Eine Frage aus dem Werkvertragsrecht, die Mandanten öfter stellen, lautet: Ein Mangel ist beseitigt worden. Beginnt damit die Gewährleistungsfrist neu? Die Antwort ist wie so oft „kommt drauf an“, dies weil im Tagesgeschäft von den Beteiligten oft unterschiedliche Verabredungen getroffen werden:WeiterlesenWerkvertrag: Beginnt mit Mangelbeseitigung Gewährleistung neu?
Schlagwort: Anerkenntnis
Ein Anerkenntnis im Zivilprozess ist die Erklärung einer Partei, mit der sie die Ansprüche oder Forderungen der Gegenpartei anerkennt. Mit dem Anerkenntnis erkennt die Partei an, dass die gegen sie erhobenen Ansprüche berechtigt sind und verzichtet auf das Recht, den Sachverhalt im Prozess weiter zu bestreiten.
Ein Anerkenntnis kann sowohl vor als auch während des Prozesses abgegeben werden und kann zu einer schnellen Beilegung des Rechtsstreits führen, da ein Urteil vermieden werden kann. Ein Anerkenntnis kann auch im Rahmen eines Vergleichs abgegeben werden, wenn sich die Parteien gütlich einigen wollen.
Das Anerkenntnis hat im Zivilprozess verschiedene Wirkungen. Zum einen führt es dazu, dass der Gegner in seinem Anspruch bestätigt wird und dieser damit als rechtskräftig gilt. Zum anderen kann ein Anerkenntnis auch zu einer Kostenersparnis führen, da die unterlegene Partei die Prozesskosten zu tragen hat. Darüber hinaus kann ein Anerkenntnis in bestimmten Fällen auch Auswirkungen auf die Beweislast haben.
Zu beachten ist jedoch, dass ein Anerkenntnis in der Regel unwiderruflich ist und daher wohl überlegt sein sollte. Es kann auch taktisch eingesetzt werden, um z.B. eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden oder Zeit und Kosten zu sparen.
Schuldanerkenntnis
Was ist ein Schuldanerkenntnis? Es gibt das gesetzlich geregelte abstrakte Schuldanerkenntnis sowie das daneben stehende deklaratorische Schuldanerkenntnis, ergänzt durch ein „tatsächliches Anerkenntnis„: Im Gegensatz zu einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis, welches eine bereits bestehende Schuld bestätigen und bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Einwendungen ausschließen oder beseitigen soll, schafft das konstitutive Schuldanerkenntnis also einen neuen, selbstständigen Schuldgrund. Im…WeiterlesenSchuldanerkenntnis
Mit dem AG München (132 C 14777/18) soll eine Verwirkung der Verteidigung durch verspätete Benennung des Rechtsverletzers beim Filesharing eintreten: Einem Anschlussinhaber muss mit Erhalt einer Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassenserklärung klar sein, dass ihm persönlich Sanktionen drohen und er gehalten ist, sein Mögliches zu tun, um aufzuklären und dies dann auch vorgerichtlich…WeiterlesenVerspätete Benennung des Rechtsverletzers beim Filesharing
Sonderzahlung als Arbeitsvergütung bei Ausgleichsklausel: Im Arbeitsrecht ist es üblich, dass – insbesondere im Prozess beim Arbeitsgericht – irgendwann ein Vergleich gefunden wird, mit dem man auseinander geht. Ebenso verbreitet sind dabei so genannte Ausgleichsklauseln, etwa die Feststellung der Parteien, dass wechselseitig keine Ansprüche mehr bestehen. Das ist ein klarer Schnitt und jeder weiss, dass…WeiterlesenUmfang einer Ausgleichsklausel – Arbeitsvergütung und Sonderzahlung
Inhalt einer Unterlassungserklärung: Mit dem Erhalt einer Abmahnung ist es dann schnell Thema, was eine Unterlassungserklärung ist, warum man eine Unterlassungserklärung abgeben sollte und was genau in eine Unterlassungserklärung aufgenommen werden muss. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die Wesentlichen Fragen rund um die Unterlassungserklärung. Wir helfen bei Abmahnungen im gesamten Bereich des…WeiterlesenUnterlassungserklärung: Inhalt einer Unterlassungserklärung
Arbeitnehmer nimmt Schmiergeld an: Es mag auf den ersten Blick seltsam anmuten, aber der Arbeitnehmer muss im Zuge des bestehenden Auftragsverhältnisses Rechenschaft gegenüber dem Arbeitgeber abliefern hinsichtlich erhaltenem Schmiergeld. Rechtsgrundlage ist dann § 666 BGB. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer ganz massive Dokumentationspflichten erfüllen, um den Anschein von erhaltenen Schmiergeldern zu vermeiden.WeiterlesenArbeitnehmer muss Arbeitgeber Rechenschaft über erhaltenes Schmiergeld leisten – und Zahlungshintergründe dokumentieren
Das Oberlandesgericht Köln (17 W 173/18) hat entschieden, dass die durch ein Versäumnisurteil, das einem Vergleichsschluss vorausging, gehinderte Kostenreduzierung um 2,0 Gerichtskosten keine „(Mehr-) Kosten der Säumnis“ darstellt, welche sodann von der säumigen Partei zu tragen wären: Die Klägerin weist völlig zu Recht darauf hin, dass es sich bei den „nicht ermäßigten“ Gerichtskosten nicht um…WeiterlesenGerichtsgebühren nach Vergleich: Durch vorangegangenes Versäumnisurteil vereitelte Kostenreduzierung keine (Mehr-) Kosten der Säumnis
Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1783/17 und 1 BvR 2421/17) hat sich zum Erlass einstweiliger Verfügungen im Bereich des Presserechts geäußert und klargestellt, dass sich aus dem Grundsatz der Waffengleichheit ergibt, dass ein Gericht auch im Presse- und Äußerungsrecht der Gegenseite vor einer stattgebenden Entscheidung über den Antrag einer Partei im Zivilrechtsstreit das Recht auf Gehör…WeiterlesenErlass einstweiliger Verfügungen im Presse- und Äußerungsrecht ohne vorherige Anhörung und Abmahnung rechtswidrig
Eine Krankenkasse darf ein ihr eingereichtes Lichtbild nur so lange speichern, bis die elektronische Gesundheitskarte hiermit hergestellt und sie dem Versicherten übermittelt wurde. Eine Speicherung bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses ist hingegen datenschutzrechtlich unzulässig. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 18. Dezember 2018 entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 31/17 R). WeiterlesenKeine dauerhafte Speicherung des Lichtbildes eines Versicherten durch die Krankenkasse
In einer Zwangsvollstreckung kann die Berufung auf ein Recht den – auch im Zwangsvollstreckungsverfahren geltenden – Grundsätzen von Treu und Glauben widersprechen und damit rechtsmissbräuchlich sein. Dies kommt mit ständiger Rechtsprechung des BGH insbesondere dann in Betracht, wenn ein berechtigtes Eigeninteresse an der Durchsetzung der in Anspruch genommenen Rechtsposition fehlt, etwa weil diese nur (noch)…WeiterlesenZwangsvollstreckungsrecht: Rein Formale Einwendungen können rechtsmissbräuchlich sein
Wann kann ein sofortiges Anerkenntnis nach §93 ZPO im schriftlichen Vorverfahren noch rechtzeitig erklärt werden? Grundsätzlich gilt hier mit dem Bundesgerichtshof (BGH, VI ZB 64/05 – dazu auch BGH, IX ZB 54/18 und Oberlandesgericht Düsseldorf, 12 W 15/22), dass infolge der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ein Beklagter, der innerhalb der Notfrist des § 276 Abs.…WeiterlesenZPO: Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren
Der BGH (VII ZR 261/14) hat sich zur Auslegung eines prozessualen Anerkenntnisses geäußert und klargestellt, dass hier die allgemeinen Regeln der Auslegung gelten, aber auch die Gesamtumstände wertend zu berücksichtigen sind: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Revisionsgericht die Würdigung prozessualer Erklärungen einer Partei uneingeschränkt nachprüfen und Erklärungen selbst auslegen. Die Auslegung darf auch…WeiterlesenZPO: Auslegung eines prozessualen Anerkenntnisses
Das Amtsgericht Bremen (9 C 0061/16) hat entschieden, dass alleine aus der Abgabe einer Unterlassungserklärung noch keine Hemmung einer laufenden Verjährungsfrist erfolgt. Damit eine solche Hemmung eintreten würde, müsste man in der Abgabe einer Unterlassungserklärung ein Anerkenntnis oder zumindest ein Verhandeln erkennen, beides lehnt das AG Bremen aber zu Recht ab – wobei dies natürlich…WeiterlesenVerjährung im Urheberrecht: Keine Hemmung der Verjährung durch Abgabe einer Unterlassungserklärung
Bisher umstritten ist die Frage, ob Ansprüche auf Grund von Vertragsstrafeversprechen und Unterlassungsverträgen im Wettbewerbsrecht von der Zuständigkeitsregelung des § 13 Abs. 1 Satz 1 UWG erfasst werden, ob also ein Landgericht zuständig ist bei einer Vertragsstrafe von weniger als 5.000 Euro. Der BGH (I ZR 93/15) hat diese Frage nunmehr entscheiden können und hat…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Zuständiges Gericht bei der Geltendmachung von Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärung
Der BGH (XII ZB 275/15) konnte nochmals bekräftigen, dass sich eine offenbare Unrichtigkeit nicht aus dem Urteil selbst ergeben muss, sondern wenn diese durch die Vorgänge bei Erlass oder Verkündung des Urteils für die Parteien nachvollziehbar war: Das Anerkenntnisurteil wies eine Verwechslung der Parteibezeich- nungen auf, welche als Schreibfehler im Sinne des § 319 Abs.…WeiterlesenZPO: Berichtigung eines Urteils wegen offenkundiger Unrichtigkeit