Parken vor Einfahrten

Das Parken vor Einfahrten ist hier im Blog gerne einmal Thema, ich hatte ja schon erwähnt, dass eine persönliche Betroffenheit das Interesse dabei hochhält. Nun war ich bei einer Bekannten, die auch ein Problem mit dem Parken vor Ihrer Einfahrt hat (genau genommen Gegenüber davon) und ich war derart Fassungslos, dass ich es fotografiert habe: Es ist wirklich einen Blick wert. Da hat doch allen ernstes jemand einen riesigen Container auf einer schmalen Strasse gegenüber einer Auffahrt abgestellt. Und das beste dabei: Die Strasse ist frei, auf dem sieht man, dass davor ausreichend Platz wäre – es wurde aber mit geradezu beeindruckender Präzision genau entlang der Auffahrt aufgestellt:

Parken vor Einfahrten - Rechtsanwalt Ferner

Seitlicher Anblick – die Auffahrt wirkt deswegen so breit, weil sie zwei Garagen versorgt (von zwei Häusern). Den Blick von der Auffahrt runter gibts hier.

Ein schönes Beispiel, warum es bei diesem Thema nicht nur um „nachbarlichen Kleinkram“ geht, denn mit dem entsprechenden Fahrzeug (VW Beetle) ist die Auffahrt kaum mehr zu nutzen. Interessant sind auch die Details, denn rechtlich zulässig ist das in dieser Form ganz klar nicht: Abgestellt wurde natürlich erst nach 16 Uhr – wer auf dem Land versucht, noch jemanden vom Ordnungsamt zu erreichen, hört nur den Anrufbeantworter. Und Aufschriften auf dem Container, wer der „Lieferant“ ist, sucht man vergeblich. Für wen der da steht wird zur Zeit auch gerätselt. Allerdings nicht sehr lange.

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.