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Die Versicherung hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats den Pkw wieder „zur Stelle zu bringen“. Sollte dies tatsächlich gelingen, so wird die Versicherung von Ihrer Leistungspflicht frei! Zur Stelle gebracht ist ein Fahrzeug bereits dann, wenn dieses Fahrzeug einem Transportunternehmer vor Ende dieser Frist übergeben wird und der Versicherungsnehmer hiermit einverstanden ist! Lehre: Fragt eine Versicherung, ob das gestohlene Auto einem Transportunternehmer übergeben werden kann, muss man dies sicherheitshalber immer ablehnen. Der Versicherungsvertreter möge dieses Fahrzeug bitte persönlich an den Wohnort des Versicherungsnehmers bringen. (Quelle: OLG Celle NJW RR 1996 Seite 1176)