Betriebsspionage durch Drohnen: Eine wachsende Bedrohung für Unternehmen und Management

Die jüngsten Berichte über mutmaßliche -Drohnen über dem ChemCoast Park in Brunsbüttel verdeutlichen einmal mehr die realen und zunehmenden Gefahren, denen Unternehmen durch moderne Technologien ausgesetzt sind.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Flensburg wegen des Verdachts der Agententätigkeit zu Sabotagezwecken lenken den Fokus auf die durch Drohnen in der Betriebsspionage. Was bedeutet dies für Unternehmen und welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Sicherheit zu gewährleisten?

Drohnen als Spionagewerkzeuge: Eine neue Dimension der Bedrohung

Drohnen haben sich in den letzten Jahren als vielseitige Werkzeuge etabliert, die nicht nur in der Logistik oder im Freizeitbereich Anwendung finden, sondern zunehmend auch für illegale Aktivitäten genutzt werden. In Brunsbüttel wurden ab dem 8. August 2024 mehrfach Drohnen über kritischer Infrastruktur gesichtet, darunter ein Industriepark, ein LNG-Terminal und ein stillgelegtes Kernkraftwerk. Die Vermutung liegt laut Berichten nahe, dass solche Drohnen nicht nur für einfache Überflüge genutzt werden, sondern gezielt Informationen sammeln oder gar Sabotageakte vorbereiten könnten.

Risiken und Herausforderungen

Die Risiken, die von Spionage-Drohnen ausgehen, sind vielfältig. Zum einen können Drohnen hochauflösende Bilder und Videos von Unternehmensstandorten aufnehmen, die sensible Informationen preisgeben. Zum anderen besteht die Gefahr, dass Drohnen, wie die möglicherweise eingesetzte russische Orlan-10, die mit einer Reichweite von 600 Kilometern und einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h ausgerüstet ist, von zivilen Schiffen aus gestartet werden und somit schwer zu lokalisieren und abzufangen sind.

Diese Vorfälle sind kein Einzelfall. Staatlich gesponserte Hackergruppen aus Ländern wie Russland und nutzen seit Jahren ähnliche Technologien, um Unternehmen und staatliche Institutionen auszuspionieren. Dabei geht es nicht nur um Industriespionage, sondern auch um die Erschütterung des Vertrauens in die Sicherheit von kritischen Infrastrukturen.


Handlungspflichten und Haftung des Managements

Angesichts dieser Bedrohungen liegt die Verantwortung nicht nur bei staatlichen Institutionen, sondern auch bei den Unternehmen selbst. Das Management hat eine zentrale Rolle beim Schutz vor Betriebsspionage. Es besteht eine gesetzliche Pflicht, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um die Unternehmenswerte zu schützen. Versäumnisse können nicht nur zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen für die Führungsebene.

Eine zentrale Handlungspflicht besteht darin, regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen und Sicherheitslücken zu identifizieren. Unternehmen sollten in Technologien zur Drohnenabwehr investieren, wie z.B. spezielle Detektionssysteme, die in der Lage sind, Drohnen in der Nähe von Unternehmensstandorten zu identifizieren und abzuwehren. Zudem ist die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit möglichen Spionageangriffen von entscheidender Bedeutung.

Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen

Die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, wie der Polizei und dem Verfassungsschutz, ist unerlässlich. Die jüngsten Ereignisse in Brunsbüttel zeigen, dass die Behörden bereit sind, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, um Bedrohungen abzuwehren. Die Bereitstellung von Radardaten durch die Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei ist ein Beispiel für die notwendige Kooperation zwischen öffentlichen und privaten Sektoren.

Fazit

Die Bedrohung durch Drohnen in der Betriebsspionage ist real und erfordert dringende Maßnahmen. Unternehmen müssen sich der Risiken bewusst sein und proaktiv handeln, um ihre Vermögenswerte zu schützen.

Das Management steht in der Pflicht, nicht nur die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, sondern auch im Falle eines Vorfalls angemessen zu reagieren. Nur so kann die Integrität und Sicherheit von Unternehmen in einer zunehmend vernetzten und technologisierten Welt gewährleistet werden. Übrigens: Wer hier als Drohnenpilot tätig ist, muss sich im Klaren sein, dass eine Strafbarkeit wegen Agentätigkeit im Raum steht, die Bundesanwaltschaft ermittelt angeblich inzwischen in diese Richtung.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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