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PKS: Cybercrime Lagebild für NRW 2015

Das LKA NRW hat das „Cybercrime Lagebild für NRW 2015“ bekannt gegeben. Hierbei zeigt sich weiterhin ein auf den ersten Blick zu erkennender Rückgang der IT-Straftaten, was aber nur sehr bedingte Rückschlüsse zulässt. So erinnert das LKA daran, dass die PKS mit veränderten Daten gefüttert wird:

Im Jahr 2014 wurde damit begonnen, Delikte der Cybercrime bundeseinheitlich nur noch in der PKS zu erfassen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Handlung des Täters innerhalb Deutschlands vorliegen.

Ob sinnvoll oder nicht, jedenfalls sollten man sich mit Rückschlüssen hinsichtlich Daten vor 2014 eher zurückhalten.

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Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.