PKS: Cybercrime Lagebild für NRW 2015

Das LKA NRW hat das „Cybercrime Lagebild für NRW 2015“ bekannt gegeben. Hierbei zeigt sich weiterhin ein auf den ersten Blick zu erkennender Rückgang der IT-Straftaten, was aber nur sehr bedingte Rückschlüsse zulässt. So erinnert das LKA daran, dass die PKS mit veränderten Daten gefüttert wird:

Im Jahr 2014 wurde damit begonnen, Delikte der Cybercrime bundeseinheitlich nur noch in der PKS zu erfassen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Handlung des Täters innerhalb Deutschlands vorliegen.

Ob sinnvoll oder nicht, jedenfalls sollten man sich mit Rückschlüssen hinsichtlich Daten vor 2014 eher zurückhalten.

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.