Kategorie: Wirtschaftsstrafrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Schwarzgeldvereinbarung macht Vertrag nichtig

    Schwarzgeldvereinbarung macht Vertrag nichtig

    Schwarzgeldabreden sind nicht nur ein steuerrechtliches Problem, sondern können auch zivilrechtlich weitreichende Folgen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Urteil vom 26. August 2025 (BeckRS 2025, 27663) entschieden, dass ein Architektenvertrag insgesamt nichtig ist, wenn die Parteien auch nur für einen Teil der Leistungen eine Schwarzgeldzahlung vereinbaren. Die Entscheidung zeigt, wie streng die Gerichte mit solchen Absprachen umgehen – und warum selbst nachträgliche Rechnungen die Nichtigkeit nicht heilen können.

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  • Opfer von Online-Betrug können gegen Finanzagent vorgehen

    Opfer von Online-Betrug können gegen Finanzagent vorgehen

    Betrugsfälle, bei denen Opfer durch Täuschung dazu gebracht werden, Geld auf fremde Konten zu überweisen, sind kein seltenes Phänomen. Besonders perfide wird es, wenn die Empfänger dieser Gelder – oft ahnungslose oder leichtfertige Dritte – die Beträge weiterleiten und damit die Spur des Geldes verwischen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einem Urteil vom 17. Oktober 2025 (29 U 100/24) klargestellt, dass Opfer solcher Betrügereien direkt gegen die Geldwäscher vorgehen können, selbst wenn sie selbst grob fahrlässig gehandelt haben. Die Entscheidung zeigt, wie das Zivilrecht Schutz bietet, wenn das Strafrecht allein nicht ausreicht.

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  • Chinas strategischer Griff nach deutschen Geschäftsgeheimnissen

    Chinas strategischer Griff nach deutschen Geschäftsgeheimnissen

    Die Abhängigkeit Deutschlands von chinesischen Rohstoffen hat sich in den letzten Monaten zu einem handfesten Risiko für die hiesige Wirtschaft entwickelt. Im Zentrum steht ein scheinbar unscheinbares, doch unverzichtbares Gut: Seltene Erden. Diese 17 chemischen Elemente sind das Rückgrat moderner Technologien – von Smartphones über Elektroautos bis hin zu Rüstungsgütern.

    Doch seit China im April dieses Jahres seine Exportregeln für Seltene Erden verschärft und im Oktober weiter angezogen hat, geraten deutsche Unternehmen in einen gefährlichen Abhängigkeitskonflikt. Peking verlangt laut Presseberichten von ihnen nicht nur detaillierte Einblicke in Produktionsprozesse, Lieferketten und Kundendaten, sondern schafft damit Fakten, die weit über den Handel hinausreichen.

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  • Organisierte Kriminalität in Deutschland 2024

    Organisierte Kriminalität in Deutschland 2024

    „Crime as a Service“ und digitale Schattenwirtschaft als Herausforderung: Die Organisierte Kriminalität (OK) in Deutschland entwickelt sich rasant – weg von klassischen Clan-Strukturen, hin zu professionellen Dienstleistern, die ihre kriminellen Fähigkeiten wie ein legales Unternehmen anbieten. Das aktuelle Bundeslagebild des Bundeskriminalamts (BKA) für 2024 zeichnet ein alarmierendes Bild: Kriminelle Banden agieren zunehmend wie Start-ups der Schattenwirtschaft, spezialisieren sich auf Nischen wie Geldwäsche oder Gewaltausübung und vermarkten diese als „Crime as a Service“. Dabei zeigt sich immer deutlicher, wie Cyberkriminalität und organisierte Kriminalität miteinander verwoben sind.

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  • Großrazzia der Europäischen Staatsanwaltschaft: 48 Millionen Euro Steuerbetrug mit Briefkastenfirmen aufgedeckt

    Großrazzia der Europäischen Staatsanwaltschaft: 48 Millionen Euro Steuerbetrug mit Briefkastenfirmen aufgedeckt

    Gestern, am 24. Oktober 2025, führte die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO oder auch EUSta) eine groß angelegte Razzia in sieben Ländern durch, um einen mutmaßlichen Steuerbetrug im Umfang von 48 Millionen Euro zu untersuchen. Im Fokus steht ein organisiertes Netzwerk, das seit 2018 mithilfe von Briefkastenfirmen in mehreren EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich systematisch Mehrwertsteuer hinterzogen haben soll.

    Beachten Sie: Ich kommentiere im BeckOK-StPO ausgewählte RISTBV-Normen zu Arbeitsweise und Kompetenz der europäischen Staatsanwaltschaft.

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  • Werbeaussage über die Meldepflicht bei Bargeldgeschäften

    Werbeaussage über die Meldepflicht bei Bargeldgeschäften

    Werbeaussagen, die rechtliche Vorteile suggerieren, sind ein wirksames Marketinginstrument – doch wenn sie auf falschen Tatsachen beruhen, können sie schnell wettbewerbswidrig werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 19. September 2025 (Aktenzeichen 14 U 72/25) klargestellt, dass die Behauptung, Online-Bestellungen von Edelmetallen über 2.000 Euro seien „nicht meldepflichtig“, irreführend ist, wenn sie den Eindruck erweckt, im stationären Handel gelte etwas anderes. Vor ungewohntem Hintergrund wird hier aufgezeigt, wie wichtig eine präzise und rechtlich korrekte Kommunikation ist, insbesondere wenn es um komplexe Regelungen wie das Geldwäschegesetz geht.

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  • Westliche Spitzentechnologie für Russlands Atomarsenal in der Arktis: Strafrechtliche Gefahr?

    Westliche Spitzentechnologie für Russlands Atomarsenal in der Arktis: Strafrechtliche Gefahr?

    Aktuelle Recherchen eines internationalen Journalistenverbunds, an dem unter anderem NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung maßgeblich neben LeMonde beteiligt waren, decken auf, wie Russland sein Atomwaffenarsenal in der Region wohl mit westlicher Technologie absichert. Im Fokus der Recherchen „Russian Secrets“ steht ein geheimes Unterwasser-Spähsystem namens „Harmonie“, das darauf ausgelegt ist, feindliche U-Boote frühzeitig zu erkennen und so die eigenen nuklearen Kapazitäten zu schützen. Die Brisanz dieser Enthüllungen liegt nicht nur in der militärischen Dimension, sondern auch in der Frage, wie sensible Technologien aus Europa und den USA trotz Sanktionen und Exportkontrollen nach Russland gelangen konnten.

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  • Russische Hacker und ihre Aktivitäten

    Russische Hacker und ihre Aktivitäten

    Russische Hackergruppen sind weltweit für ihre hochentwickelten und weitreichenden Cyberangriffe bekannt. Oft werden diese Gruppen mit staatlicher Unterstützung in Verbindung gebracht. Sie verfolgen eine Vielzahl von Zielen, darunter politische Manipulation, Spionage, wirtschaftliche Sabotage und Desinformation. Insofern sind sie auch längst Teil einer hybriden Kriegsführung. Seit dem großflächigen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 hat Russland diese Form der Kriegsführung weiter ausdifferenziert.

    Neben klassischen Cyberangriffen durch Gruppen wie Fancy Bear oder Sandworm nutzt der Kreml zunehmend kriminelle Netzwerke als „Force Multiplier“. Dies hat zur Folge, dass laut aktuellen Erhebungen über 27 % der für russische Sabotageakte in Europa identifizierten Personen Vorstrafen haben – von Kleinkriminalität bis zu organisierter Kriminalität. Diese als „Spook-Gangster-Nexus“ bezeichnete Symbiose zwischen Geheimdiensten und kriminellen Akteuren ermöglicht es Moskau, Angriffe plausibel abzustreiten und gleichzeitig operative Flexibilität zu gewinnen. Diese Hacker-Aktivitäten haben, wie zu erwarten, erhebliche Auswirkungen auf die globale Cybersicherheit und stellen eine ernsthafte Bedrohung für staatliche und private Organisationen dar.

    Das russische Hacker-Ökosystem ist als komplexes und vielseitiges Netzwerk von Akteuren, Plattformen und Methoden wahrzunehmen, das sowohl für finanziell motivierte als auch staatlich unterstützte Cyberangriffe genutzt wird. Die enge Verknüpfung zwischen kriminellen Akteuren und staatlichen Stellen macht dieses Ökosystem besonders gefährlich und schwer zu bekämpfen.

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  • Beweiswürdigung wenn der einzige Belastungszeuge fehlt

    Beweiswürdigung wenn der einzige Belastungszeuge fehlt

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG, 206 StRR 227/25) hat in aktueller Entscheidung die hohen Anforderungen an die Beweiswürdigung in Konstellationen präzisiert, in denen der einzige Belastungszeuhe fehlt: Das Urteil hebt das Urteil des Landgerichts München I auf und verweist die Sache zurück, weil die Beweiswürdigung Lücken aufwies, die den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) verletzten.

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  • Zulässigkeit identifizierbarer Berichterstattung über Vorstandsarbeit

    Zulässigkeit identifizierbarer Berichterstattung über Vorstandsarbeit

    Das Landgericht Berlin (Az. 27 O 285/25) hat sich zur Zulässigkeit von Presseberichterstattung über interne Vorgänge in Führungsebenen geäußert, die auch für die Unternehmenspraxis von Relevanz sein können: Zentraler Ausgangspunkt ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Berichterstattung über angebliche Verfehlungen der Führungsspitze eines Versorgungswerks als Persönlichkeitsrechtsverletzung angesehen werden kann.

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  • Nexperia im Strudel der Geopolitik

    Nexperia im Strudel der Geopolitik

    Die jüngsten Entwicklungen um den niederländischen Halbleiterhersteller Nexperia werfen ein Schlaglicht auf die wachsende Verwundbarkeit globaler Lieferketten durch geopolitische Spannungen. Der Fall zeigt, wie schnell technologische Abhängigkeiten, unklare Governance-Strukturen und strategische Interessenkonflikte zu einer existenzbedrohenden Krise für ein Unternehmen und ganze Industrien eskalieren können.

    Für Führungskräfte in international agierenden Konzernen bietet die Nexperia-Affäre durchaus einige wertvolle Lehren – nicht nur in puncto Compliance, sondern auch in der Frage, wie Unternehmen in einem Umfeld zunehmender regulatorischer und politischer Unsicherheiten handlungsfähig bleiben. Im Folgenden stelle ich an hand der aktuellen Berichterstattung bei Managermagazin, Handelsblatt und veröffentlichen Dokumenten die Gesamtsituation dar – und schwenke zum Thema BCM.

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  • Haftungsrisiken und Compliance-Pflichten bei Ransomware-Angriffen

    Haftungsrisiken und Compliance-Pflichten bei Ransomware-Angriffen

    Ransomware-Angriffe gehören auch in aktuellen Studien zu den größten Bedrohungen für Unternehmen jeder Größe und Branche. Die Angriffe führen nicht nur zu operativen Stillständen und finanziellen Verlusten, sondern bergen auch erhebliche juristische Risiken – von strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen. Für Führungskräfte ist es daher entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können. Dieser Beitrag fasst die zentralen Erkenntnisse aus der juristischen Diskussion zusammen und gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflichten und Risiken.

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  • Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Wenn der Bundestag Beweise fordert

    Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Wenn der Bundestag Beweise fordert

    Grenzen der parlamentarischen Aufklärung: Am 23. Juli 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, StB 65/24) über einen Streit, der die Balance zwischen parlamentarischer Kontrollmacht und dem Schutz privater Rechte illustriert. Im Mittelpunkt stand die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die sich gegen ein Herausgabeverlangen des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages wehrte.

    Der Ausschuss hatte im Rahmen der Aufklärung der deutschen Energiepolitik nach dem Ukraine-Krieg umfassende Unterlagen von der DUH angefordert. Der BGH bestätigte die Rechtmäßigkeit des Verlangens – doch die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit darf ein Untersuchungsausschuss gehen? Und wo beginnen die Rechte der Betroffenen?

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  • Hybride Kriegsführung: Abwehr von Drohnen

    Hybride Kriegsführung: Abwehr von Drohnen

    Drohnen über Dänemark und Deutschland: Im September 2025 sorgten Drohnen erneut für Schlagzeilen, als der dänische Flughafen Aalborg den Luftraum für knapp eine Stunde sperren musste und Flüge ausfielen. Die dänische Regierung spricht von hybriden Angriffen, die Angst verbreiten sollen. Auch in Deutschland werden seit dem Ukraine-Krieg vermehrt russische Drohnen gesichtet, die militärische Transportrouten und NATO-Stützpunkte ausspionieren. Beide Länder verstärken ihre Abwehrmaßnahmen – doch wer darf Drohnen eigentlich abschießen, und unter welchen Voraussetzungen?

    Die jüngsten Vorfälle zeigen, wie Drohnen zu Werkzeugen hybrider Kriegsführung werden. Während Dänemark plant, neue Technologien zur Erkennung und Neutralisierung einzuführen, stellt sich die Frage: Wie weit dürfen Abwehrmaßnahmen gehen, und wer ist dafür zuständig?

    Hinweis: In meinem Aufsatz „Cyberwar, Hackbacks und Desinformation – Juristische und technische Implikationen unklarer Begriffe“, erschienen im AnwZert ITR 3/2025, gehe ich Fragen zu den juristischen Auswirkungen hybrider Kriegsführung auf den Grund.

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  • Konkludente Täuschung durch Rechnungsstellung

    Konkludente Täuschung durch Rechnungsstellung

    Die Abrechnung von Leistungen gegenüber Sozialversicherungsträgern ist ein zentrales Feld für betrügerische Manipulationen – nicht nur wegen der hohen finanziellen Volumina, sondern auch wegen der komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit seinem Beschluss vom 7. August 2025 (6 StR 239/24) hat der Bundesgerichtshof nun präzisiert, unter welchen Umständen die bloße Geltendmachung einer Forderung als konkludente Täuschung im Sinne des § 263 StGB gewertet werden kann.

    Die Entscheidung betrifft einen Fall aus der Pflegewirtschaft, in dem eine Geschäftsführerin über Jahre hinweg Rechnungen für Pflegeleistungen stellte, obwohl die gesetzlich vorgeschriebene verantwortliche Pflegefachkraft fehlte. Der BGH bestätigt die Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs, hebt jedoch die Einziehungsanordnung auf und gibt damit wichtige Impulse für die Dogmatik des Vermögensschadens und der Tatertragseinziehung.

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