Urheberrecht: Kein grundsätzlicher urheberrechtlicher Schutz von XML-Dateien

Das Landgericht Frankfurt (2-03 O 269/12) hat festgestellt, dass einer XML Datei kein grundsätzlicher urheberrechtlicher Schutz zukommt, vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob die notwendige Schöpfungshöhe erreicht wurde. Alleine eine Vielzahl von Regelsätzen (hier waren es 910) ist alleine noch nicht ausreichend, da Quantität alleine keine Schöpfungshöhe begründet. Ein Schutz der Reihenfolge der ausgewählten Regelsätze käme zwar in Frage, aber nur, wenn Sie ein Mensch begründet hat – und nicht vom Computer automatisiert erzeugt wird.

Allerdings kann sich natürlich aus dem Inhalt der Regelsätze ein urheberrechtlicher Schutz ergeben. Hier allerdings hielt das Gericht dem Kläger vor, zu wenig vorgetragen zu haben, so dass mangels ausreichendem Sachvortrag die abzuweisen war.

Zum Thema bei uns: Urheberrechtlicher Schutz von Webseiten, SEO und Java-Snippets

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskrise und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Cybercrime & IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.