Zahlungsunfähigkeit des Mieters: Grundsteuer kann erlassen werden

Einem Grundstückseigentümer kann die Grundsteuer teilweise erlassen werden, wenn der Mieter zahlungsunfähig wird.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis hat darauf hingewiesen, dass bei einer Minderung des „Rohertrags“ eines Grundstücks das Gesetz einen teilweisen Erlass der Grundsteuer vorsieht. Wird der Mieter zahlungsunfähig, mindert sich zwangsläufig der Ertrag für den Vermieter. Es könne daher ein Erlassantrag gestellt werden. Das OVG wies allerdings auch darauf hin, dass der Eigentümer zuvor alles Zumutbare unternommen haben muss, um die rückständige Miete einzutreiben oder die Räumung des Mietobjekts zu erreichen (OVG Saarlouis, 1 Q 26/01).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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