Zeugnisberichtigung: Anspruch auf Zeugnisberichtigung erlischt nach 15 Monaten

Der Arbeitnehmer muss eine Ergänzung oder Korrektur umgehend nach Erhalt des Zeugnisses verlangen. Der Arbeitgeber darf einen Berichtigungsanspruch verweigern, wenn seit Zeugniserteilung bereits fünfzehn Monate vergangen sind.

Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Arbeitsverhältnis wurde durch einen gerichtlichen Vergleich beendet. Dabei verpflichtete sich der Arbeitgeber zur Erteilung eines wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses, das er auch umgehend ausstellte. Als die Arbeitnehmerin fünfzehn Monate später eine Zeugnisänderung verlangte, verweigerte der Arbeitgeber die geforderte Korrektur.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm gab dem Arbeitgeber Recht. Es machte deutlich, dass ein Arbeitgeber den Inhalt eines Zeugnisses, das er dem Arbeitnehmer unmittelbar nach dessen Ausscheiden aus dem Betrieb erteilt hat, nicht noch Jahre später korrigieren muss. Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass sich der Arbeitnehmer zeitnah bei ihm meldet. Das LAG wies zudem darauf hin, dass der Wahrheitsgehalt von erheblich später geänderten Zeugnissen nicht unbedingt mehr gewährleistet sei (LAG Hamm, 3 Sa 248/02).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

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