Einem Grundstückseigentümer kann die Grundsteuer teilweise erlassen werden, wenn der Mieter zahlungsunfähig wird.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis hat darauf hingewiesen, dass bei einer Minderung des „Rohertrags“ eines Grundstücks das Gesetz einen teilweisen Erlass der Grundsteuer vorsieht. Wird der Mieter zahlungsunfähig, mindert sich zwangsläufig der Ertrag für den Vermieter. Es könne daher ein Erlassantrag gestellt werden. Das OVG wies allerdings auch darauf hin, dass der Eigentümer zuvor alles Zumutbare unternommen haben muss, um die rückständige Miete einzutreiben oder die Räumung des Mietobjekts zu erreichen (OVG Saarlouis, 1 Q 26/01).
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.