Der gewerbliche Vermieter verwirkt sein Recht auf Nachforderung der Miete, wenn der Mieter die Miete mindert und der Vermieter dies längere Zeit widerspruchslos hinnimmt.
Nachdem ein gewerblicher Vermieter über mehrere Jahre eine Mietzinsminderung widerspruchslos hingenommen hatte, wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf seine Klage auf Nachzahlung des Differenzbetrages ab. Das OLG machte deutlich, dass es nicht mehr darauf ankomme, ob die Mietminderung berechtigt war. Der Vermieter hatte vielmehr sein Recht auf Nachforderung verwirkt, da er den Anspruch über längere Zeit nicht geltend gemacht hatte, obwohl er dazu in der Lage war. Entsprechend konnte sich der Mieter darauf einrichten, dass der Vermieter keine Forderungen mehr stellen würde (OLG Düsseldorf, 10 U 18/02).
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als praktizierender Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (zu IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln). Weiterhin spricht er über die rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit, speziell zu IT-/KI-Kompetenz und Cybersecurity-Awareness.