Weihnachtsgeld: Unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern ist möglich

Das bisher an die alte Belegschaft gezahlte Weihnachtsgeld muss nicht in jedem Fall an Arbeitnehmer gezahlt werden, die durch eine Betriebsübernahme neu in das Unternehmen gekommen sind. Mit dieser Entscheidung wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf die Klage einer Arbeitnehmerin zurück, die bei einem Betriebsübergang von dem beklagten Unternehmen übernommen worden war, aber anders als die dortige Stammbelegschaft kein Weihnachtsgeld erhalten hatte.

Das LAG hielt die Ungleichbehandlung für gerechtfertigt, da die Arbeitnehmerin ein höheres Gehaltsniveau als die Stammbelegschaft hatte. Sie habe ohne Weihnachtsgeld bereits mehr verdient, als die anderen Arbeitnehmer mit Weihnachtsgeld. Unter diesem Gesichtspunkt sei eine tatsächliche Schlechterstellung nicht gegeben. Dieser sachliche Grund rechtfertige ausnahmsweise eine unterschiedliche Behandlung beim Weihnachtsgeld (LAG Düsseldorf, 16 (5) Sa 1504/02).

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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