Zollpay.de: Keine Paysafecard für den Zoll

Mal wieder rollt eine Mailwelle mit einem alten, aber etablierten Betrugsversuch: Scheinbar von DeutschePost.de kommt eine Mail, mit der man informiert wird, dass wegen ausstehender Steuern eine Zahlung an den geleistet werden „muss“.

DeutschePost.de und Zollpay.de: Keine Paysafecard für den Zoll

Mailheader lesen

Selbst wenn man geneigt ist, diese Mail ernst zu nehmen, ist wie immer der erste Blick in die Mailheader angezeigt. Hier sieht man sofort, dass die Mail gerade nicht von DeutschePost.de kommt, sondern vielmehr aus dem Netzwerk des Providers Layershift:

Zollpay.de: Keine Paysafecard für den Zoll - Rechtsanwalt Ferner

Man kann sich noch die Arbeit machen und nochmals die abfragen, etwa über Domaintools landet man dann sofort bei Layershift.

Rechtsanwalt Jens Ferner zum Betrug mit Paysafecard und angeblichen Zollgebühren

E-Mails sind nicht so einfach, wie man glaubt, in unserem Alltag zeigen sich immer mehr Menschen mit der Handhabung von Mails überfordert: Vom Lesen des SPAM-Ordners, über die Kenntnis, dass manche Mailprogramme einen lokalen Werbeordner haben bis zum richtigen Umgang mit Mailheadern. Wenn Sie Mails nutzen wollen, müssen Sie mit diesen Themen umgehen können – sonst sind Sie ein potenzielles Betrugsopfer!

Beispielhafte Mail als Text

Ihr DHL-Paket: Nr. RR00644959390DE, versandt am 12.07.2022, wird bearbeitet. Damit wir Ihr Paket liefern können, werden dem Importeur die Mehrwertsteuerkosten erneut in Rechnung gestellt.

Nach den geltenden Zollbestimmungen ist jede Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einem Handelswert von mehr als 22 EUR unabhängig von der Art der Waren steuerpflichtig *.

* Artikel 134-I und II-1 ° des CGI: GESETZ Nr. 2012-1510 vom 03. Mai 2017 – Art. 68 (V) Die Validierung des Paysafecard-Guthabens für die Zahlung von Zollgebühren ist gültig.

Um die Zustellung Ihres Pakets für Ihre Heimatadresse zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihre nicht bezahlten Zollgebühren zu regulieren, indem Sie die folgenden Schritte ausführen, um die Zustellung Ihres Pakets abzuschließen:

Zoll nimmt keine Paysafecard

Werden Sie nicht nervös und denken Sie auch nach: Wir erhalten solche Mails regelmäßig an Adressen, die nicht nach außen gerichtet genutzt werden; wenn Sie also kein Paket erwarten oder eine E-Mail-Adresse angeschrieben wurde, die sie gar nicht mehr nutzen, kann es Sie nicht betreffen.

Der wichtigste Punkt: Der Zoll nimmt keine anonymen Zahlungen oder Zahlungen in Krypto-/Fremdwährungen an (leider stellt man auf der Seite nicht die beliebte Betrugsmasche via Paysafe klar). Die Vorstellung, eine deutsche Behörde nimmt Zahlungen ohne Quittung oder außerhalb des SEPA-Zahlungsverkehrs an, ist heutzutage geradezu absurd.

Der Ratschlag daher: Denken Sie nicht darüber nach, werden Sie nicht nervös, klicken Sie auf keinen Link, rufen Sie nirgendwo an um noch mal nachzufragen (auch nicht bei uns). Löschen Sie die Mail sofort und fertig.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.