Wettbewerbsrecht: Kein Regelstreitwert in Wettbewerbssachen

Der Bundesgerichtshof (I ZR 95/14) hat “Regelstreitwerten” im Wettbewerbsprozess eine klare Absage erteilt. Hintergrund ist der Gedanke so mancher Kammer, dass man bei typisiserten Wettbewerbsverfahren kurzerhand auch einen “typischen” Streitwert annimmt. Dem erteilt der Bundesgerichthof nun eine klare Absage:

Zwar begegnet es Bedenken, dass das Berufungsgericht bei der Festsetzung des Streitwerts von einem Regelstreitwert ausgegangen ist, den es für durchschnittliche Wettbewerbssachen in Klageverfahren mit 20.000 € bemisst. Denn die Festsetzung eines solchen Regelstreitwerts für Wettbewerbssachen ist mit den Vorschriften des § 3 ZPO und des § 51 Abs. 2 GKG nicht vereinbar, die eine Ermessensausübung des Gerichts vorsehen (…)

Die Entscheidung muss allerdings richtig verstanden werden, es geht hier nicht darum, dass vermeintlich überhöhten Streitwerten der Kampf angesagt wird! Vielmehr geht es darum, dass Gerichte in Wettbewerbsprozessen weiterhin – dies ist nichts neues – darauf zu achten haben, den Streitwert entsprechend dem Ermessen festzusetzen und nicht pauschal irgendwelche Summen in den Raum zu stellen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

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