Wer meint, man könne den Laden einfach „vollhängen“ mit Kameras und das Videomaterial großzügig auf Halde legen, bezahlt diese Bequemlichkeit inzwischen mit sechsstelligen Bußgeldern – das zeigt der Beschluss des OLG Celle vom 18. Dezember 2025 (3 Orbs 113/25) sehr deutlich.
Das Oberlandesgericht hat das vom Landgericht Hannover festgesetzten Bußgeld wegen unzulässiger Videoüberwachung von 700.000 Euro auf 900.000 Euro erhöht und dabei einige Leitlinien für die Bußgeldzumessung bei Verstößen gegen die DSGVO gezogen, ohne den Fall zum „Strafexempel“ ausarten zu lassen.
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