Gesetzentwurf: Strafbarkeit von Sportwettbetrug

Das Bundesjustizministerium hat seinen Entwurf eines „Gesetzes zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe“ zwischenzeitlich vorgelegt. Die Manipulation von Sportwettbewerben soll hiermit effektiver unter Strafe gestellt werden, wiedermals durch die Schaffung zusätzlicher speziell formulierter Straftatbestände. Hierzu sollen die folgenden Normen in das StGB aufgenommen werden:

  • § 265c Sportwettbetrug
  • § 265d Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
  • § 265e Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

Das BMJ schreibt zu dem Entwurf

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der Straftatbestände des Sportwettbetrugs und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe vor. Beide Straftatbestände stellen Manipulationsabsprachen bei Sportwettbewerben unter Strafe. Während der Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB) Manipulationsabsprachen bei Wettbewerben erfasst, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, gilt der Straftatbestand der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe (§ 265d StGB) für Manipulationsabsprachen bei hochklassigen Wettbewerben mit berufssportlichem Charakter. Darüber hinaus sieht der Entwurf für beide Straftatbestände die Anwendbarkeit des erweiterten Verfalls (§ 73d StGB) und die Einführung von Regelbeispielen für besonders schwere Fälle vor (§ 265e StGB) vor.

Verteidigung bei Korruption

Beim Vorwurf der Korruption wie oder verteidigen unsere Strafverteidiger professionell und ruhig, vom Vorwurf bis zur .

Auch hier bleibt abzuwarten, ob und wie sich der Entwurf entwickelt, ich kommentiere bekanntlich erst dann im Detail, wenn absehbar ist, dass es wirklich beschlossen wird. Interessant dürfte hier u.a. §265c Abs.2 werden, der bereits das Anbieten von Vorteilen an Trainer oder Schiedsrichter unter Strafe stellen möchte.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.