Wenn ein Unternehmen unwissend oder wissentlich in ein Umsatzsteuerkarussell eingebunden wird, kann die Staatsanwaltschaft auf sein gesamtes Vermögen zugreifen, noch bevor überhaupt ein Urteil feststeht. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 13. Januar 2026 (Az. 2 Ws 42/25) einen Vermögensarrest in Höhe von rund 3,8 Millionen Euro gegen eine als Drittbegünstigte in Anspruch genommene Gesellschaft bestätigt und damit gezeigt, wie weitreichend die Reichweite dieses strafprozessualen Sicherungsinstruments reicht.
(mehr …)Schlagwort: Europäische Staatsanwaltschaft
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) bündelt seit 2021 die Strafverfolgung in Fällen von EU-Betrug, Korruption und schwerer grenzüberschreitender Kriminalität – mit direkten Ermittlungsbefugnissen in allen Mitgliedstaaten. Ihre Verfahren zeichnen sich durch enge Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und beschleunigte Abwicklung aus, was für Beschuldigte besondere Herausforderungen mit sich bringt. Diese Übersicht beleuchtet die zentralen Zuständigkeiten der EUStA, die Rechte von Betroffenen und zeigt auf, wie durch frühzeitige anwaltliche Begleitung sowie koordinierte Verteidigung in mehreren Jurisdiktionen Haftungsrisiken begrenzt werden können. Besonders brisant wird dies bei Vorwürfen im Zusammenhang mit EU-Fördermitteln, Mehrwertsteuerkarussellen oder Subventionsbetrug.
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- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


Auf der Flucht und Haftbefehl – was tun?
Sie sind auf der Flucht – was tun? Wenn Sie im Ausland festsitzen und eine deutsche Staatsanwaltschaft nach Ihnen sucht, gehen Ihnen wahrscheinlich Begriffe wie internationaler Haftbefehl, europäischer Haftbefehl, Auslieferung, Interpol und Red Notice durch den Kopf. In diesem Moment sind Sie zumindest förmlich „auf der Flucht”, wobei wir wissen, dass sich diese Situation auch ergeben kann, ohne dass Sie sie bewusst herbeigeführt haben.
In dieser Situation leben viele Betroffene in einer Mischung aus Angst, Schlaflosigkeit und ständiger Wachsamkeit: Jede Grenzkontrolle, jede Flugbuchung, ja sogar ein Hotel‑Check‑in kann zum Risiko werden, wenn ein europäischer Haftbefehl oder eine Interpol‑Ausschreibung im System steht. Genau an diesem Punkt geht es nicht mehr um „tapfer Durchhalten“, sondern um Strategie: Wer seine Lage nüchtern analysiert und professionell steuern lässt, hat deutlich bessere Chancen, wieder ein normales Leben führen zu können – ob mit Rückkehr, mit Verfahrensbeendigung oder mit einem sicheren neuen Lebensmittelpunkt.
Es werden dann viele Nächte damit verbracht, im Internet zu suchen, und man lebt lange im Ungewissen, teilweise unter schlimmsten Bedingungen. Denn die Länder, die nicht ausliefern, haben selten angenehme Lebensbedingungen. Wir wissen, wovon wir reden: Unsere Mandanten kommen unter anderem aus dem Libanon, der Türkei, Nordafrika oder Syrien. Gerade unsere Tätigkeit im Bereich Cybercrime, BtMG und Encrochat ist eng mit den Fragen der Auslieferungshaft verbunden.
Was Interpol wirklich ist – und was nicht: Interpol unterhält derzeit über 60.000 aktive Red Notices weltweit (Stand: Interpol-Jahresbericht 2024) – hinzu kommen zehntausende weitere Notices in anderen Farben, darunter Blue Notices zur stillen Informationsbeschaffung. Interpol hat dabei keine eigene Polizeigewalt: Die Organisation ist ein Kommunikationsnetzwerk, kein Vollzugsorgan. Ob aus einer Red Notice eine tatsächliche Festnahme folgt, hängt ausschließlich vom nationalen Recht des jeweiligen Aufenthaltslandes ab. Ein Land, das keine Auslieferungsverträge mit Deutschland unterhält oder politische Einwände hat, wird auf eine Red Notice schlicht nicht reagieren. Das macht die Lage nicht entspannt – aber es macht sie kalkulierbar, wenn man sie versteht.
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
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Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel
Großrazzia der Europäischen Staatsanwaltschaft: 48 Millionen Euro Steuerbetrug mit Briefkastenfirmen aufgedeckt
Gestern, am 24. Oktober 2025, führte die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO oder auch EUSta) eine groß angelegte Razzia in sieben Ländern durch, um einen mutmaßlichen Steuerbetrug im Umfang von 48 Millionen Euro zu untersuchen. Im Fokus steht ein organisiertes Netzwerk, das seit 2018 mithilfe von Briefkastenfirmen in mehreren EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich systematisch Mehrwertsteuer hinterzogen haben soll.
Beachten Sie: Ich kommentiere im BeckOK-StPO ausgewählte RISTBV-Normen zu Arbeitsweise und Kompetenz der europäischen Staatsanwaltschaft.
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„Operation Calypso“ der EU-Staatsanwaltschaft
Die Schlagzeilen sind spektakulär: 2.435 beschlagnahmte Container, 800 Millionen Euro Steuerschaden, Festnahmen in vier Ländern. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) hat mit der „Operation Calypso“ einen der größten Schläge gegen organisierte Zoll- und Steuerkriminalität in der Geschichte der EU geführt. Im Mittelpunkt steht ein mutmaßlich von chinesischen Netzwerken gesteuertes System, das seit Jahren Zölle und Mehrwertsteuer in industriellem Ausmaß umging.
Doch hinter den großen Zahlen und den Bildern von beschlagnahmten E-Bikes und Textilien verbergen sich komplexe rechtliche Fragen – insbesondere für Unternehmen, Spediteure und Importeure, die plötzlich im Visier der Ermittler stehen. Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Steuerstrafrecht und Kommentator der Arbeit der europäischen Staatsanwaltschaft sehe ich in diesem Fall nicht nur ein Beispiel für effektive Strafverfolgung, sondern auch ein Warnsignal für alle, die im internationalen Handel tätig sind. Vor allem die Einziehung von Vermögenswerten – ein Instrument, das in solchen Fällen oft rigoros eingesetzt wird – birgt erhebliche Risiken, aber auch Verteidigungspotenzial.
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EncroChat, europäische Rechtshilfe und die Reichweite von § 261 StPO
BGH zur Beweisverwertung in einem Geldwäscheverfahren: Die Diskussion um die Verwertbarkeit von EncroChat-Daten bleibt ein Brennglas für grundsätzliche Fragen des Strafverfahrensrechts: Wie weit reicht die Bindung des Gerichts an den „Inbegriff der Hauptverhandlung“? Welche Maßstäbe gelten bei der Beweisverwertung ausländischer Daten, wenn diese auf Grundlage europäischer Ermittlungsanordnungen übermittelt wurden? Und: Ist der Zeitpunkt der Verwertung oder der der Beweiserhebung entscheidend, wenn es um die Frage der Verhältnismäßigkeit geht?
Der Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 2025 (Az. 5 StR 491/23) gibt auf all diese Fragen klare und dogmatisch fundierte Antworten – und hebt zugleich das freisprechende Urteil des Landgerichts Hamburg in einem Geldwäscheverfahren auf, weil das Gericht ein rechtsfehlerhaft angenommenes Beweisverwertungsverbot zu Grunde gelegt hatte.
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Europäischer Haftbefehl
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, ein rechtsstaatliches Fundament zu schaffen, das den reibungslosen Austausch und die Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedstaaten erleichtert.
Ein herausragendes Beispiel für diesen Integrationsprozess ist der Europäische Haftbefehl (EuHB), der das Auslieferungsverfahren zwischen den EU-Staaten revolutioniert hat. Seit seiner Einführung im Jahr 2002 dient er als Schlüsselinstrument zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und zur Sicherstellung einer effektiven Strafverfolgung. Doch was genau ist der Europäische Haftbefehl, wie funktioniert er, und wie verteidigt man sich hier als Betroffener in Deutschland?
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Operation Admiral 2.0 – Europas größte Enthüllung von Umsatzsteuerbetrug
Die europäische Strafverfolgung hat mit Operation Admiral 2.0 einen weiteren bedeutenden Schlag gegen internationale Steuerbetrugskriminalität geführt. Aufbauend auf den Ergebnissen der ursprünglichen Operation Admiral aus dem Jahr 2022, ist dies ein weiterer Meilenstein in der Bekämpfung hochorganisierter Mehrwertsteuerkarussellbetrugsnetzwerke. Diese Netzwerke nutzen die grenzüberschreitenden Regelungen der EU für Transaktionen aus, um Milliarden an Steuergeldern zu unterschlagen.
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Isolierte Anfechtung der Einziehungsanordnung
Die isolierte Anfechtung der Einziehungsanordnung ist ein juristisch bedeutsames Thema, das insbesondere im Bereich des Strafrechts und der Vermögensabschöpfung relevant ist. In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. April 2024 (1 StR 204/23) wurde die Möglichkeit der isolierten Anfechtung einer Einziehungsanordnung untersucht. Diese Entscheidung verdeutlicht die juristischen Feinheiten und die Auswirkungen auf die Praxis der Strafzumessung und Vermögensabschöpfung.
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Umsatzsteuer-Karussellbetrug
Im Folgenden wird kurz erläutert, wie der grenzüberschreitende Umsatzsteuer-Karussellbetrug in der EU funktioniert:
- Mehrwertsteuersystem in der EU: In der EU wird auf Waren und Dienstleistungen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) erhoben. Wenn ein Unternehmen Produkte verkauft, muss es die Mehrwertsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Wenn es Produkte einkauft, kann es die dafür gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen und mit seiner eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen.
- Grenzüberschreitende Transaktionen: Bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU werden die Waren in der Regel mehrwertsteuerfrei verkauft, wenn der Empfänger ein Unternehmen ist. Dieses Unternehmen muss dann die Umsatzsteuer in seinem Land selbst anmelden und abführen.
- Das Karussell beginnt: Der Betrug beginnt, wenn ein Unternehmen (der so genannte „Missing Trader“) eine Ware mehrwertsteuerfrei in einem anderen EU-Land kauft und sie in seinem Land mit Mehrwertsteuer weiterverkauft. Dieses Unternehmen kassiert die Mehrwertsteuer von seinen Kunden, führt sie aber nicht an den Fiskus ab und verschwindet häufig.
- Rückkauf der Ware: Ein anderes Unternehmen (oft als „Buffer“ bezeichnet) kauft die Ware vom Missing Trader, einschließlich der Mehrwertsteuer. Dieses Unternehmen kann die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und mit seiner eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen.
- Export der Ware: Die Ware wird nun wieder ins Ausland verkauft, diesmal mehrwertsteuerfrei, da es sich um ein grenzüberschreitendes Geschäft handelt.
- Schließung des Kreislaufs: Die Ware landet oft wieder beim ursprünglichen Missing Trader oder einem ähnlichen Unternehmen und der Prozess beginnt von vorne.
- Gewinn durch Mehrwertsteuer: Der Gewinn für die Betrüger entsteht durch die nicht abgeführte Mehrwertsteuer. Da die Ware oft mehrmals die Grenze überquert und jedes Mal Mehrwertsteuer anfällt, kann der Betrag beträchtlich sein.
In der Praxis ist dieser Betrug sehr kompliziert und erfordert eine gute Organisation und Koordinierung zwischen den beteiligten Parteien. Diese Komplexität der Transaktionen und die Beteiligung mehrerer Unternehmen in verschiedenen Ländern machen es für die Behörden schwierig, den Betrug aufzudecken und zu verfolgen.
Steuerhinterziehung

Wir sind als Strafverteidiger speziell beim Vorwurf der Steuerhinterziehung tätig und bieten dazu viele Informationen in unserem Blog wobei wir im Steuerstrafrecht als Strafverteidiger tätig sind:
- Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit nach Steuerhinterziehung
- Wie funktionieren: Cum/Ex und Cum/Cum
- Kassennachschau
- Unversteuerte Zigaretten: Einziehung bei Hinterziehung von Tabaksteuern
- Umsatzsteuer-Karussellbetrug und Strafbarkeit des Geschäftsführer
- Einziehung bei Steuerhinterziehung I und Einziehung II
- Verkürzung besonderer Steuer: Kaffee und Zigaretten
- Durchsuchung durch den Zoll
- Minder schwerer Fall bei hohem Steuerschaden
- Hawala-System als kriminelle Vereinigung
- Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen
- Durchsuchung durch die Steuerfahndung
- Schwarzarbeit: „Ohne-Rechnung-Abrede“ macht den Vertrag nichtig
- Verjährung von Steuerstraftaten (BGH 2025)
- Beweisverwertungsverbot und Datenankauf durch Steuerbehörden 2025?
- Verjährung im Steuerstrafrecht
Es handelt sich um ein strafbares Verhalten, das schwerwiegende Folgen hat – insbesondere die Beschlagnahme von Vermögenswerten durch die Behörden ist ruinös! Die EU und die nationalen Steuerbehörden arbeiten kontinuierlich an der Aufdeckung und Bekämpfung solcher Betrugsfälle.

Karussell-Mehrwertsteuerbetrug: Gemeinsame Aktion von Eurojust und Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO)
Eurojust teilt mit, erstmals eine von EPPO geleitete Operation gegen Karussell-Mehrwertsteuerbetrug unterstützt zu haben. Die Aktion verdeutlicht, wie sich zunehmend auf europäischer Ebene eine leitende Strafverfolgung entwickelt, auch wenn auf nationaler Ebene am Ende die „Behörden vor Ort“ tätig werden. Die Verzahnung von nationaler und europäishcer STaatsanwaltschaft ist dabei klar geregelt, u.a. in der RISTBV gibt es hierzu Orientierung.
Hinweis: Ich kommentiere die Ziffern 301 („Strafsachen, die in die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft fallen“) und 302 („Amtshilfe bei Ermittlungsmaßnahmen der Europäischen Staatsanwaltschaft“) der RISTBV im BeckOK-StPO.
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Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA – EPPO)
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist im Bereich „Cybercrime“ erst einmal aussen vor, ich möchte sie aber bewusst erwähnen, da aus meiner Sicht absehbar ist, dass diese EU-Behörde in den nächsten Jahren ausgebaut wird und bei sämtlichen grenzüberschreitenden Straftaten mit Bezug zur EU und organisierten Kriminalität eine Rolle spielen wird.
Cybercrime spielt hier auf einer Ebene mit Steuerstraftaten eine Rolle, gerade was die Überlegungen hinsichtlich einer sinnvollen grenzüberschreitenden Tätigkeit angeht.
Hinweis: Ich kommentiere in der RISTBV des BeckOK-StPO einzelne Ziffern zur europäischen Staatsanwaltschaft!
(mehr …)Deutsche Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls
In seinen Urteilen vom 27. Mai 2019 kommt der Europäische Gerichtshof (C-508/18) zu dem Ergebnis, dass die Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats, die wie die deutschen Staatsanwaltschaften der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden, nicht unter den Begriff „ausstellende Justizbehörde“ im Sinne des Rahmenbeschlusses fallen.
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