Beweiswürdigung: Eigene Sachkunde des Gerichts

Das Oberlandesgericht Hamm (4 RBs 99/16) erklärt zum (vermeintlichen) Spezialwissen von Gerichten:

Nimmt ein Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung eine eigene Sachkunde in Anspruch, welche das Allgemeinwissen überschreitet, müssen die Urteilsgründe Ausführungen dazu enthalten, aus denen das Rechtsbeschwerdegericht entnehmen kann, dass sich der Tatrichter zu Recht die erforderliche Sachkunde zugetraut hat, wobei sich die Notwendigkeit und der Umfang solcher Darlegungen nach der Schwierigkeit der Beweisfrage richten (vgl. BGH NStZ 1983, 325; NJW 1958, 1596; KG Berlin, Beschluss vom 18.12.2008, Az. (4) 1 Ss 453/08 (292/08); OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2005, Az. 3 Ss 290/05; Meyer-Goßner/Schmitt, , 58. Auflage, § 244 StPO Rn. 73).

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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