Die selbe Angelegenheit: BGH zur Abrechnung von Abmahnungen

Der BGH hat sich mit Urteil vom 1. März 2011 (VI ZR 127/10) zur Abrechnung von Abmahnungen geäußert und festgestellt, dass eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit im Rahmen der Abmahnung einer Berichterstattung in der Presse auch dann vorliegt, wenn sich die für den Betroffenen ausgesprochenen Abmahnungen sowohl gegen den für das Printprodukt verantwortlichen Verlag und den verantwortlichen Redakteur als auch gegen die für die Verbreitung der Berichterstattung im Internet Verantwortlichen richten. Eine doppelte Abrechnung einer Abmahnung, nur weil man sich gegen den Print- als auch gegen den Online-Bereich wendet, lehnt der BGH damit ausdrücklich ab.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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