjährungsverzichts durch den Hauptschuldner die Hauptschuld bereits verjährt war oder nicht. (mehr …)
Insolvenz: Genehmigung von und Widerspruch gegen Lastschriften
Der Schuldner, der nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit während des Insolvenzeröffnungsverfahrens eine im Lastschriftverfahren erfolgte Kontobelastung nicht genehmigt, handelt in der Regel weder rechts- noch sittenwidrig.
Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist befugt, im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Lastschriften zu widersprechen, unabhängig davon, ob dem Schuldner eine sachlich rechtliche Einwendung gegen die Gläubigerforderung zusteht (Bestätigung von BGHZ 161, 49).
Im Einzugsermächtigungsverfahren ist in der Regel die Gläubigerforderung vor Erteilung der Genehmigung durch den Schuldner nicht erfüllt.
Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken wirkt auch im Rechtsverhältnis zum endgültigen und zum vorläufigen „starken“ Insolvenzverwalter, nicht jedoch gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt.
Der Insolvenzverwalter, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Schuldnerkonto für eingehende Gutschriften längere Zeit weiterbenutzt, ohne die auf diesem Konto im Einzugsermächtigungsverfahren ergangenen Lastschriften zu widerrufen, genehmigt diese konkludent. (mehr …)
Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters
Der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat hatte die Frage zu entscheiden, ob der Wohnungsmieter die Kaution auch dann herausverlangen kann, wenn der Vermieter sie nicht von seinem Vermögen getrennt angelegt hat. Schon das Amts- und das Landgericht hatten die Klage der Mieterin in einem solchen Fall abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung der Vorinstanzen bestätigt.
Was ist bei der Schadensermittlung durch den Tatrichter zu beachten?
Der Grundsatz, daß sich der Tatrichter seiner Aufgabe, eine Schadensermittlung vorzunehmen, nicht vorschnell unter Hinweis auf die Unsicherheit möglicher Prognosen entziehen darf (BGH, Urt. v. 17.2.1998 – VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633), gilt auch im Bereich der Vertragshaftung.
BGH, Urteil vom 26.7.2005, Az: X ZR 134/01
Beschränkung von Haftung auf den Nachlass: Alleinerbe kann Haftung beschränken
Beschränkung der Haftung auf den Nachlass: Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Verstorbenen inklusive der Schulden auf den Erben über. Dies bedeutet, dass der Erbe grundsätzlich unbeschränkt für sämtliche Schulden des Erblassers haftet. Er hat aber die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken.
(mehr …)Prozesskostenhilfe: Bewilligung nur für insolvenzreife Unternehmen möglich
Prozesskosten für einen gewerblichen Rechtsstreit sind gewöhnliche Betriebsausgaben, die aus dem Unternehmen aufzubringen sind. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt deshalb nur bei insolvenzreifen Unternehmen in Betracht.
Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg den Antrag eines Unternehmens auf Zahlung von Prozesskostenhilfe ab. Das Unternehmen hatte geltend gemacht, es wolle eine Klage auf Schadenersatz in erheblicher Höhe aus einem angeblichen Liefervertrag einreichen, könne aber die dafür erforderlichen Kosten nicht tragen.
(mehr …)Insolvenzanfechtung: Unwirksame Zahlung bei Druck der drohenden Zwangsvollstreckung
Eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger auf eine fällige Forderung zahlt, um eine unmittelbar bevorstehende Zwangsvollstreckung zu vermeiden, kann von einem Insolvenzverwalter zurückgefordert werden, wenn der Schuldner kurze Zeit darauf in Insolvenz fällt.
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