Das bisher an die alte Belegschaft gezahlte Weihnachtsgeld muss nicht in jedem Fall an Arbeitnehmer gezahlt werden, die durch eine Betriebsübernahme neu in das Unternehmen gekommen sind. Mit dieser Entscheidung wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf die Klage einer Arbeitnehmerin zurück, die bei einem Betriebsübergang von dem beklagten Unternehmen übernommen worden war, aber anders als die dortige Stammbelegschaft kein Weihnachtsgeld erhalten hatte.
Das LAG hielt die Ungleichbehandlung für gerechtfertigt, da die Arbeitnehmerin ein höheres Gehaltsniveau als die Stammbelegschaft hatte. Sie habe ohne Weihnachtsgeld bereits mehr verdient, als die anderen Arbeitnehmer mit Weihnachtsgeld. Unter diesem Gesichtspunkt sei eine tatsächliche Schlechterstellung nicht gegeben. Dieser sachliche Grund rechtfertige ausnahmsweise eine unterschiedliche Behandlung beim Weihnachtsgeld (LAG Düsseldorf, 16 (5) Sa 1504/02).
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.