Vermieter können ein Mieterhöhungsverlangen damit begründen, dass in vergleichbaren Wohnungen in derselben Wohngegend höhere Mieten gezahlt werden. Dabei ist die Angabe von drei verschiedenen Wohnungen ausreichend. Diese müssen aber so genau bezeichnet werden, dass der Mieter sie ohne weiteres auffinden kann.
Diese Entscheidung ergab sich aus folgendem Sachverhalt: Ein Vermieter begründete sein Erhöhungsverlangen mit der – höheren – Miete für drei Wohnungen, die im Erdgeschoss, im ersten und im zweiten Obergeschoss eines Hauses in derselben Straße lagen. Die genaue Lage der Wohnungen in diesem Gebäude, in dem sich auf jedem der genannten Stockwerke zwei Wohnungen befanden, wurde nicht angegeben.
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