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Steuerrecht

Außergewöhnliche Belastung: Behindertengerechte Gestaltung kann steuerlich absetzbar sein

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat die Frage zu Gunsten des Steuerpflichtigen beantwortet, ob bzw. unter welchen Umständen Aufwendungen für Baumaßnahmen, die einer behindertengerechten Wohnungsgestaltung dienen, steuerlich bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden können.WeiterlesenAußergewöhnliche Belastung: Behindertengerechte Gestaltung kann steuerlich absetzbar sein

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Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für den Ersatz von Hausrat nach Brand

Aufwendungen, die für die Ersatzbeschaffung von zerstörtem Hausrat entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn es der Steuerpflichtige unterlassen hat, eine entsprechende Hausratversicherung abzuschließen.WeiterlesenAußergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für den Ersatz von Hausrat nach Brand

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Werbungskosten: Aufwendungen für Diäternährung sind keine außergewöhnliche Belastung

Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen (außergewöhnliche Belastungen) als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, so kann auf Antrag im Rahmen der Jahreserklärung die Einkommensteuer ermäßigt werden. Aufwendungen sind außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.WeiterlesenWerbungskosten: Aufwendungen für Diäternährung sind keine außergewöhnliche Belastung