Anti-Doping-Gesetz

Der Bundestag konnte sich letzten Endes dann doch auf ein “Anti-Doping-Gesetz” (Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport) einigen, das im November 2015 beschlossen und bereits im Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Es sieht u.a. eine Mehrzahl von Straftatbeständen vor, so insbesondere die Strafbarkeit wenn jemand ein Dopingmittel

  • erwirbt, besitzt oder verbringt
  • bei sich anwendet oder anwenden lässt
  • herstellt, mit ihm Handel treibt, es, ohne mit ihm Handel zu treiben, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt oder verschreibt,
  • oder eine Dopingmethode bei einer anderen Person anwendet

Ein wichtiger Aspekt ist, dass entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf eine “tätige Reue” aufgenommen wurde, die einer Strafbarkeit im Wege stehen soll. Hier wird ein Absatz 8 im §4 vorgesehen:

Nach Absatz 2 wird nicht bestraft, wer freiwillig die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Dopingmittel aufgibt, bevor er es anwendet oder anwenden lässt.

Zugleich ist aber zu sehen, dass ein ganz erheblicher Unterschied zum BTM-Strafrecht besteht: Der reine Konsum ist bereits strafbar. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz auswirkt.

Link: Weiterführende Informationen bei Beck-Online

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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