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Kategorie: Betrug

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Betrug (§263 StGB): Ein Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB) liegt vor, wenn jemand durch Täuschung oder arglistige Täuschung das Vermögen eines anderen erlangt oder sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.

Eine Täuschung liegt vor, wenn jemand bei einem anderen durch Vorspiegelung oder Verschweigen von Tatsachen bewusst eine falsche Vorstellung hervorruft, um ihn zu einer Handlung zu veranlassen. Eine arglistige Täuschung setzt darüber hinaus voraus, dass die Täuschung vorsätzlich erfolgt und der andere in die Irre geführt werden soll.

Der Betrug setzt weiter voraus, dass die Täuschung bei dem anderen einen Irrtum hervorgerufen hat, der ihn zu einer Vermögensverfügung veranlasst hat. Außerdem muss der Täter zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich des Vermögensschadens haben, den er durch sein Handeln herbeiführt.

Betrug ist nach § 263 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren erhöht werden. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Betrug zur Strafverteidigung zur Verfügung.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Opfer von Online-Betrug können gegen Finanzagent vorgehen

    Opfer von Online-Betrug können gegen Finanzagent vorgehen

    Betrugsfälle, bei denen Opfer durch Täuschung dazu gebracht werden, Geld auf fremde Konten zu überweisen, sind kein seltenes Phänomen. Besonders perfide wird es, wenn die Empfänger dieser Gelder – oft ahnungslose oder leichtfertige Dritte – die Beträge weiterleiten und damit die Spur des Geldes verwischen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einem Urteil vom 17. Oktober 2025 (29 U 100/24) klargestellt, dass Opfer solcher Betrügereien direkt gegen die Geldwäscher vorgehen können, selbst wenn sie selbst grob fahrlässig gehandelt haben. Die Entscheidung zeigt, wie das Zivilrecht Schutz bietet, wenn das Strafrecht allein nicht ausreicht.

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  • Kein Versicherungsschutz bei Phishing

    Kein Versicherungsschutz bei Phishing

    Nicht jeder Schaden, der durch digitale Täuschung entsteht, ist automatisch durch eine Hausratversicherung mit Internetschutz abgedeckt, wie das Landgericht Bielefeld in einem aktuellen Hinweisbeschluss vom 25. September 2025 (22 S 81/25) klargestellt hat. Hier wird ausgearbeitet unter welchen Voraussetzungen Versicherer für solche Schäden haften – und wo die Grenzen des Deckungsschutzes liegen.

    Hinweis: Beachten Sie dazu meinen Aufsatz „Das aktuelle Recht der Cyberversicherungen in „Kommunikation & Recht“, Heft 6/2025, S.373). Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Werbung mit Preisermäßigung muss niedrigsten Gesamtpreis des beworbenen Produkt der letzten 30 Tage angeben

    Werbung mit Preisermäßigung muss niedrigsten Gesamtpreis des beworbenen Produkt der letzten 30 Tage angeben

    Werbung mit Preisermäßigungen ist ein zentrales Instrument des Handels, um Kunden zu gewinnen und den Absatz zu steigern … doch wo Rabatte locken, lauern auch rechtliche Fallstricke: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 (I ZR 183/24) klare Maßstäbe für die Transparenz von Preisangaben gesetzt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Händler den „niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage“ bei der Bewerbung von Sonderangeboten darstellen müssen, um Verbraucher nicht zu täuschen.

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  • Cybercrime-as-a-Service: SIM-Farmen im Fokus der Ermittler

    Cybercrime-as-a-Service: SIM-Farmen im Fokus der Ermittler

    Am 10. Oktober 2025 schlugen europäische Ermittler in Lettland zu und beendeten damit eine wohl recht aufwendige Operation gegen organisierte Cyberkriminalität: Unter dem Codenamen „SIMCARTEL“ wurde ein hochprofessionelles Netzwerk zerschlagen, das Kriminellen weltweit die Infrastruktur für Betrug, Identitätsdiebstahl und andere schwere Straftaten bereitstellte. Die Dimensionen des Falls zeigen, wie sehr sich Cyberkriminalität industrialisiert hat – und warum internationale Zusammenarbeit heute unverzichtbar ist.

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  • Großrazzia der Europäischen Staatsanwaltschaft: 48 Millionen Euro Steuerbetrug mit Briefkastenfirmen aufgedeckt

    Großrazzia der Europäischen Staatsanwaltschaft: 48 Millionen Euro Steuerbetrug mit Briefkastenfirmen aufgedeckt

    Gestern, am 24. Oktober 2025, führte die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO oder auch EUSta) eine groß angelegte Razzia in sieben Ländern durch, um einen mutmaßlichen Steuerbetrug im Umfang von 48 Millionen Euro zu untersuchen. Im Fokus steht ein organisiertes Netzwerk, das seit 2018 mithilfe von Briefkastenfirmen in mehreren EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich systematisch Mehrwertsteuer hinterzogen haben soll.

    Beachten Sie: Ich kommentiere im BeckOK-StPO ausgewählte RISTBV-Normen zu Arbeitsweise und Kompetenz der europäischen Staatsanwaltschaft.

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  • Cyber-Freibeuter: Wollen die USA böswillige Hacker legalisieren?

    Cyber-Freibeuter: Wollen die USA böswillige Hacker legalisieren?

    Rückkehr der Kaperbriefe: Die USA stehen möglicherweise vor einem beispiellosen Schritt im Kampf gegen Cyberkriminalität: Mit dem Scam Farms Marque and Reprisal Authorization Act of 2025 will der Kongress ein jahrhundertealtes Instrument wiederbeleben – die Letters of Marque and Reprisal, auch bekannt als Kaperbriefe. Historisch erlaubten diese privaten Schiffseignern, im Namen ihres Landes feindliche Handelsflotten zu kapern.

    Nun sollen Cyber-Freibeuter ähnliche Rechte erhalten, um ausländische Hacker, Betrugsnetzwerke und staatlich unterstützte Cyberkriminelle zu bekämpfen. Doch was auf den ersten Blick wie eine innovative Lösung wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als höchst umstrittenes Unterfangen, das tiefgreifende rechtliche, ethische und strategische Fragen aufwirft.

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  • Konkludente Täuschung durch Rechnungsstellung

    Konkludente Täuschung durch Rechnungsstellung

    Die Abrechnung von Leistungen gegenüber Sozialversicherungsträgern ist ein zentrales Feld für betrügerische Manipulationen – nicht nur wegen der hohen finanziellen Volumina, sondern auch wegen der komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit seinem Beschluss vom 7. August 2025 (6 StR 239/24) hat der Bundesgerichtshof nun präzisiert, unter welchen Umständen die bloße Geltendmachung einer Forderung als konkludente Täuschung im Sinne des § 263 StGB gewertet werden kann.

    Die Entscheidung betrifft einen Fall aus der Pflegewirtschaft, in dem eine Geschäftsführerin über Jahre hinweg Rechnungen für Pflegeleistungen stellte, obwohl die gesetzlich vorgeschriebene verantwortliche Pflegefachkraft fehlte. Der BGH bestätigt die Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs, hebt jedoch die Einziehungsanordnung auf und gibt damit wichtige Impulse für die Dogmatik des Vermögensschadens und der Tatertragseinziehung.

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  • Inhaltlich falscher Fortbildungsnachweis einer Fahrschule: Keine mittelbare Falschbeurkundung!

    Inhaltlich falscher Fortbildungsnachweis einer Fahrschule: Keine mittelbare Falschbeurkundung!

    Die Frage, wann ein Verwaltungsakt trotz inhaltlicher Fehler noch als wirksam anzusehen ist, gehört zu den subtilen, aber praktisch bedeutsamen Problemen des öffentlichen Rechts. Das Landgericht Heilbronn hat sich in einem aktuellen Beschluss vom 8. September 2025 mit dieser Thematik auseinandergesetzt – und dabei klargestellt, dass nicht jede Rechtswidrigkeit automatisch zur Nichtigkeit führt.

    Im Mittelpunkt stand die Vorlage eines inhaltlich falschen Fortbildungsnachweises zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B um die Schlüsselzahl 196. Die Entscheidung zeigt, wie eng strafrechtliche Tatbestände wie die mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB) mit verwaltungsrechtlichen Grundsätzen verwoben sind. Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht hier eine klare Trennlinie zwischen der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts und seiner Wirksamkeit zieht – mit Konsequenzen für die Strafbarkeit der Beteiligten.

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  • „Operation Calypso“ der EU-Staatsanwaltschaft

    „Operation Calypso“ der EU-Staatsanwaltschaft

    Die Schlagzeilen sind spektakulär: 2.435 beschlagnahmte Container, 800 Millionen Euro Steuerschaden, Festnahmen in vier Ländern. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) hat mit der „Operation Calypso“ einen der größten Schläge gegen organisierte Zoll- und Steuerkriminalität in der Geschichte der EU geführt. Im Mittelpunkt steht ein mutmaßlich von chinesischen Netzwerken gesteuertes System, das seit Jahren Zölle und Mehrwertsteuer in industriellem Ausmaß umging.

    Doch hinter den großen Zahlen und den Bildern von beschlagnahmten E-Bikes und Textilien verbergen sich komplexe rechtliche Fragen – insbesondere für Unternehmen, Spediteure und Importeure, die plötzlich im Visier der Ermittler stehen. Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Steuerstrafrecht und Kommentator der Arbeit der europäischen Staatsanwaltschaft sehe ich in diesem Fall nicht nur ein Beispiel für effektive Strafverfolgung, sondern auch ein Warnsignal für alle, die im internationalen Handel tätig sind. Vor allem die Einziehung von Vermögenswerten – ein Instrument, das in solchen Fällen oft rigoros eingesetzt wird – birgt erhebliche Risiken, aber auch Verteidigungspotenzial.

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  • Trickbetrug als absetzbare steuerliche Belastung?

    Trickbetrug als absetzbare steuerliche Belastung?

    Das Finanzgericht Münster befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von Betrugsverlusten: Die Frage, ob Verluste aus Straftaten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können, beschäftigt Finanzgerichte immer wieder mal. Besonders brisant wird es, wenn Opfer von Trickbetrug – wie im Fall der sogenannten „Schockanrufe“ beim „Enkeltrick“ – hohe Summen verlieren und diese als steuerlich abzugsfähig anerkannt bekommen möchten.

    In einem aktuellen Urteil vom 2. September 2025 (Aktenzeichen 1 K 360/25 E) hat das Finanzgericht Münster klargestellt, dass solche Verluste nicht ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) anerkannt werden. Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen auf: Wann ist ein Vermögensverlust durch eine Straftat so außergewöhnlich, dass der Staat ihn steuerlich entlastet? Und wo endet die individuelle Verantwortung des Opfers, sich vor Betrug zu schützen?

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  • LG Frankfurt aM zum Nachweis einer Täuschung in Programmierer-Prüfung

    LG Frankfurt aM zum Nachweis einer Täuschung in Programmierer-Prüfung

    Verdächtiger Programmcode: Die Digitalisierung im Unialltag, speziell bei Prüfungen, ist natürlich eine echte Herausforderungen – gerade wenn es darum geht, faire Prüfungsbedinungen zu schaffen und Täuschungsversuche zu unterbinden. Ein besonders brisanter Fall landete im Jahr 2022 vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-01 S 89/22): Ein Student der Fachrichtung Business Administration hatte eine Online-Klausur im Fach „Introduction to Programming” geschrieben, die von der Hochschule als Täuschungsversuch gewertet und mit null Punkten bewertet wurde.

    Der Grund? Der Student hatte in einer Aufgabe exakt das Ergebnis geliefert, das nur dann korrekt gewesen wäre, wenn er verbotene Hilfsmittel genutzt hätte – konkret eine Python-Programmierumgebung. Zur Überprüfung der Eigenständigkeit der Leistungen hatte die Hochschule unsichtbare Zeichen in den Klausurtext eingebaut. Diese führten bei einem Kopieren in ein externes Programm zu einem anderen Ergebnis als die sichtbare Aufgabenstellung. Der Student bestritt, getäuscht zu haben, und klagte auf Neubewertung. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage ab und bestätigte damit die Entscheidung der Hochschule. Die Begründung des Gerichts wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit reicht der Beurteilungsspielraum von Hochschulen bei Verdacht auf Prüfungsbetrug? Und welche Beweisanforderungen gelten, wenn sich ein Student gegen den Vorwurf der Täuschung wehrt?

    Der Fall illustriert nicht nur die technischen Möglichkeiten der Betrugserkennung in Online-Prüfungen, sondern auch die rechtlichen Maßstäbe, die Zivilgerichte anlegen, wenn es um die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen an privaten Hochschulen geht. Während öffentliche Hochschulen in solchen Fällen oft vor den Verwaltungsgerichten landen, müssen Studierende privater Hochschulen den Zivilrechtsweg beschreiten – mit eigenen Regeln und Hürden. Was das konkret bedeutet, zeigt ein Blick auf die aktuelle Rechtsprechung, die sich in den letzten Jahren zu einem klaren System verdichtet hat.

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  • Organisierter Sozialbetrug

    Organisierter Sozialbetrug

    In den vergangenen Monaten ist das Thema „organisierter Sozialbetrug“ in den Fokus der politischen Diskussion geraten. Schlagzeilen über eine angebliche „Bürgergeld-Mafia“ prägen die Debatte, verbunden mit Forderungen nach härteren Kontrollen und schärferen Sanktionen. Hintergrund sind Fälle, in denen kriminelle Strukturen Menschen aus Osteuropa nach Deutschland bringen, um sie hier mit fingierten Arbeitsverträgen und Meldeadressen als Leistungsempfänger auftreten zu lassen. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, erhaltene Bürgergeld-Leistungen an die Hintermänner abzuführen und leben oftmals selbst in prekären Verhältnissen.

    Während einige Städte im Ruhrgebiet von systematischem Missbrauch berichten und Kommunalpolitiker von „mafiösen Strukturen“ sprechen, weisen andere Stimmen auf die dünne Datenbasis hin. Tatsächlich gab es 2024 bundesweit 421 eingeleitete Verfahren wegen bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs – eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr, aber angesichts von Millionen Leistungsbeziehern ein zahlenmäßig überschaubarer Anteil. Zudem münden viele Verfahren nicht in Verurteilungen, sodass der tatsächliche Umfang des Problems ebenso schwer zu erfassen ist wie die Größe des Dunkelfeldes.

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  • KI im Visier der Cyberkriminalität

    KI im Visier der Cyberkriminalität

    Wie künstliche Intelligenz die Bedrohungslandschaft verändert: Cyberkriminalität war schon immer ein Wettrüsten zwischen Angreifern und Verteidigern. Doch seit künstliche Intelligenz in die Hände von Hackern, Betrügern und staatlichen Akteuren gelangt, hat sich das Spiel grundlegend verändert. Eine aktuelle Studie des KI-Unternehmens Anthropic, bekannt für sein Sprachmodell Claude, wirft ein beunruhigendes Licht auf die neuen Methoden, mit denen Kriminelle KI-Systeme missbrauchen. Die Ergebnisse zeigen: KI ist nicht länger nur ein Werkzeug für Effizienzsteigerung oder Forschung – sie wird zur Waffe. Und sie wird bereits eingesetzt, oft mit erschreckender Präzision.

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  • Bankrott, Buchführungspflichten und die Fallstricke der Insolvenz

    Bankrott, Buchführungspflichten und die Fallstricke der Insolvenz

    Die Abgrenzung zwischen nachlässigem Wirtschaften und strafbarem Bankrott ist oft eine Frage der Details. Das zeigt ein aktueller Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2025 (4 StR 541/24), in dem das Gericht die Verurteilung eines faktischen Geschäftsführers wegen Bankrotts in mehreren Fällen aufhob und gleichzeitig grundsätzliche Klarstellungen zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit traf. Der Fall illustriert, wie schnell unternehmerisches Fehlverhalten in der Krise zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann – aber auch, wo die Grenzen der Strafbarkeit liegen.

    Dabei ging es um einen Angeklagten, der als faktischer Geschäftsführer zweier GmbHs fungierte und wegen Bankrotts, Insolvenzverschleppung sowie Vorenthaltens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Der BGH hob Teile des Urteils auf und verwies die Sache zurück, weil das Landgericht Hagen in zentralen Punkten die rechtlichen Anforderungen an die Tatbestände des Bankrotts verkannt hatte. Besonders aufschlussreich sind die Ausführungen des Gerichts zu den Voraussetzungen der Buchführungspflichten, der Feststellung von Zahlungsunfähigkeit und den Grenzen der Täuschungshandlungen im Insolvenzkontext.

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  • BVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)

    BVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)

    Digitalisierung und Strafverfolgung im Spannungsfeld der Grundrechte: Während Kommunikationsdienste wie Messenger, Cloud-Speicher und Voice-over-IP-Telefonie für Nutzer selbstverständlich geworden sind, sehen sich Ermittlungsbehörden mit einer wachsenden Herausforderung konfrontiert: Verschlüsselung. Wo früher Telefonate oder E-Mails noch im Klartext abgehört werden konnten, liefern Provider heute oft nur noch unlesbare Datenströme.

    Die Antwort des Gesetzgebers darauf waren die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ, § 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3 StPO) und die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO), die beide einen direkten Zugriff auf informationstechnische Systeme (IT-Systeme) ermöglichen. Doch diese Maßnahmen werfen tiefgreifende verfassungsrechtliche Fragen auf: Dürfen Ermittler heimlich in private Geräte eindringen, um Verschlüsselung zu umgehen? Wo liegen die Grenzen zwischen effektiver Strafverfolgung und unzulässiger Grundrechtsbeeinträchtigung?

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