Ein Missbrauch der betrieblichen EDV-Anlage kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Eine vorherige Abmahnung ist in diesem Fall entbehrlich. Dies musste sich ein angestellter Fahrschullehrer entgegenhalten lassen, der eigenmächtig das Passwort an der EDV-Anlage geändert und trotz Aufforderung das neue Passwort nicht verraten hatte. Da so der Terminkalender nicht zugänglich war, fielen Fahrstunden und Fahrprüfungen aus, zudem konnte der Zahlungsverkehr nicht mehr ordnungsgemäß abgewickelt werden. Der Fahrschule entstand dadurch ein erheblicher Schaden.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen wies darauf hin, dass die EDV selbst in kleineren Betrieben das Herzstück der betrieblichen Organisation ist. Wenn diese ausgeschaltet wird, drohen nicht nur finanzielle Nachteile, sondern auch erhebliche Störungen im Verhältnis zu Banken, Kunden, Lieferanten und Behörden. Der Fahrschule war unter diesen Umständen nicht zuzumuten, den Fahrlehrer nur abzumahnen und weiterzubeschäftigen. Das Vertrauensverhältnis war so erschüttert, dass die Fahrschule zur fristlosen Kündigung berechtigt war (LAG Hessen, 13 Sa 1268/01).
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.