Suchen nach Sicherheitslücken ist nicht strafbar: Das Amtsgericht Aachen durfte sich im Rahmen einer von mir geführten Strafverteidigung mit einem unerwünschten Penetrationstest („Pen-Test“) auseinandersetzen. Mein Mandant hatte sich bei einem bekannten Projekt registriert und hier, auf Grund des Ablaufs der Registrierung, den Verdacht, dass eine Sicherheitslücke aufzufinden sei. Um hier behilflich zu sein, liess er…WeiterlesenSuchen nach Sicherheitslücken in Form unerwünschten Penetrationstests nicht strafbar
Schlagwort: Ausspähen von Daten
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Ausspähen von Daten (§202a StGB): Ein strafrechtlich relevantes Ausspähen von Daten liegt vor, wenn jemand unbefugt in einen fremden Computer oder ein fremdes Netzwerk eindringt, um dort Daten auszuspähen oder zu kopieren. Der Straftatbestand ist in § 202a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Strafverteidiger und Fachanwalt für IT-Recht mit Schwerpunkt Strafverteidigung im Cybercrime und ihr Strafverteidiger beim Vorwurf Ausspähen von Daten (§202a StGB)!
Das Ausspähen von Daten kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Dazu gehören beispielsweise das Hacken von Computersystemen, das Knacken von Passwörtern, das Ausnutzen von Sicherheitslücken oder das Eindringen in fremde Netzwerke. Auch das Abfangen von E-Mails oder das Auslesen von personenbezogenen Daten auf Speichermedien wie USB-Sticks kann als Ausspähen von Daten gewertet werden.
Das Strafmaß für das Ausspähen von Daten kann sehr hoch sein und reicht von einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Das genaue Strafmaß hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang der ausspionierten Daten, dem durch die Tat verursachten Schaden und der Motivation des Täters.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 wurde vorgestellt, dabei spielt erneut die „Cyberkriminalität“ eine Rolle, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist: Zunehmend beschäftigt die sog. Cyberkriminalität die Polizeien des Bundes und der Länder, also Straftaten, die unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden, indem etwa Daten ausgespäht und abgefangen werden oder indem mit einer Schadsoftware Daten…WeiterlesenPolizeiliche Kriminalstatistik 2012: Entwicklung der IT-Straftaten
Aktuell wird darüber diskutiert, einen neuen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch einzuführen, der die Datenhehlerei unter Strafe stellen soll. Der hessische Justizminister wird dabei mit den folgenden Worten zitiert, die eine Strafbarkeitslücke suggerieren: „Wenn man die persönlichen Daten anderer für seine eigenen finanziellen Interessen missbraucht und massiv in ihre Persönlichkeitsrechte eingreift, dann muss dies unter Strafe…WeiterlesenNeuer Straftatbestand der Datenhehlerei?
Nach dem AG Nürtingen hat nun auch das Amtsgericht Göttingen (62 DS 106/11) festgestellt, dass das Entfernen eines SIM-Lock eine Strafbarkeit, nämlich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten (§269 StGB) sowie Datenveränderung (§303a StGB) darstellt. Laut ersten Presseberichten ist das Thema damit aber erst der Auftakt, der Strafverteidiger hat wohl angekündigt, die nächste Instanz zu beschreiten. Das…WeiterlesenAmtsgericht Göttingen: SIM-Lock entfernen ist strafbar
Die Aufregung ist gross: Ein deutsches Unternehmen soll ägyptischen Sicherheitsbehörden eine „Spionagesoftware“ angeboten haben. Und natürlich ist gleich die Frage da: Ist das strafbar, wenn ein deutsches Unternehmen eine solche Software für ausländische Staaten erstellt?WeiterlesenDeutsche Spionagesoftware fürs Ausland: Strafbar?
Den Fall, in dem jemand bei Teenies via ICQ eine Schadsoftware verbreitete und damit deren Webcams fernsteuerte um sie auszuspionieren hatte ich von Anfang an begleitet. Da inzwischen auch Heise berichtet hat, setze ich die Kenntnis des Vorfalls hier schlicht voraus und schreibe zum bisher bekannten nichts Weiteres. Allerdings hatte ich beim Amtsgericht Düren das…WeiterlesenDas Urteil: „Webcam-Hacker“ aus Aldenhoven ist schuldig
Mit dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität wurde § 202c in das Strafgesetzbuch eingefügt. Nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Straftat nach § 202a (Ausspähen von Daten) oder § 202b (Abfangen von Daten) vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die…WeiterlesenIT-Strafrecht: Zur Auslegung von § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB
Phishing ist strafbar: Das „Phishing“ – ich verwende den Begriff, wie noch gezeigt wird, sehr weit – bereitet den Juristen in Deutschland manche Kopfschmerzen, war lange heftigst umstritten, inwiefern das Phishing an sich strafbar sein soll (dazu die Analyse der Meinungen bei Graf in NStZ 2007, S.129). Heute ist Phishing strafbar: Der Gesetzgeber hat reagiert…WeiterlesenStrafbarkeit von Phishing in Deutschland