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Schlagwort: Non Disclosure Agreement

Rechtsanwalt für NDA: Ein NDA (Non-Disclosure Agreement) ist eine Geheimhaltungsvereinbarung, die häufig zwischen zwei oder mehreren Parteien getroffen wird, um sicherzustellen, dass bestimmte Informationen, die ausgetauscht oder gemeinsam genutzt werden, nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies wird häufig in Geschäftssituationen verwendet, wenn z. B. neue Produkte, Ideen oder Strategien besprochen werden, die geheim gehalten werden sollen. Ein NDA kann rechtliche Konsequenzen haben, wenn es gebrochen wird. Im deutschen Sprachgebrauch wird diese Art von Vereinbarung oft als Geheimhaltungsvereinbarung oder Vertraulichkeitsvereinbarung bezeichnet.

  • Zum Tatbestand „Beschimpfung von Bekenntnissen“ am Beispiel Strafantrag wegen Titanic-Titelbild (§166 StGB)

    Zum Tatbestand „Beschimpfung von Bekenntnissen“ am Beispiel Strafantrag wegen Titanic-Titelbild (§166 StGB)

    Das Titanic-Magazin, sich selbst als „endgültiges Satiremagazin“ bezeichnend, ist für pure Provokation bekannt. Im April 2010 widmete sich das Magazin der zu diesem Zeitpunkt in breiter Öffentlichkeit thematisierten Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen mit einem Titelbild, das laut Berichten zu Strafanzeigen wegen §166 StGB („Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“) führte. Es ist zu überprüfen, ob der §166 StGB hier passt.

    Ich nutze die Gelegenheit, um allgemein an Hand des aktuellen Beispiels das Thema „Beschimpfung von Bekenntnissen“ juristisch darzustellen.

    Update: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt, wie hier zu lesen ist.
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  • Verfassungsbeschwerde wegen Hausdurchsuchung bei Linksetzung auf Wikileaks nicht angenommen

    Vor wenigen Tagen wurde – nur minimal Beachtet – bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht am 18.3.2010 die eingereichte Beschwerde in Sachen „Hausdurchsuchung bei Wikileaks-Link“ nicht zur Entscheidung angenommen hat. Diese Entscheidung des BVerfG ist gleich in zweifacher Hinsicht fatal:

    1. Dieser Fall ist nie wirklich in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen worden. Vielmehr wird der hier vorliegende Fall mit einem anderen („Hausdurchsuchung bei Wikileaks-Domain-Inhaber“) verwechselt. Es wird sogleich gezeigt, dass dies ein gravierender Fehler ist, geht es doch um die Frage, ob ein einfacher Link schon für eine Hausdurchsuchung reichen kann.
    2. Ohne Begründung hat das BVerfG den Fall abgewiesen, dabei geht es hier um ein fundamentales und ständiger Rechtsprechung folgendes Kernthema des BVerfG.

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  • Besteht Besitz an Daten, die nur in den Arbeitsspeicher geladen werden?

    Das OLG Hamburg (2-27/09) hatte festgestellt, dass wer sich kinderpornographische Schriften im Internet mit seinem Browser ansieht, schon beim Betrachten Besitz an Kopien dieser Schriften ausübt, da diese in den Arbeitsspeicher des Computers geladen werden. Eine „Verfestigung“, etwa in Form der Speicherung – sei es unmittelbar im Browser-Cache oder mittelbar durch manuelles Speichern der Bilder – sei nicht nötig. Somit liegt schon beim Betrachten solcher Schriften eine Strafbarkeit nach §184b IV StGB vor.

    Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern!

    Die Feststellungen des OLG Hamburg werden im Folgenden analysiert und auf ihre Stichhaltigkeit überprüft. Im Hinblick auf weitere Datendelikte und die allgemeine rechtliche Überlegung, ob ein Besitz an Cache-Dateien begründet sein kann, dürfte die Frage interessant halten. Im Hinblick auf den Besitz von Kinderpornographie spielt inzwischen diese Frage keine Rolle mehr, da schon das „unternehmen“ der Besitzverschaffung eine Straftat nach einer Gesetzesänderung darstellt.

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  • Verfüllung von Tagebaugruben nur nach aktuellem Umweltrecht erlaubt

    Verfüllung von Tagebaugruben nur nach aktuellem Umweltrecht erlaubt

    Die Verfüllung von Tagebaugruben (hier) mit Bodenaushub hat trotz bestandskräftiger behördlicher Zulassung und Regelung nach aktuell geltendem Umwelt- und Bodenschutzrecht zu erfolgen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

    Die Bergbaubehörde des Landes erteilte der Klägerin im Jahr 1998 die Genehmigung (sog. Sonderbetriebsplanzulassung) zur Verfüllung von ausgebeuteten Lavasandgruben mit Bauabfällen unter Beachtung bestimmter Auflagen in der Vulkaneifel. Im Rahmen der Verbringung von Bodenaushub in eine der Gruben entstand zwischen der Behörde und der Klägerin Streit darüber, ob nach Inkrafttreten des neuen Bodenschutzrechts im Jahr 1999 dessen gesetzliche Verpflichtungen zusätzlich einzuhalten seien.

    Die Klägerin ist der Auffassung, dass die Bestandskraft der Genehmigung die Anwendung des neuen Bodenschutzrechts hindere. Das Verwaltungsgericht gab der mit dieser Begründung erhobenen Feststellungsklage der Klägerin statt. Das Oberverwaltungsgericht hob das erstinstanzliche Urteil auf die Berufung des Landes hin auf.

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  • Standardsoftware als Ware

    Standardsoftware als Ware

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 28. Oktober 2008 in der Entscheidung IX R 23/08 klargestellt, dass Standardsoftware, die auf einem Datenträger gespeichert ist, als bewegliche Sache und damit als „Ware“ im Sinne des § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG anzusehen ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die sich mit der Entwicklung und dem Vertrieb von Standardsoftware beschäftigen.

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  • Beihilfe zum Anlagebetrug – Flowtex

    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 15.10.2007 (Az. 12 U 208/05) ging es um den Flowtex-Betrugsskandal, bei dem unter anderem die Frage der Beihilfe zum Anlagebetrug thematisiert wurde. Dieser Fall ist besonders interessant, da er die Verstrickungen zwischen den Haupttätern und möglichen staatlichen Unterstützern beleuchtet und die rechtlichen Konsequenzen solcher Verflechtungen aufzeigt – wenn auch vor einem Zivilgericht.

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  • Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Auch nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3224) sind im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines Schiedsspruchs über die Aufhebungsgründe des § 1059 Abs. 2 ZPO hinaus solche Einwendungen zugelassen, die an sich zum Anwendungsbereich der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gehören. (mehr …)

  • AGB-Recht (Autokauf): Unwirksamer Haftungsausschluss

    Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (im Anschluss an BGHZ 90, 273, 278, zu § 11 AGBG).

    Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden (§ 309 Nr. 7 Buchst. a BGB) und für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden (§ 309 Nr. 7 Buchst. b BGB) ausgeschlossen ist, ist nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern ebenso im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam.

    Professionelles IT-Vertragsrecht

    Unser Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Unternehmen in IT-Vertragsangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.

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  • Rechtsnatur der Softwareüberlassung im Rahmen eines ASP-Vertrages

    Zur Rechtsnatur der Softwareüberlassung im Rahmen eines ASP-Vertrages konnte der BGH (XII ZR 120/04) eine Klärung herbeiführen.

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  • Bundesverfassungsgericht zu den Grenzen der Datenträgerbeschlagnahme

    Bundesverfassungsgericht zu den Grenzen der Datenträgerbeschlagnahme

    In seinem Beschluss vom 12. April 2005 (Az. 2 BvR 1027/02) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wichtige Leitlinien für die Sicherstellung und Beschlagnahme digitaler Daten im Strafverfahren formuliert. Im Zentrum stand die verfassungsrechtliche Bewertung eines umfassenden Zugriffs auf den elektronischen Datenbestand einer Anwalts- und Steuerberatungskanzlei. Der Beschluss ist ein wegweisender Beitrag zur verfassungsrechtlichen Begrenzung digitaler Ermittlungsmaßnahmen und markiert klare Schranken staatlicher Ermittlungsbefugnisse gegenüber Berufsgeheimnisträgern.

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  • Haftung in Arztpraxis-Gemeinschaft

    1. Im kooperativen Belegarztwesen verbundenen Ärzten stehen dieselben Rechtsformen zur Organisation ihrer Zusammenarbeit offen wie bei ambulanter ärztlicher Tätigkeit.
    2. Zur Frage der gesamtschuldnerischen Haftung einer Belegärztegemeinschaft.

    BGH Urteil vom 8.11.2005, Az: VI ZR 319/04 (mehr …)

  • Wie ist vorzugehen, wenn eine Partei für ein Gespräch keinen Zeugen hat?

    Erfordert der Grundsatz der Waffengleichheit, dass der Partei, die für ein Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs persönlich in den Prozess einzubringen, kann nicht sowohl die Vernehmung der Partei gem. § 448 ZPO als auch ihre Anhörung gem. § 141 ZPO von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen abhängig gemacht werden.

    Urteil vom 27.9.2005, Az: XI ZR 216/04

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  • Internetkauf: Zum Zeitpunkt des Kaufvertrages im Internet-Shop und Irrtumsfragen

    Internetkauf: Zum Zeitpunkt des Kaufvertrages im Internet-Shop und Irrtumsfragen

    Zum Vorliegen eines Erklärungsirrtums im Falle einer falschen Kaufpreisauszeich- nung im Internet, die auf einen im Bereich des Erklärenden aufgetretenen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist.
    BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 – VIII ZR 79/04

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  • Baurecht – Verspätete Fertigstellung: Umfang des Schadenersatzes

    Der Bauherr ist nicht gehalten, eine von ihm genutzte Zweitwohnung zum Zwecke der Schadensminderung zu vermieten, wenn der Bauunternehmer mit der Erstellung einer weiteren Zweitwohnung in Verzug gerät (BGH, VII ZR 276/03).
    Mit dieser Entscheidung gab der Bundesgerichtshof (BGH) einem Bauherrn Recht, der den für ihn tätigen Bauunternehmer auf Schadenersatz wegen verspäteter Fertigstellung einer Wohnung in Anspruch genommen hatte. Diese Wohnung wollte er als Wochenendwohnung nutzen. Dafür wollte er seine bisher genutzte Ferienwohnung in der gleichen Stadt vermieten. Hierzu kam es jedoch wegen der verspäteten Fertigstellung der neuen Wohnung nicht. Der Bauunternehmer wies seine Forderung auf Nutzungsausfall mit der Begründung zurück, dass er zur Schadensminderung ohne weiteres die alte Ferienwohnung hätte vermieten können.

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  • Kartellrecht: Regionaler Teilmarkt

    Heranziehung regionaler Teilmärkte zur räumlichen    Marktabgrenzung
    BGH, Beschluss vom 13.7.2004, KVR 2/03 (mehr …)