Kategorie: Wirtschaftsstrafrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Überwachungspflicht des Aufsichtsrats – auch bei inaktiven Gesellschaften

    Überwachungspflicht des Aufsichtsrats – auch bei inaktiven Gesellschaften

    Die Überwachungspflicht des Aufsichtsrats ist ein zentrales Element der Corporate Governance in der Aktiengesellschaft. Doch wie weit reicht diese Pflicht, wenn die Gesellschaft vorübergehend keine Geschäfte tätigt? Mit seinem Urteil vom 14. Oktober 2025 (II ZR 78/24) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass selbst bei einem Stillstand der Geschäftstätigkeit die gesetzlichen Berichtspflichten des Vorstands und die korrespondierenden Kontrollobliegenheiten des Aufsichtsrats unberührt bleiben.

    Die Entscheidung betont, wie die Organe einer Aktiengesellschaft auch in Phasen der Inaktivität nicht in einen „Dornröschenschlaf“ verfallen dürfen – und dass ein Aufsichtsratsmitglied, das seine Überwachungsaufgaben vernachlässigt, für daraus resultierende Schäden haftet.

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  • Mikromanagement: Wenn Kontrolle die Führung lähmt

    Mikromanagement: Wenn Kontrolle die Führung lähmt

    Nicht alle Führungskräfte vertrauen auf die Fähigkeiten ihrer Teams. Stattdessen greifen manche zu einem Führungsstil, der kurzfristig Sicherheit suggeriert, langfristig jedoch erhebliche Schäden anrichtet: dem Mikromanagement. Was auf den ersten Blick wie engagierte Führung wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Bremsklotz für Motivation, Kreativität und unternehmerischen Erfolg … und hat Auswirkungen auch in rechtlicher Hinsicht.

    Hinweis: Dazu auch auf LinkedIn von mir den Beitrag beachten

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  • Grenzen der Selbstgeldwäsche

    Grenzen der Selbstgeldwäsche

    Der Bundesgerichtshof hat mit einem Beschluss (2 StR 637/24) grundsätzliche Fragen zur Selbstgeldwäsche und zur Einziehung von Taterträgen aufgegriffen. Die Grenzen zwischen legalem Umgang mit Vermögenswerten und strafbarer Verschleierung werden dabei ganz brauchbar deutlich – und welche Konsequenzen widersprüchliche Feststellungen für die Urteilsfindung haben können.

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  • Vorstandshaftung: Bundesgerichtshof zum Betrug durch Unterlassen

    Vorstandshaftung: Bundesgerichtshof zum Betrug durch Unterlassen

    Die Frage, unter welchen Umständen ein Vorstandsmitglied für betrügerische Machenschaften Dritter haftet, wirft komplexe rechtliche Abgrenzungsfragen auf. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 9. September 2025 (5 StR 244/25) klargestellt, dass die bloße Stellung als Organ einer Gesellschaft nicht automatisch eine Garantenpflicht gegenüber getäuschten Anlegern begründet.

    Die Entscheidung verdeutlicht die Grenzen zwischen zivilrechtlicher Organverantwortung und strafrechtlicher Haftung für Unterlassen – und wo die Rechtsprechung klare Trennlinien zieht. Besonders relevant wird dies in Konstellationen, in denen Mantelgesellschaften als Vehikel für betrügerische Systeme missbraucht werden.

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  • Künstliche Intelligenz in der Vorstandsarbeit

    Künstliche Intelligenz in der Vorstandsarbeit

    Künstliche Intelligenz in der Unternehmensführung hat längst die Vorstandsetagen erreicht, und was vor wenigen Jahren noch wie Science-Fiction klang, ist schon jetzt ernste Realität: Algorithmen analysieren Markttrends, bereiten strategische Entscheidungen vor und unterstützen sogar bei der Compliance-Überwachung. Doch während einige Unternehmen KI wohl bereits als selbstverständliches Werkzeug nutzen, zögern andere – aus Unsicherheit, Skepsis oder schlichtweg wegen unklarer rechtlicher Rahmenbedingungen. Dabei stellt sich nicht mehr die Frage, ob KI in der Vorstandsarbeit eine Rolle spielen wird, sondern wie sie sinnvoll und verantwortungsvoll eingesetzt werden kann.

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  • Einziehung und Vermögensarrest – was ist zu tun?

    Einziehung und Vermögensarrest – was ist zu tun?

    Die Einziehung von Vermögenswerten und der Vermögensarrest zählen zu den schärfsten Eingriffen des Staates in das Eigentum von Bürgern und Unternehmen. Sie sind nicht nur strafrechtlich, sondern auch wirtschaftlich von erheblicher Tragweite. Während die Einziehung darauf abzielt, dem Täter oder Beteiligten die aus einer Straftat erlangten Vorteile zu entziehen, dient der Vermögensarrest der Sicherung dieser Ansprüche bereits im Ermittlungsverfahren. Beide Maßnahmen werfen komplexe rechtliche Fragen auf: Wann ist eine Einziehung verhältnismäßig? Wie kann man sich als Betroffener wehren? Und welche strategischen Schritte sind ratsam, um wirtschaftliche Schäden zu begrenzen?

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  • Kampf gegen gefälschtes Spielzeug

    Kampf gegen gefälschtes Spielzeug

    Die Bekämpfung gefälschter Waren ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der europäischen Strafverfolgungsbehörden. Besonders brisant wird es, wenn es um Produkte geht, die direkt Kinder betreffen: Spielzeug. Zwischen 2020 und 2025 führte Europol die Operation LUDUS durch, eine groß angelegte, internationale Aktion gegen den Handel mit gefälschtem Spielzeug. Ein kürzlich veröffentlichtes Papier fasst die Ergebnisse dieser fünfjährigen Initiative zusammen und gibt Einblicke in die Strukturen, Risiken und Entwicklungen dieses illegalen Marktes.

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  • Online-Glücksspiel: Landgericht Aachen zur Nichtigkeit von Glücksspielverträgen

    Online-Glücksspiel: Landgericht Aachen zur Nichtigkeit von Glücksspielverträgen

    Die Frage, ob Verluste aus Online-Glücksspielen zurückverlangt werden können, beschäftigt Gerichte seit Jahren. Mit seinem Urteil vom 25. März 2025 (Aktenzeichen 15 O 109/24) hat das Landgericht Aachen eine klare Position bezogen: Verträge über Online-Casinospiele, die gegen das Totalverbot des Glücksspielstaatsvertrags 2012 (GlüStV) verstoßen, sind nichtig – und Spieler können ihre Einsätze zurückfordern.

    Die Entscheidung reiht sich in eine Serie aktueller Urteile ein, die das Spannungsfeld zwischen nationalem Glücksspielrecht, Unionsrecht und Verbraucherschutz ausloten. Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht trotz unionsrechtlicher Zweifel an der Wirksamkeit des deutschen Totalverbots keine Veranlassung sah, das Verfahren auszusetzen. Stattdessen betonte es die Schutzbedürftigkeit der Spieler und die Notwendigkeit, unerlaubte Glücksspielangebote zivilrechtlich zu sanktionieren.

    Hinweis: In unserer Kanzlei werden ausschliesslich Anbieter von Glücksspielen beraten – wir vertreten und beraten nicht zur aktiven Rückforderung solcher Zahlungen!

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  • Kein automatischer Vergütungsanspruch für GmbH-Geschäftsführer

    Kein automatischer Vergütungsanspruch für GmbH-Geschäftsführer

    OLG Frankfurt zur Trennung von Organstellung und Anstellungsverhältnis: Ein GmbH-Geschäftsführer hat allein aufgrund seiner Organstellung keinen Anspruch auf Vergütung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Beschluss vom 30. Dezember 2024 (26 W 1/24) klarstellt. Die Entscheidung betont die rechtliche Trennung zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer und dem zugrundeliegenden Anstellungsverhältnis.

    Selbst wenn eine einstweilige Verfügung die Abberufung eines Geschäftsführers vorläufig verhindert, folgt daraus nicht automatisch die Pflicht zur Weiterzahlung seines Gehalts. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, zwischen gesellschaftsrechtlichen und schuldrechtlichen Pflichten zu unterscheiden – und dass Ordnungsmittelverfahren nicht zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche genutzt werden können.

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  • Vorsätzliches Löschen betrieblicher Daten als Kündigungsgrund

    Vorsätzliches Löschen betrieblicher Daten als Kündigungsgrund

    Die vorsätzliche Löschung betrieblicher Daten durch einen Arbeitnehmer stellt einen besonders schwerwiegenden Vertrauensbruch dar, der in der Regel eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Doch wann ist der Tatbestand erfüllt, und welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an die Beweislast des Arbeitgebers?

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in einem aktuellen Urteil (14 Sa 80/25) klargestellt, dass das unbefugte Entfernen von E-Mails und Passworttabellen einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann – selbst wenn die Daten theoretisch wiederherstellbar wären. Der Fall zeigt, wie schnell eine Vertrauensposition, insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Buchhaltung, zerstört werden kann und welche Konsequenzen dies für beide Seiten hat.

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  • Korruptionsskandal bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft

    Korruptionsskandal bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft

    Verstrickungen zwischen Justiz und organisierter Kriminalität: In Baden-Württemberg erschüttert ein ungewöhnlicher Korruptionsfall die Justiz: Sieben Mitarbeiter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft stehen unter dem Verdacht, Dienstgeheimnisse weitergegeben und sich bestechen lassen zu haben. Die Ermittlungen, die ursprünglich von einem gewaltsamen Konflikt zwischen rivalisierenden Security-Unternehmen ausgingen, haben sich zu einem handfesten Skandal ausgeweitet, der bis in die Strukturen der Staatsanwaltschaft reicht.

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  • Serienmordverdacht gegen Krankenhauspfleger: Strafrechtliche Haftung des Krankenhaus-Managements?

    Serienmordverdacht gegen Krankenhauspfleger: Strafrechtliche Haftung des Krankenhaus-Managements?

    Ein ehemaliger Krankenpfleger steht im Verdacht, über Jahre hinweg auf zwei Palliativ- und Intensivstationen in Nordrhein-Westfalen gezielt Patienten durch Überdosen an Beruhigungs- und Schmerzmitteln getötet zu haben.

    Die Ermittler gehen aktuell von weit über 20 weiteren Mordverdachtsfällen aus, zusätzlich zu den bereits vorgeworfenen und gerichtlich bereits verhandelten zehn Morden und zahlreichen Mordversuchen (das Urteil des LG Aachen ist nicht rechtskräftig und es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung!). Da inzwischen auch gegen eine unbestimmte Zahl Dritter ermittelt werden soll, möchte ich mich kurz mit der Frage der Haftung dieser beschäftigen.

    Zu meinem Hintergrund: Neben meiner originären Tätigkeit als Strafverteidiger verteidige und berate ich in der IT- und Criminal-Compliance; ich bin zertifiziert in Compliance (Fernuni Hagen) und Krisenkommunikation (SRH) – zudem habe ich alleine in diesem Jahr in mehreren Fällen Ärzte hinsichtlich des Vorwurfs versuchter Körperverletzungs- und Tötungsdelikte verteidigt.

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  • Fälschung von Kontoverbindung: Risikolast bei unwahrscheinlichen Kausalverläufen

    Fälschung von Kontoverbindung: Risikolast bei unwahrscheinlichen Kausalverläufen

    Was passiert, wenn eine Kontoverbindung durch einen unbekannten Dritten manipuliert wird und das Geld auf ein falsches Konto fließt? Wer haftet, wenn die Fälschung auf einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf beruht – der Gläubiger, der die Daten übermittelt hat, oder der Schuldner, der die Überweisung veranlasst? Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 2025 (IV ZR 161/24) klargestellt: Bei einer Fälschung, die nicht der Sphäre des Gläubigers zuzurechnen ist, bleibt das Verlustrisiko beim Schuldner. Es wird hier deutlich, wie eng die Grenzen der Gefahrtragung nach § 270 BGB gezogen sind – und wann Ausnahmen greifen. Die Ausführungen sind auch im Cybercrime von Interesse, wo fehlgeleitete Überweisungen ein Standard-Angriffsszenario sind.

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  • Untreue und Einziehung von Taterträgen

    Untreue und Einziehung von Taterträgen

    Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2025 (6 StR 668/24) wirft grundlegende Fragen zur strafrechtlichen Behandlung von Untreuefällen auf, in denen Täter versuchen, durch nachträgliche Zahlungsanweisungen die Einziehung von Taterträgen abzuwenden. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen tatsächlicher Schadenskompensation und bloßer formaler Erfüllungshandlung.

    Der BGH stellt klar: Eine Überweisungsanweisung allein reicht nicht aus, um den staatlichen Einziehungsanspruch entfallen zu lassen. Vielmehr bedarf es des tatsächlichen Leistungserfolgs – also der Gutschrift auf dem Konto des Geschädigten. Gleichzeitig zeigt das Urteil, wie komplex die Anwendung des § 46a StGB (Täter-Opfer-Ausgleich) in Wirtschaftsstrafsachen sein kann, insbesondere wenn es um die Frage geht, ob eine Wiedergutmachung tatsächlich auf persönlichem Verzicht oder erheblichen Leistungen des Täters beruht.

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  • Gewerbeuntersagung bei strafrechtlichen Verurteilungen

    Gewerbeuntersagung bei strafrechtlichen Verurteilungen

    Die Gewerbeordnung setzt für die Ausübung eines selbstständigen Gewerbes nicht nur fachliche Qualifikationen, sondern auch persönliche Zuverlässigkeit voraus. Doch was passiert, wenn ein Unternehmer wegen Steuerhinterziehung oder anderer wirtschaftsstrafrechtlicher Delikte verurteilt wird? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) hat in einem Beschluss vom 16. Juni 2025 (Az. 22 ZB 25.893) klargestellt, dass mehrfache strafrechtliche Verurteilungen eine Gewerbeuntersagung rechtfertigen können – selbst wenn der Betroffene später seine Geschäftsabläufe verbessert.

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