Das Landgericht Hamburg (416 O 7/11) hat einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch erkannt, wenn ein Online-Portal (hier: Ein Portal rund um Mobilfunk & Co. mit angeschlossenem Online-Shop) sich zum einen als „unabhängig“ bezeichnet, zugleich aber über Unternehmen redaktionell berichtet, die Werbepartner des Portals waren. Ein Online-Shop sah sich hierdurch wettbewerbsrechtlich benachteiligt, klagte und gewann.
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Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht in schriftlicher Form vor, lediglich eine Stellungnahme des betroffenen Portals, zu finden hier. Es bleibt abzuwarten, was von der Sache zu halten ist. Erst mit der Prüfung des Urteils wird sich ergeben, inwiefern hier wirklich eine Bedrohung für die Vielzahl von (Hobby-)Nachrichtenmagazinen im Internet besteht oder nicht doch konkrete Umstände eine Rolle gespielt haben.
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