Das LKA NRW hat das „Cybercrime Lagebild für NRW 2015“ bekannt gegeben. Hierbei zeigt sich weiterhin ein auf den ersten Blick zu erkennender Rückgang der IT-Straftaten, was aber nur sehr bedingte Rückschlüsse zulässt. So erinnert das LKA daran, dass die PKS mit veränderten Daten gefüttert wird:
Im Jahr 2014 wurde damit begonnen, Delikte der Cybercrime bundeseinheitlich nur noch in der PKS zu erfassen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Handlung des Täters innerhalb Deutschlands vorliegen.
Ob sinnvoll oder nicht, jedenfalls sollten man sich mit Rückschlüssen hinsichtlich Daten vor 2014 eher zurückhalten.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.