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  • Fremdgelder: Zur Untreue des Rechtsanwalts

    Der Bundesgerichtshof (1 StR 587/14) hat sich aktuell wieder einmal zum Thema der Untreue durch einen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit Fremdgeldern geäußert. Die wesentlichen – und wohl bekannten – Kernaussagen im Überblick:

    • „Ein Rechtsanwalt, der sich im Rahmen eines bestehenden Anwalts- vertrages zur Weiterleitung bestimmte Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt und weder uneingeschränkt bereit noch jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren, macht sich der Untreue in der Variante des Treuebruchtatbestandes (…) strafbar“
    • „Für den Mandanten (…) eingehende Gelder hat er unverzüglich zu übermitteln oder, falls dies ausnahmsweise nicht sofort durchführbar ist, den Mandanten hiervon sofort in Kenntnis zu setzen (…)“
    • „(…) sein, dass ein dem Geldeingang entsprechender Betrag bei ihm jederzeit für den Berechtigten zur Verfügung steht (…)“

    Dies ist soweit (hoffentlich) nichts neues und entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH. Ebenso, dass der BGH hier nochmals festgehalten hat, dass eine Untreue in Form des Treuebruchs dann vorliegt, wenn eingehende Fremdgelder dem Ausgleich des Solls dienen und/oder andere Verbindlichkeiten damit bedient werden.
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  • Urheberrecht: Wer ist Sendender bei einem Webradio

    Beim Landgericht Köln (14 O 334/14) ging es um ein Webradio, in dem ohne Lizenz urheberrechtlich geschützte Lieder gespielt wurden. Hier ergab sich dann die Frage, wer der richtige Klagegegner ist. Dabei hatte das Landgericht – zu Recht – festgestellt, dass hierzu ein Senderecht im Sinne des §20 UrhG notwendig ist, wenn der Hörer nicht selber entscheiden kann, wann die Inhalte zeitlich abgerufen werden:

    Die Verbreitung von Hörprogrammen im Internet ist als „Senden“ i.S.v. § 20 UrhG zu qualifizieren, sofern der Hörer nicht über den Zeitpunkt des Abrufs disponieren kann.

    Es war und zu klären, wer hier verantwortlich ist: Der Dienstbetreiber, der den Dienst zur Verfügung stellt und die Datensignale überträgt, oder derjenige, der hier einen eigenen Radiostream erstellt und zur Verfügung stellt. Das Landgericht hat nun festgestellt – auch dies zu Recht – dass es nicht auf den Diensteanbieter ankommt, der ggfs. auch im Impressum benannt ist, sondern auf denjenigen, der die Inhalte gestaltet (gleichwohl kommt der Diensteanbieter ggfs. über die Störerhaftung in Betracht).

    Es ist also am Ende so, dass derjenige, der sich für das Radioprogramm verantwortlich zeichnet, auch für Urheberrechtsverletzungen in Anspruch zu nehmen ist. Dabei zeigt die vorliegende Entscheidung exemplarisch, wie hierbei vorgegangen wird, etwa indem man Fotografien der Webseite mit Fotografien aus einem Facebook-Account vorlegt, um die jeweilige Person zu identifizieren.
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  • Kein Schadensersatz bei Zahnschäden bei Biss auf Steakknochen

    Ein Gastwirt haftet nicht, wenn ein Gast sich beim Verzehr eines Stückes Halsgrat eine Zahnbrücke beschädigt, weil er auf ein Knochenstück beißt. Dies ist ein allgemeines Lebensrisiko.

    Hinweis: Beachten Sie dazu unsere Übersicht bei Verletzungen durch Lebensmittel, zu finden hier
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  • Mietrecht: Kündigung wegen Beleidigung des Vermieters

    Die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit „Sie promovierter Arsch“ kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
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  • IT-Recht: Kein Verbot von Werbeblocker-Software

    Das Landgericht München I (37 O 11673/14 und 37 O 11843/14) hat zwei Klagen deutscher Medienunternehmen (Klägerinnen) gegen die Anbieter eines Werbeblockers (Beklagten) abgewiesen.

    Streitgegenständlich war ein Software-Programm, das der Nutzer im Internet kostenlos herunterladen kann. Es blockiert die Anzeige von Werbung im Internet. Internetseitenbetreiber können sich allerdings gegenüber den Beklagten vertraglich zur Einhaltung bestimmter Kriterien für sog. „akzeptable Werbung“ verpflichten, so dass deren Webseiten über sog. „Weiße Listen“ freigeschaltet werden und dort Werbung trotz aktivierten Werbeblockers erscheint. Für dieses „Whitelisting“ fordern die Beklagten von ihren Vertragspartnern teilweise ein umsatzabhängiges Entgelt.
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  • Apotheke: Kein Sammeln von Rezepten im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes

    Ein Apotheker darf im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes
    keine Einrichtung zum Einsammeln von Rezepten für verschreibungspflichtige
    Arzneimittel unterhalten und für diese werben, wenn so bestellte
    Arzneimittel in der Apotheke abgeholt oder durch einen Boten
    der Apotheke ausgeliefert werden sollen.
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  • Pflichtverteidigung in Jugendstrafsache, wenn Mitangeklagter eigenen Verteidiger hat?

    Pflichtverteidigung in Jugendstrafsache, wenn Mitangeklagter eigenen Verteidiger hat?

    Ich hatte den Fall erst kürzlich in einer Jugendstrafsache: Die Akte ist nicht übermäßig dick, wegen der Vielzahl der Delikte und Zeugenaussagen aber insgesamt recht verzwickt und selbst ich mit Erfahrung brauchte ca. 1,5 Stunden (sonst wären maximal 30 Minuten bei dieser Dicke zu erwarten gewesen), um hier Struktur und Übersicht zu erarbeiten.

    Die Anklage sah dann zwei jugendliche Angeklagte vor, wovon einer bereits einen Rechtsanwalt hatte. Ich beantragte nun die Beiordnung als Pflichtverteidiger unter Hinweis darauf, dass die Sachlage ja nun mal nicht so einfach ist und zum anderen der Mitangeklagte bereits verteidigt sei, zumal sich beide Angeklagten wechselseitig belasteten. Die Staatsanwaltschaft sprach sich dagegen aus, mit dem Totschlagargument, der andere Verteidiger könne ja noch niederlegen (was bereits falsch ist, da man nur mit einem Verteidiger überhaupt Akteneinsicht erhält, der Vorteil war somit schon mit erster Tätigkeit beim Mitangeklagten!). Am Ende erfolgte die Beiordnung, mit viel Mühe.

    Einen solchen Fall ohne letztliche Beiordnung gab es wohl auch in Braunschweig, wie der Kollege Burhoff zu berichten weiss.

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  • Erbvertrag zu Gunsten Geschäftsführerin von Pflegedienst ist sittenwidrig

    Mit einer am 12.05.2015 bekannt gegebenen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Nichtigkeit eines Erbvertrages bestätigt, mit dem die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes zur Alleinerbin einer von ihrem Pflegedienst Betreuten eingesetzt worden war.

    Die ledige und kinderlose Erblasserin wurde seit Jahren bis zu ihrem Tod von dem ambulanten Pflegedienst der Geschäftsführerin betreut. Die Geschäftsführerin selbst hatte die Erblasserin anlässlich eines Krankenhausaufenthaltes kennengelernt, diese ab dann regelmäßig besucht, gemeinsame Ausflüge unternommen und zweimal in der Woche mit ihr zusammen Mittag gegessen. Knapp ein Jahr vor ihrem Tod schloss die Erblasserin mit der Geschäftsführerin einen notariellen Erbvertrag, mit dem diese als ihre alleinige Erbin eingesetzt wurde.

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  • Kosten für Abschlussschreiben II

    Ein Kostenerstattungsanspruch für ein Abschlussschreiben setzt voraus, dass der Gläubiger vor dessen Absendung eine angemessene Wartefrist von mindestens zwei Wochen nach Zustellung des die einstweilige Verfügung erlassenden oder bestätigenden Urteils an den Schuldner abgewartet hat, so der BGH (I ZR 59/14).

    Um die Kostenfolge des § 93 ZPO im Hauptsacheverfahren zu vermeiden, muss der Gläubiger dem Schuldner zusätzlich eine Erklärungsfrist von in der Regel mindestens zwei Wochen zur Prüfung einräumen, ob er die Abschlusserklärung abgeben will, wobei die Summe aus Warte- und Erklärungsfrist nicht kürzer sein darf als die Berufungsfrist (§ 517 ZPO).

    Eine dem Schuldner gesetzte zu kurze Erklärungsfrist setzt eine angemessene Erklärungsfrist in Lauf; der Kostenerstattungsanspruch des Gläubigers für das Abschlussschreiben bleibt unberührt.

    Ein Abschlussschreiben ist in der Regel mit einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV zu vergüten.

  • Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist nicht vererblich

    Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist nicht vererblich

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Urteil VI ZR 246/12 vom 29. April 2014 stellt klar, dass der Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung grundsätzlich nicht vererblich ist. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die Hintergründe und rechtlichen Erwägungen dieser Entscheidung sowie ihre Implikationen für betroffene Parteien.

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  • Unterlassungsanspruch: Zur notariellen Unterwerfungserklärung

    Es ist eine Seltenheit, bietet aber auf den ersten Blick einige erhebliche Vorteile: Die Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer notariellen Unterwerfungserklärung (unter Vermeidung einer Vertragsstrafe zu Gunsten eines Ordnungsgeldes).

    Zwischenzeitlich wurde das Thema der Beseitigung einer Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer notariell beurkundeten und für vollstreckbar erklärten Unterlassungsverpflichtungserklärung („notarielle Unterwerfungserklärung“) durch eine Entscheidung des OLG Köln befeuert, die dann später durch den Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Dabei spricht insgesamt alles dafür, hier letztlich wohl von Experimenten abzusehen.
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  • Mindestlohngesetz: Haftung des Auftraggebers

    Das Mindestlohngesetz sieht neben der Sicherstellung des Mindestlohns durch den Arbeitgeber auch eine Haftung des Auftraggebers vor – so verweist §13 Mindestlohngesetz auf § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, wo u.a. zu lesen ist:

    Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (…)

    Das bedeutet, dass auch Auftraggeber grundsätzlich darauf zu achten haben, dass bei ihren Auftragnehmern der Mindestlohn gezahlt wird. Die einfache Zusage des Auftragnehmers dahingehend, dass der Mindestlohn gezahlt wird, ist hierzu gerade nicht ausreichend – vielmehr hat der Auftraggeber eigene Maßnahmen zu ergreifen.
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  • Auskunftei: Zur Löschung und Prüfüflicht

    Beim VG Karlsruhe (6 K 956/13) ging es um die Fristen und die Prüfpflicht einer Auskunftei: Die Frage war, wann genau im Fall einer Zahlung eine Prüfung und ggfs. Löschung von Daten zu einer vormals tatsächlich bestehenden Forderung anzunehmen ist.
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  • Landgericht Köln zum Schadensersatz beim Filesharing: 200 Euro pro Lied angemessen

    Das Landgericht Köln (14 S 18/14) hat sich im Dezember 2014 zum Schadensersatz beim Filesharing – in einem besonderen Fall – geäußert und festgestellt, dass es dabei bleibt, dass pro Lied 200 Euro Schadensersatz angemessen sind, wobei dann bei einem Album mit 14 Liedern insgesamt 2800 Euro im Raum stehen.

    Es ging hier allerdings um einen Beklagten, der sich durchweg recht unglücklich verteidigt hat – so hat er nicht einmal bestritten, dass es tatsächlich 280 Downloads waren, die stattgefunden haben sollen, so dass das Gericht von dieser Anzahl schlicht ausgehen konnte. Damit konnte man ca. 10 Euro pro Download des gesamten Albums ansetzen; allerdings hat das LG Köln klar gestellt, dass man im Übrigen ohnehin 200 Euro pro Lied als angemessen ansehen möchte. Hinzu kam, dass der Upload 13 Tage lang stattgefunden hat (ebenfalls nicht substanziiert widersprochen!).
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  • Klage nach Filesharing-Abmahnung: Verteidigung muss substanziiert sein

    Nach einer gefühlten Ewigkeit habe ich nochmal mit einem Anrufer der Kanzlei Waldorf-Frommer gesprochen – mein Vorschlag, die Abmahnung gegen Zahlung von 100 Euro zu erledigen fand man dort gar nicht hilfreich und man wolle nun einen tragbaren Vergleich anbieten. Soweit nichts neues. Ich habe dann darauf verwiesen, dass ich aktuell eher regelmäßig in Köln in solchen Sachen vor Gericht tätig bin und sich meine Laue auf hohe Vergleiche ganz erheblich minimiert hat (da aber der Mandant entscheidet und nicht ich, sehe ich keinen Verlust, schlicht Vorschläge zuzusenden).

    Daraufhin wurde ich auf eine nette Entscheidung des LG Köln hingewiesen, die ich mir nach dem Telefonat kopiert habe; zusammen mit zwei weiteren mir bisher unbekannten Entscheidungen des Landgerichts Köln, die auf der „News-Seite“ von Waldorf Frommer verwendet werden. Tatsächlich ergibt sich hier nichts neues, vor allem ist es doch arg überraschend, dass man bei Waldorf Frommer einen Rechtsanwalt mit einer wohl prozessual bedingten Entscheidung beeindrucken möchte – gleichwohl bieten die Entscheidungen Anlass, nochmals klar zu stellen, dass Filesharing-Verfahren unter Umständen zwar gute Aussichten haben, aber eben keine Selbstläufer sind.
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